Generalplanerleistungen nach §§ 34, 39, 51, 55 HOAI inkl. aller erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik nach HOAI, sowie die Erstellung und Überwachung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Multifunktionsgebäude – Planungsleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanerleistungen nach §§ 34, 39, 51, 55 HOAI inkl. aller erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik nach HOAI, sowie die Erstellung und...”
Kurze Beschreibung
Generalplanerleistungen nach §§ 34, 39, 51, 55 HOAI inkl. aller erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik nach HOAI, sowie die Erstellung und Überwachung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubrandenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber plant im Juri-Gagarin-Ring 10-16 in Neubrandenburg, im Stadtteil Neubrandenburg-Ost den Neubau eines Multifunktionsgebäudes. Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber plant im Juri-Gagarin-Ring 10-16 in Neubrandenburg, im Stadtteil Neubrandenburg-Ost den Neubau eines Multifunktionsgebäudes. Das entstehende Gebäude soll den Quartierkern des Auftraggebers im Stadtteil Neubrandenburg-Ost bilden. Die Bebauung soll ein Begegnungsort für Jung und Alt werden und in einem ersten Bauabschnitt bereits ein breit gefächertes Nutzungsspektrum anbieten. Dieses reicht von einer KITA über unterschiedliche Dienstleister und Gewerbeflächen bis hin zu einer Tagespfleg, sowie stationären Pflegeplätzen. Der Auftraggeber behält sich vor in einem späteren zweiten Bauabschnitt und bei entsprechendem Bedarf auf dem Grundstück ein weiteres Gebäude zu errichten. Mit diesem optionalen Objekt sollen dann bei Bedarf die Bedürfnisse der Wohnnutzung gedeckt werden.
Der Standort ist beräumt und hat insgesamt eine Größe von rd. 1,2 ha. Erwartet wird die Umsetzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Studie mit dem Ziel, die Flächenbedarfe für die verschiedenen Nutzungen inkl. der Außenanlagen zu optimieren.
Zur Lösung der Bauaufgabe wird eine Umsetzung der Studie erwartet, die dem städtebaulichen Kontext des Standortes sowie den funktionell-gestalterischen und wirtschaftlichen Ansprüchen des Auftraggebers und der jeweiligen Nutzer entspricht und zugleich den energetischen Anforderungen der EnEV, Standard Niedrigenergiehaus gerecht wird.
Beauftragt werden die Leistungsphasen 2-5. Die Leistungsphasen 6-9 erfolgen jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber nicht müssen.
Nach Zuschlagserteilung soll der als Muster-Generalplanervertrag beigefügte Vertrag unterzeichnet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Zahl der Bewerber, die am Teilnahmewettbewerb teilnehmen die Anzahl der Bewerber überschreiten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Zahl der Bewerber, die am Teilnahmewettbewerb teilnehmen die Anzahl der Bewerber überschreiten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2013/55/EU,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
3. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124-LD),
4. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234).
Zu 1.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach dem jeweils am Ort ihres Geschäftssitzes geltenden Recht am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Dies ist durch Urkundenkopie (bei ausländischen Teilnehmern übersetzt und amtlich beglaubigt)zu belegen.
Ist die Berufsbezeichnung am Ort ihres Geschäftssitzes nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt derjenige dennoch die fachlichen Anforderungen, der auf Grund eines abgeschlossenen Studiums am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, das nach der Richtlinie 85/384/EWG(EG-Architektenrichtlinie) anerkannt ist.
Juristische Personen als Teilnehmer sind nur zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen entsprechend der Anforderungen benennen. Beteiligte Fachplaner dürfen nur einmal an diesem Wettbewerb teilnehmen. Ihre Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften anderer Wettbewerbsteilnehmer ist unzulässig.
Zu 2.
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und über 2 Mio. EUR für Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Für die Zulassung am Auswahlverfahren ist auch eine Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens ausreichend, dass im Falle einer Beauftragung die Versicherung mit den genannten Deckungssummen angepasst wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u. a. von Leistungsgegenstand,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u. a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Formblatt in den Vergabeunterlagen.
Für alle Referenzen gilt: Es ist der Vertragspartner, dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen. Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
3. Benennung eines Projektleiters und Angabe seiner Qualifikation und Berufserfahrung.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Berufsbezeichnung Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2013/55/EU”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Berufsbezeichnung Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2013/55/EU
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
b) Die Vorgaben des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
b) Die Vorgaben des Landesrechts (z. B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] müssen erfüllt werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-17
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-10-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-15 📅
“Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[05/20_VST]“.
Telefonische Anfragen werden...”
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[05/20_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Antrag unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern”
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 158-385890 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Multifunktionsgebäude — Planungsleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2393490.92 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber plant im Juri-Gagarin-Ring 10-16 in Neubrandenburg, im Stadtteil Neubrandenburg-Ost den Neubau eines Multifunktionsgebäudes. Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber plant im Juri-Gagarin-Ring 10-16 in Neubrandenburg, im Stadtteil Neubrandenburg-Ost den Neubau eines Multifunktionsgebäudes. Das entstehende Gebäude soll den Quartierkern des Auftraggebers im Stadtteil Neubrandenburg-Ost bilden. Die Bebauung soll ein Begegnungsort für Jung und Alt werden und in einem ersten Bauabschnitt bereits ein breit gefächertes Nutzungsspektrum anbieten. Dieses reicht von einer KITA über unterschiedliche Dienstleister und Gewerbeflächen bis hin zu einer Tagespfleg, sowie stationären Pflegeplätzen. Der Auftraggeber behält sich vor in einem späteren zweiten Bauabschnitt und bei entsprechendem Bedarf auf dem Grundstück ein weiteres Gebäude zu errichten. Mit diesem optionalen Objekt sollen dann bei Bedarf die Bedürfnisse der Wohnnutzung gedeckt werden.
Der Standort ist beräumt und hat insgesamt eine Größe von rd. 1,2 ha. Erwartet wird die Umsetzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Studie mit dem Ziel, die Flächenbedarfe für die verschiedenen Nutzungen inkl. der Außenanlagen zu optimieren.
Zur Lösung der Bauaufgabe wird eine Umsetzung der Studie erwartet, die dem städtebaulichen Kontext des Standortes sowie den funktionellgestalterischen und wirtschaftlichen Ansprüchen des Auftraggebers und der jeweiligen Nutzer entspricht und zugleich den energetischen Anforderungen der EnEV, Standard Niedrigenergiehaus gerecht wird.
Beauftragt werden die Leistungsphasen 2-5. Die Leistungsphasen 6-9 erfolgen jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber nicht müssen.
Nach Zuschlagserteilung soll der als Muster-Generalplanervertrag beigefügte Vertrag unterzeichnet werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 158-385890
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bastmann + Zavracky BDA Architekten GmbH
Postort: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2393490.92 💰
“Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[05/20_VST]“.
Telefonische Anfragen werden...”
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[05/20_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Antrag unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG / AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 057-144497 (2021-03-18)