Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu realisieren. Gegenstand des hier bekannt gemachten Vergabeverfahrens ist die Planung der neuen Kindertagesstätte mit ca. 1 000 m NUF.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Kindergarten Don Bosco, Schulcampus Schramberg – VgV Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu realisieren. Gegenstand des hier bekannt gemachten Vergabeverfahrens ist die Planung der neuen Kindertagesstätte mit ca. 1 000 m NUF.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
1️⃣
Ort der Leistung: Rottweil🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schramberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu realisieren. Auf dem ca. 25 534 m großen Wettbewerbsgrundstück soll eine 5-gruppige Kindertagesstätte, eine 4,5-zügige Verbundschule (Realschule, 2-zügig + Gemeinschaftsschule, 2-zügig) mit Mensa und ein 7-gruppiges Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) entwickelt werden. Die zur Zeit auf dem Grundstück bestehenden Schulgebäude und der Kindergarten befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und werden rückgebaut. Aufgrund der Lage des Wettbewerbsgrundstücks wird sowohl der städtebaulichen Qualität der Neustrukturierung als auch der freiräumlichen Einbindung eine besondere Bedeutung beigemessen, dabei ist die zum Teil ausgeprägte Topografie zu berücksichtigen. Für das Grundstück wurde im Zuge des Schulbaus 1967 ein Baugrundgutachten erstellt. In diesem wurde auf ggf. schwierige Gründungsverhältnisse hingewiesen.
Zur Zeit läuft das an den Architektenwettbewerb anschließende Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs. Das Projekt wird voraussichtlich von Kamm Architekten BDA, Stuttgart, realisiert.
Gegenstand des hier bekannt gemachten Vergabeverfahrens ist die Planung der neuen Kindertagesstätte mit ca. 1 000 m NUF. Diese soll als 5-gruppige Kindertagesstätte mit insgesamt 1 Krippengruppe (U3) und 4 Kita-Gruppen (Ü3) entwickelt werden. Der kompakte 2-geschossige, teilunterkellerte Pavillon formuliert den Endpunkt des Campus. Geplant ist eine Realisierung in Holzbauweise aus Brettstapeldecken und Dickholzwänden. Die Energiebedarfsdeckung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk mit Wärmerückgewinnung und Stromerzeugung.
Die Neubebauung soll in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen.
Energiebedarfsdeckung Derzeit existiert ein Nahwärmeverbund zwischen EJS (Zentrale), Peter-Meyer-Schule, Karl-
Diehl-Halle und Schloss. Die derzeit installierte Leistung liegt bei ca. 1200 kW. Im Rahmen der Neuplanung soll für den Gebäudekomplex eine neue Heizzentrale eingeplant werden, die alle Schulgebäude versorgt und zukünftig auch für die Berneckschule und das Lichtspielhaus erweitert werden kann. Auch die Sporthalle und das Schloss sollten weiterhin im Nahwärmekonzept berücksichtigt werden. Die Wärmeleitungen sind bereits sehr alt und sollten im Zuge der Gesamtmaßnahmen erneuert werden. Da die zukünftige Heizzentrale in der neuen Verbundschule lokalisiert sein wird und deren Fertigstellungszeitpunkt noch unklar ist, ist es Teil der Aufgabenstellung, eine wirtschaftliche Lösung für die Beheizung der Kita zu erarbeiten.
Akustik:
Auf sehr gute akustische Bedingungen wird besonderer Wert gelegt. Durch die Inklusion hörgeschädigter Kinder sind zudem der Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 und DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen" zu beachten.
Raumklima:
Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden.
Wasser:
Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen.
Gesamtprojektkosten KG 200-700 ca. 4,8 Mio EUR brutto.
Geplanter Baubeginn 11/2021, Fertigstellung 07/2023.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 96
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:
a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %, 100 Punkte): Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
b) technische Leistungsfähigkeit:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Beide Referenzen sind zwingend erforderlich.
Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 70 %, d.h. max. jeweils 175 Punkte je Referenz (35 %) Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet, d.h. 50 Punkte.
Referenz A Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts Thema Kita, Schule oder vergleichbar:
(Vergleichbarkeit: Kita, Schule oder vergleichbar, Öffentlicher Auftraggeber, ca. 1 000 m NUF).
Referenz B Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts, Thema Holzbauweise (Vergleichbarkeit: Holzbauweise, Kita, Schule oder vergleichbar, ca. 1 000 m NUF).
Für alle Referenzen gilt: Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewerbungsfrist wird aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit gemäß § 17 Abs. 2 VgV auf 24 Tage verkürzt.
Die Beauftragung der Architekten und...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsfrist wird aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit gemäß § 17 Abs. 2 VgV auf 24 Tage verkürzt.
Die Beauftragung der Architekten und damit der Planungsbeginn ist für Anfang September 2020 geplant, da die Kita Plätze dringend benötigt werden und die Kita zum Kita Jahr 2023/24 eröffnet werden soll. Da das Planerteam frühzeitig vollständig sein soll und bedingt durch die Einschränkungen in Folge der Corona Pandemie die Vergabeverfahren für die Fachingenieure verspätet gestartet wurden, wird die Fristverkürzung erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 20.10.2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärungen über Referenzen, es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A und Referenz B sind zwingend erforderlich.
Für Referenz A gilt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärungen über Referenzen, es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A und Referenz B sind zwingend erforderlich.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts.
Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) 2 Mio. EUR brutto,
Fertigstellung im Zeitraum 2009 – Mitte 2020.
Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 – 8) im Unternehmen.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts,
Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) 2 Mio. EUR brutto,
Fertigstellung im Zeitraum 2009 – Mitte 2020.
Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 – 8) im Unternehmen.
Für alle Referenzen gilt. Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
“Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos...”
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 154-377161 (2020-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu realisieren. Gegenstand des hier bekannt gemachten Vergabeverfahrens ist die Planung der neuen Kindertagesstätte mit ca. 1 000 m NUF.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4 + 5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schramberg beabsichtigt im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung in der Talstadt den Neubau eines Schulcampus und einer Kindertagesstätte zu realisieren. Auf dem ca. 25 534 m großen Wettbewerbsgrundstück soll eine 5-gruppige Kindertagesstätte, eine 4,5-zügige Verbundschule (Realschule, 2-zügig + Gemeinschaftsschule, 2-zügig) mit Mensa und ein 7-gruppiges Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) entwickelt werden. Die zur Zeit auf dem Grundstück bestehenden Schulgebäude und der Kindergarten befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und werden rückgebaut. Aufgrund der Lage des Wettbewerbsgrundstücks wird sowohl der städtebaulichen Qualität der Neustrukturierung als auch der freiräumlichen Einbindung eine besondere Bedeutung beigemessen, dabei ist die zum Teil ausgeprägte Topografie zu berücksichtigen. Für das Grundstück wurde im Zuge des Schulbaus 1967 ein Baugrundgutachten erstellt. In diesem wurde auf ggf. schwierige Gründungsverhältnisse hingewiesen.
Zur Zeit läuft das an den Architektenwettbewerb anschließende Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs. Das Projekt wird voraussichtlich von Kamm Architekten BDA, Stuttgart, realisiert.
Gegenstand des hier bekannt gemachten Vergabeverfahrens ist die Planung der neuen Kindertagesstätte mit ca. 1 000 m NUF. Diese soll als 5-gruppige Kindertagesstätte mit insgesamt 1 Krippengruppe (U3) und 4 Kita-Gruppen (Ü3) entwickelt werden. Der kompakte 2-geschossige, teilunterkellerte Pavillon formuliert den Endpunkt des Campus. Geplant ist eine Realisierung in Holzbauweise aus Brettstapeldecken und Dickholzwänden. Die Energiebedarfsdeckung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk mit Wärmerückgewinnung und Stromerzeugung.
Die Neubebauung soll in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen.
Energiebedarfsdeckung Derzeit existiert ein Nahwärmeverbund zwischen EJS (Zentrale), Peter-Meyer-Schule, Karl-Diehl-Halle und Schloss. Die derzeit installierte Leistung liegt bei ca. 1 200 kW. Im Rahmen der Neuplanung soll für den Gebäudekomplex eine neue Heizzentrale eingeplant werden, die alle Schulgebäude versorgt und zukünftig auch für die Berneckschule und das Lichtspielhaus erweitert werden kann. Auch die Sporthalle und das Schloss sollten weiterhin im Nahwärmekonzept berücksichtigt werden. Die Wärmeleitungen sind bereits sehr alt und sollten im Zuge der Gesamtmaßnahmen erneuert werden. Da die zukünftige Heizzentrale in der neuen Verbundschule lokalisiert sein wird und deren Fertigstellungszeitpunkt noch unklar ist, ist es Teil der Aufgabenstellung, eine wirtschaftliche Lösung für die Beheizung der Kita zu erarbeiten.
Akustik:
Auf sehr gute akustische Bedingungen wird besonderer Wert gelegt. Durch die Inklusion hörgeschädigter Kinder sind zudem der Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 und DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen“ zu beachten.
Raumklima:
Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden.
Wasser:
Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen.
— Gesamtprojektkosten KG 200-700 ca. 4,8 Mio. EUR brutto.
— geplanter Baubeginn 11/2021, Fertigstellung 07/2023.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewerbungsfrist wird aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit gemäß § 17 Abs. 2 VgV auf 24 Tage verkürzt.
Die Beauftragung der Architekten und...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsfrist wird aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit gemäß § 17 Abs. 2 VgV auf 24 Tage verkürzt.
Die Beauftragung der Architekten und damit der Planungsbeginn ist für Anfang September 2020 geplant, da die Kita Plätze dringend benötigt werden und die Kita zum Kita Jahr 2023/24 eröffnet werden soll. Da das Planerteam frühzeitig vollständig sein soll und bedingt durch die Einschränkungen in Folge der Corona Pandemie die Vergabeverfahren für die Fachingenieure verspätet gestartet wurden, wird die Fristverkürzung erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
— Verhandlungsgespräche 20.10.2020.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 154-377161
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Neubau Kindergarten Don Bosco, Schulcampus Schramberg – Fachplanung TGA gem. §§53,55 HOAI ALG 4 + 5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schnell Ingenieure GmbH & Co. KG
Postort: Tuttlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Tuttlingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos...”
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2021/S 055-138576 (2021-03-15)