Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2017 bis 2019 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 200 000 EUR/a (5 Punkte),
— Jahresmittel < 200 000 EUR/a und ≥ 170 000 EUR/a (4 Punkte),
— Jahresmittel < 170 000 EUR/a und ≥ 140 000 EUR/a (3 Punkte),
— Jahresmittel < 140 000 EUR/a und ≥ 110 000 EUR/a (2 Punkte),
— Jahresmittel < 110 000 EUR/a und ≥ 80 000 EUR/a (1 Punkt),
— Jahresmittel < 80 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017 bis 2019 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen (d. h. in Betrieb genommenen) Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren ab 1. Januar 2015 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte müssen in diesem Zeitraum in Betrieb genommen worden sein, sonst werden sie bei der Wertung nicht berücksichtigt. – Wichtung 90 %
Für die Maximalpunktzahl sollte jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme. | ja: 6 Punkte, nein: 0 Punkte,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme. | ja: 6 Punkte, nein: 0 Punkte,
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 200–700 ≥ 10 Mio. EUR brutto. | max. 6 Punkte interpoliert,
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–6 gem. § 51 HOAI erbracht. | max. 6 Punkte interpoliert.
Jedes Referenzprojekt sollte zudem eine der 3 folgenden Anforderungen erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde in Massivbauweise realisiert. | ja: 6 Punkte, nein: 0 Punkte,
— Das Referenzprojekt wurde mit einem Holztragwerk realisiert. | ja: 6 Punkte, nein: 0 Punkte,
— Das Referenzprojekt wurde mit einem Tragwerk in Hybridbauweise realisert. | ja: 6 Punkte, nein: 0 Punkte.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten Kgr. 200-700, DIN 276 brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.