Zusätzliche Informationen
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren;
2) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeportal – Deutsche Vergabeportal (
www.dtvp.de). Die Unterlagen für den Teilnahmeantrag stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform unter der URL nach Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Ebenso sind dort bereits die für die Angebotserstellung notwendigen Unterlagen abrufbar. Der Auftraggeber bittet alle interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen herunterzuladen. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht;
3) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital einreichen. Dieses Dokument ist, wie zuvor beschrieben, verfügbar;
4) Die Teilnahmeanträge und späteren Angebote sind zwingend elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen (s. Ziffer I.3));
5) Fragen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeportal – Deutsches Vergabeportal (
www.dtvp.de) – an den Auftraggeber zu richten. Antworten und Auskünfte werden vom Auftraggeber ebenfalls schriftlich über dieses Vergabeinformationssystem erteilt;
6) Die mindestens 3, höchstens 5, qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden sodann auf Grundlage der Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert;
7) Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
— zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen,
— für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind,
— die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
8) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen;
9) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
10) Ist in dieser Bekanntmachung oder in dem Teilnahmeantrag von einem „Bewerber“ die Rede, so gilt dies sinngemäß für eine Bewerbergemeinschaft, wenn nicht Bewerber und Bewerbergemeinschaft ausdrücklich gegenübergestellt sind;
11) Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern. Nicht rechtzeitig eingegangene oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
12) Die Teilnahmeanträge und die eingereichten Anlagen und Dokumente werden mit der Abgabe vom Bewerber an den Auftraggeber übereignet. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber;
13) Die Teilnahme am Wettbewerb sowie die spätere Abgabe von Angeboten erfolgt insoweit auf eigenes Risiko der Teilnehmer/Bewerber, insbesondere im Hinblick auf die Kosten der Angebotserstellung.