Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung (Prüfung der Eignung von Bewerbern) erfolgt nach einem Punktesystem, wobei wie folgt verfahren wird:
Es werden 5 Eignungskriterien bezüglich der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit abgefragt und bewertet. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Für die Eignungskriterien 1 bis 3 sind Referenzen des Unternehmens anzugeben und zu beschreiben.
Für die Referenzen ist eine Vergleichbarkeit der technischen und finanziellen Größenordnung mit der ausgeschriebenen Leistung erforderlich.
Die Bewertung erfolgt nach dem beschriebenen Punktesystem, wobei die maximale Bewertung bei jeweils 20 Punkten liegt. Insgesamt können somit 60 Punkte erreicht werden.
Für die Bepunktung des Eignungskriteriums 4 ist der für die Durchführung der zu vergebenden Leistung verbindlich vorgesehene Projektleiter bzw. sein Stellvertreter vorzustellen.
Insgesamt können hier 20 Punkte erreicht werden.
Für das Eignungskriterium 5 ist die personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit Unternehmens anzugeben und zu beschreiben.
Maximal kann eine Bewertung von 20 Punkten erreicht werden.
Mindestens 3 und höchstens 6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb die Angebotsunterlagen inklusive der Leistungsbeschreibung sowie aller ergänzenden Unterlagen zur Angebotserstellung.
Der Bewerber erhält keinen Punkt für ein Eignungskriterium/ Unterkriterium, wenn dieses nicht ausreichend beschrieben ist, weil beispielsweise:
— keine Erfahrung/ Referenz eingereicht bzw. Angabe nicht vollständig getätigt wurde bzw. für die Vergabestelle die zu bepunktenden Kriterien nicht nachvollziehbar dargestellt wurden;
— Vergleichbarkeit der Erfahrung/ Referenz nicht ausreichend dargelegt wurde;
— Ansprechpartner der aufgeführten Referenz mit Telefon-Nummer und E-Mail nicht ausreichend benannt worden sind oder
— Referenzen / Angaben nicht in deutscher Sprache eingereicht sind.
1. Referenz:
1.1. Herstellungskosten für ein Gebäude der klinischen Versorung/ Krankenhaus Herstellungskosten netto (Kgr. 300 + 400):
— < 20 Mio. EUR: 0 Punkte;
— ab 20 Mio. EUR: 3 Punkte;
— ab 25 Mio. EUR: 6 Punkte;
— ab 30 Mio. EUR 9 Punkte;
— ab 35 Mio. EUR 12 Punkte;
— ab 40 Mio. EUR 15 Punkte.
1.2. Größe der BGF:
— < 15 000 m²: 0 Punkte;
— ab 15 000 m²: 1 Punkt;
— ab 20 000 m²: 2 Punkte;
— ab 25 000 m²: 3 Punkte;
— ab 30 000 m²: 4 Punkte;
— ab 35 000 m²: 5 Punkte 5.
2. Referenz:
2.1. Herstellungskosten für ein Gebäude der Klinischen- oder Gesundheitsversorung/ Labor/ Krankenhaus Herstellungskosten netto (Kgr. 300 + 400):
— < 20 Mio. EUR: 0 Punkte;
— ab 20 Mio. EUR: 3 Punkte;
— ab 25 Mio. EUR: 6 Punkte;
— ab 30 Mio. EUR 9 Punkte;
— ab 35 Mio. EUR 12 Punkte;
— ab 40 Mio. EUR 15 Punkte.
2.2. Größe der BGF:
— < 15 000 m²: 0 Punkte;
— ab 15 000 m²: 1 Punkt;
— ab 20 000 m²: 2 Punkte;
— ab 25 000 m²: 3 Punkte;
— ab 30 000 m²: 4 Punkte;
— ab 35 000 m²: 5 Punkte.
3. Referenz:
3.1. Herstellungskosten für ein Gebäude der Klinischen- oder. Gesundheitsversorung/ Labor/ Krankenhaus Herstellungskosten netto (Kgr. 300 + 400):
— < 20 Mio. EUR: 0 Punkte;
— ab 20 Mio. EUR: 3 Punkte;
— ab 25 Mio. EUR: 6 Punkte;
— ab 30 Mio. EUR 9 Punkte;
— ab 35 Mio. EUR 12 Punkte;
— ab 40 Mio. EUR 15 Punkte.
3.2. Größe der BGF:
— < 15 000 m²: 0 Punkte;
— ab 15 000 m²: 1 Punkt;
— ab 20 000 m²: 2 Punkte;
— ab 25 000 m²: 3 Punkte;
— ab 30 000 m²: 4 Punkte;
— ab 35 000 m²: 5 Punkte.
4. Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung:
4.1. Berufsjahre allgemein, Projektleter/-in 0,25 Punkte pro Jahr, Maximalpunktzahl ab 20 Jahren;
4.2. Berufsjahre als verantwortliche(r) Projektleiter/-in 0,25 Punkte pro Jahr, Maximalpunktzahl ab 20 Jahren;
4.3. Berufsjahre allgemein, Stellv. Projektleiter/-in 0,5 Punkte pro Jahr, Maximalpunktzahl ab 10 Jahren;
4.4. Berufsjahre als verantwortliche(r) oder Stellv. Projektleiter/-in 0,5 Punkte pro Jahr, Maximalpunktzahl ab 10 Jahren.
5. Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.1. Durchschnittliche Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019 Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto):
— < 2 000 000 EUR: 2 Punkte;
— ab 2 000 000 EUR: 4 Punkte;
— ab 2 500 000 EUR: 6 Punkte;
— ab 3 000 000 EUR: 8 Punkte;
— ab 3 500 000 EUR: 10 Punkte.
5.2. Durchschnittliche Anzahl qualifizierter* Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2017, 2018, 2019 Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter:
— < 10 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 10 - 20 Mitarbeiter: 4 Punkte;
— 21 - 30 Mitarbeiter: 6 Punkte;
— 31 - 40 Mitarbeiter: 8 Punkte;
— > 40 Mitarbeiter: 10 Punkte.
Gesamt max. Punktzahl 100.
* Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU- Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing./ Bachelor of Arts/ of Engineering/ Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.