Neubau Kindertagesstätte, Fenster- und Verglasungsarbeiten, Pfosten-Riegelfassade, 32000401OV

Gemeinde Viöl über Amt Viöl

Neubau eines hauptsächlich eingeschossigen, nur im mittleren Gebäudeteil eineinhalbgeschossigen Massivbaus mit mehreren Satteldächern und zwei Innenhöfen. Die Außenabmessungen betragen ca. 83,5 x 42,0 m. Folgende Arbeiten sind auszuführen: Pfosten- Riegelfassaden mit Aludeckschale und Verglasung, Holz- Alufenster, Fassadenverkleidung mit Aluelementen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-18 Auftragsbekanntmachung
2021-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Kurze Beschreibung:
Neubau eines hauptsächlich eingeschossigen, nur im mittleren Gebäudeteil eineinhalbgeschossigen Massivbaus mit mehreren Satteldächern und zwei Innenhöfen. Die Außenabmessungen betragen ca. 83,5 x 42,0 m. Folgende Arbeiten sind auszuführen: Pfosten- Riegelfassaden mit Aludeckschale und Verglasung, Holz- Alufenster, Fassadenverkleidung mit Aluelementen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Viöl über Amt Viöl
Postanschrift: Westerende 41
Postleitzahl: 25884
Postort: Viöl
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-vioel.de 🌏
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2020663 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-23 📅
Datum des Beginns: 2021-01-11 📅
Datum des Endes: 2021-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 228-560834
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pfosten-Riegelfassaden mit Aludeckschale und Verglasung, Holz-Alufenster, Fassadenverkleidung mit Aluelementen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25884 Viöl

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:10
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:10
Ort des Eröffnungstermins: GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
Internetadresse: www.amt-vioel.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2020663 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Viöl
Quelle: OJS 2020/S 228-560834 (2020-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines hauptsächlich eingeschossigen, nur im mittleren Gebäudeteil eineinhalbgeschossigen Massivbaus mit mehreren Satteldächern und zwei Innenhöfen. Die Außenabmessungen betragen ca. 83,5 x 42,0 m. Folgende Arbeiten sind auszuführen: Pfosten- Riegelfassaden mit Aludeckschale und Verglasung, Holz- Alufenster, Fassadenverkleidung mit Aluelementen
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Gesamtwert des Auftrags: 812 379 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-410951
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 228-560834
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pfosten-Riegelfassaden mit Aludeckschale und Verglasung, Holz-Alufenster, Fassadenverkleidung mit Aluelementen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-11 📅
Name: Menck Fenster GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 812 379 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2021/S 156-410951 (2021-08-09)