Der Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein plant die Errichtung eines neuen Hochbehälters um die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden zu gewährleisten. Derzeit ist zum einen zu wenig Speichervolumen vorhanden, aber auch ein mikrobiologisches Gefährungspotential des Rohwassers liegt vor. Zudem gibt es sanierungsbedürftige Anlagenteile. Um einen Verbund zu realisieren, soll ein zentraler Behälter geografisch zwischen Neudenau und Siglingen gebaut werden. Im Behälter sollen beide Rohwässer aufbereitet und zentral mit Wasser der Bodensee-Wasserversorgung vermischt werden. Nach der Mischung soll das Wasser wieder direkt in die Ortsteile oder über die Hochbehälter Neudenau bzw. Siglingen an die Verbraucher abgegeben werden. Der Zweckverband sowie die Stadt Neudenau gewinnen dadurch eine weitere Rohwasserquelle, was die Versorgungssicherheit bei Ausfall eines Rohwasservorkommens oder der BWV deutlich erhöht. Folgende Maßnahmen sind in diesem Zuge geplant: — Neubau Hochbehälter, — Neubau Aufbereitungsanlage, — Anschluss der Ortsteile an neuen Hochbehälter / Rohrleitungsbau: — Siglingen, — Neudenau, — BWV, — Allfeld, — Stilllegung HB NZ Herbolzheim, — Stilllegung Druckunterbrecherschacht Bergstraße. Der Kostenrahmen umfasst ca. 7,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 200-700. Die bisherige Planung wurde vom Büro Fritz Planung GmbH aus Bad Urach erbracht. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wird den Bietern in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die weitere Planung soll unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens fortgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein plant die Errichtung eines neuen Hochbehälters um die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden zu gewährleisten. Derzeit ist zum einen zu wenig Speichervolumen vorhanden, aber auch ein mikrobiologisches Gefährungspotential des Rohwassers liegt vor. Zudem gibt es sanierungsbedürftige Anlagenteile.
Um einen Verbund zu realisieren, soll ein zentraler Behälter geografisch zwischen Neudenau und Siglingen gebaut werden. Im Behälter sollen beide Rohwässer aufbereitet und zentral mit Wasser der Bodensee-Wasserversorgung vermischt werden. Nach der Mischung soll das Wasser wieder direkt in die Ortsteile oder über die Hochbehälter Neudenau bzw. Siglingen an die Verbraucher abgegeben werden.
Der Zweckverband sowie die Stadt Neudenau gewinnen dadurch eine weitere Rohwasserquelle, was die Versorgungssicherheit bei Ausfall eines Rohwasservorkommens oder der BWV deutlich erhöht.
Folgende Maßnahmen sind in diesem Zuge geplant:
— Neubau Hochbehälter,
— Neubau Aufbereitungsanlage,
— Anschluss der Ortsteile an neuen Hochbehälter / Rohrleitungsbau:
— Siglingen,
— Neudenau,
— BWV,
— Allfeld,
— Stilllegung HB NZ Herbolzheim,
— Stilllegung Druckunterbrecherschacht Bergstraße.
Der Kostenrahmen umfasst ca. 7,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 200-700.
Die bisherige Planung wurde vom Büro Fritz Planung GmbH aus Bad Urach erbracht. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wird den Bietern in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Die weitere Planung soll unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens fortgesetzt werden.
Der Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein plant die Errichtung eines neuen Hochbehälters um die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden zu gewährleisten. Derzeit ist zum einen zu wenig Speichervolumen vorhanden, aber auch ein mikrobiologisches Gefährungspotential des Rohwassers liegt vor. Zudem gibt es sanierungsbedürftige Anlagenteile.
Um einen Verbund zu realisieren, soll ein zentraler Behälter geografisch zwischen Neudenau und Siglingen gebaut werden. Im Behälter sollen beide Rohwässer aufbereitet und zentral mit Wasser der Bodensee-Wasserversorgung vermischt werden. Nach der Mischung soll das Wasser wieder direkt in die Ortsteile oder über die Hochbehälter Neudenau bzw. Siglingen an die Verbraucher abgegeben werden.
Der Zweckverband sowie die Stadt Neudenau gewinnen dadurch eine weitere Rohwasserquelle, was die Versorgungssicherheit bei Ausfall eines Rohwasservorkommens oder der BWV deutlich erhöht.
Folgende Maßnahmen sind in diesem Zuge geplant:
— Neubau Hochbehälter,
— Neubau Aufbereitungsanlage,
— Anschluss der Ortsteile an neuen Hochbehälter / Rohrleitungsbau:
Der Kostenrahmen umfasst ca. 7,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 200-700.
Die bisherige Planung wurde vom Büro Fritz Planung GmbH aus Bad Urach erbracht. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wird den Bietern in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Die weitere Planung soll unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens fortgesetzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-01 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 234-578760
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein plant die Errichtung eines neuen Hochbehälters um die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden zu gewährleisten. Derzeit ist zum einen zu wenig Speichervolumen vorhanden, aber auch ein mikrobiologisches Gefährungspotential des Rohwassers liegt vor. Zudem gibt es sanierungsbedürftige Anlagenteile.
Der Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein plant die Errichtung eines neuen Hochbehälters um die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden zu gewährleisten. Derzeit ist zum einen zu wenig Speichervolumen vorhanden, aber auch ein mikrobiologisches Gefährungspotential des Rohwassers liegt vor. Zudem gibt es sanierungsbedürftige Anlagenteile.
Um einen Verbund zu realisieren, soll ein zentraler Behälter geografisch zwischen Neudenau und Siglingen gebaut werden. Im Behälter sollen beide Rohwässer aufbereitet und zentral mit Wasser der Bodensee-Wasserversorgung vermischt werden. Nach der Mischung soll das Wasser wieder direkt in die Ortsteile oder über die Hochbehälter Neudenau bzw. Siglingen an die Verbraucher abgegeben werden.
Um einen Verbund zu realisieren, soll ein zentraler Behälter geografisch zwischen Neudenau und Siglingen gebaut werden. Im Behälter sollen beide Rohwässer aufbereitet und zentral mit Wasser der Bodensee-Wasserversorgung vermischt werden. Nach der Mischung soll das Wasser wieder direkt in die Ortsteile oder über die Hochbehälter Neudenau bzw. Siglingen an die Verbraucher abgegeben werden.
Der Zweckverband sowie die Stadt Neudenau gewinnen dadurch eine weitere Rohwasserquelle, was die Versorgungssicherheit bei Ausfall eines Rohwasservorkommens oder der BWV deutlich erhöht.
Folgende Maßnahmen sind in diesem Zuge geplant:
— Neubau Hochbehälter,
— Neubau Aufbereitungsanlage,
— Anschluss der Ortsteile an neuen Hochbehälter / Rohrleitungsbau:
Der Kostenrahmen umfasst ca. 7,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 200-700.
Die bisherige Planung wurde vom Büro Fritz Planung GmbH aus Bad Urach erbracht. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wird den Bietern in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Die weitere Planung soll unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens fortgesetzt werden.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang sind alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen enthalten, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 74861 Neudenau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO:
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur bzw. Maschinenbau oder vergleichbares).
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur bzw. Maschinenbau oder vergleichbares).
(Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO:
Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 Abs.1 SektVO: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium).
Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Vier Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
e) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Vier Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
f) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Tragwerksplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
f) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Tragwerksplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
g) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Vier Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Fachplanung Technische Ausrüstung (AG 4,5,7,8) nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
g) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Vier Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Fachplanung Technische Ausrüstung (AG 4,5,7,8) nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
Mindeststandards: Siehe II.2.9)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieur (Bauwesen / Maschinenbau oder vergleichbares)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
h) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
i) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
j) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 6 SektVO: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
k) Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
k) Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunktzahl: 4 000 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte:
— 6 und mehr Beschäftigte: 400 Punkte,
— weniger als 6 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Referenzen Unternehmen Planung Ingenieurbauwerke:
Speicherbehälter:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von mindestens 45 Leistungspunkten, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von mindestens 45 Leistungspunkten, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
— Leitungslänge >= 3 000 m: 100 Punkte,
— Leitungslänge < 3 000 m und >= 2 000 m: 50 Punkte,
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone II, Erbringung von mindestens 70 Leistungspunkten, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
— Trinkwasserspeicher mit Speichervolumen >= 750 cbm: 100 Punkte,
— Trinkwasserspeicher mit Speichervolumen < 750 cbm und >= 500 cbm: 50 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 4-6: 100 Punkte.
3. Referenzen Unternehmen Fachplanung Technische Ausrüstung (AG 4,5,7,8):
Hochbehälter / Wasserwerke / Tiefbehälter:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone II, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Beinhaltung einer Ultrainfiltrationsanlage zur Wasseraufbereitung.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rp.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2020/S 234-578760 (2020-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 588 679 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-26 📅
Name: Fritz Planung GmbH
Postanschrift: Am Schönblick 1
Postort: Bad Urach
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland 🇩🇪 Reutlingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 588 679 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.