Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die fünf geeigneten Bewerber, die:
— nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind und
— die Mindestanforderung an die Eignung gem. Punkt 1. des Dokument 02 — Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) (s. Abschnitt III dieser Bekanntmachung) erfüllen und
— auf Basis der unter Punkt 2. des Dokuments Dokument 02 — Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) die höchste Bewertungspunktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Folgende Eignungskriterien werden bewertet:
1. Es gibt eine oder mehrere Referenz/en:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 8 geplant/ausgeführt hat und
— mit Baukosten KG 300 + 400 nach DIN 276 von mindestens als 3,5 Mio. EUR brutto.
Sollten mehrere derartige Referenzen vorgelegt werden, wird nur eine davon gewertet — diejenige, die dem Bewerber die meisten Punkte bringt*.
2. Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 8 geplant/ausgeführt hat und
— die der Honorarzone III zugeordnet ist/sind.
3. Es gibt eine oder mehrere Referenz/en:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 8 geplant/ausgeführt hat und
— bei der es sich um eine Bildungseinrichtung (nicht Schulbau) gehandelt hat. *
4. Es gibt eine oder mehrere Referenz/en
— bei denen der Bewerber LP 1 – 8 geplant/ausgeführt hat und
— bei der es sich um einen Schulbau gehandelt hat. *
5. Es gibt eine oder mehrere Referenz/en
— bei denen der Bewerber LP 1 – 8 geplant/ausgeführt hat und
— bei der die Objektplanung Werkstätten und/oder Lehrküchen zur schulischen Nutzung umfasst. *
6. Es gibt eine oder mehrere Referenz/en:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 8 geplant/ausgeführt hat und
— bei der das Gebäude als KfW-Effizienzhaus, in Passivhausbauweise oder vergleichbar errichtet (Zertifizierung nicht notwendig) errichtet wurde. *
7. Es gibt eine oder mehrere Referenz/en:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 8 geplant/ausgeführt hat und
— bei der das Projekt Neubauarbeiten von mind. 2.000 qm BGF umfasst. *
8. Es gibt eine oder mehrere Referenz/en:
— bei denen der Bewerber LP 1 – 8 geplant/ausgeführt hat und
— bei der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist. *
* Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzlich Referenz sein. Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.