Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Aussschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
B. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mithilfe der Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen – Bewerbungsunterlagen Eignung – Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
0 - 5 Punkte x Gewichtung 25.
Bewertung: 1 Person = 1 Punkt; 1,5 Personen = 2 Punkte; 2 Personen = 3 Punkte; 2,5 Personen = 4 Punkte; ab 3 Personen = 5 Punkte
Bewertung: Punkte = (Bewertung 2017 + Bewertung 2018 + Bewertung 2019)/3.
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2. Planung und Ausführung von Bauten vergleichbarer Größe, Leistungen gem. HOAI § 34, Leistungsph. 1-9.
0 - 5 Punkte x Gewichtung 25.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projekten nach Projektkosten KG 300 und 400 ohne MwSt. in Euro:
Bis 0,5 Mio. = 1 Punkt; ca. 0,5 – 0,75 Mio. = 2 Punkte; ca. 0,75 – 1,0 Mio. = 3 Punkte; ca. 1,0 - 1,5 Mio. = 4 Punkte; ab 1,5 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B) / 2.
(Siehe Referenzliste Anlage 2 zum Teilnahmeantrag).
Eignung gem. VgV § 75 (5):
3. Planung und Ausführung von Bauten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen gem. HOAI § 34 ff., Leistungsphasen 1-9.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projekten.
Bewertung von Gestaltungsqualität, Funktionalität und Referenzauskünften bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen. Die 3 Kriterien werden gleich gewichtet.
Bewertung: 0-5 Punkte x Gewichtung 50:
0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = ausreichend, 3 = befriedigend, 4 = gut, 5 = sehr gut.
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3 zum Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§75 (6) VgV).