Neubau „Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle", 65795 Hattersheim; Dienstleistungsauftrag Tragwerksplanung, § 51 HOAI inklusive Bauphysik nach Anlage 1 Nr. 1.2.2, Nr. 1.2.3 Nr. 1.2.4 HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau „Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle", Tragwerksplanung/Bauphysik
66.0.1/NGS Hattersheim”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau „Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle", 65795 Hattersheim; Dienstleistungsauftrag Tragwerksplanung, § 51 HOAI inklusive Bauphysik nach...”
Kurze Beschreibung
Neubau „Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle", 65795 Hattersheim; Dienstleistungsauftrag Tragwerksplanung, § 51 HOAI inklusive Bauphysik nach Anlage 1 Nr. 1.2.2, Nr. 1.2.3 Nr. 1.2.4 HOAI.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 370777.50 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für thermische Bauphysik📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld
Sporthalle Südring
65795 Hattersheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und zur Energiebilanzierung nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276)
Ca. 13 563 574,33 Euro.
Für die Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung wurde Honorarzone III ermittelt, für die Leistungen im Leistungsbild Bauphysik wurde zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung die Honorarzone III ermittelt, zur Bauakustik die Honorarzone II ermittelt.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau einer 3 bis 4-zügigen Grundschule mit Betreuung und 2-Feld-Sporthalle (BGF 6 262 m) nach Passivhausstandard.
Folgende Termine sind angedacht: Planungsbeginn Frühjahr 2020, Baubeginn Frühjahr 2021, Fertigstellung Sommer 2023, Inbetriebnahme zum Schuljahr 2023/24.
Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert werden. Es ist daher beabsichtigt, das Bauprojekt mit Hilfe des Passivhausprojektierungspakets zu planen und zu zertifizieren. Ggf. behält sich daher der Auftraggeber vor, dem Fachingenieur zur Zertifizierung erforderliche zusätzliche Leistungen zu übertragen.
Die Vergabe der Leistung bzw. die Realisierung des Projektes steht unter Vorbehalt: Voraussetzung für die zu vergebende Leistung ist die Schaffung eines noch ausstehenden Baurechts. Die Ausschreibung erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt des positiven Ablaufs und Ausgangs der derzeit noch laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahren. Die Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass entsprechendes Baurecht geschaffen oder zumindest gesichert werden kann. Sollte es wider Erwarten zu einem negativen Ausgang der bauplanungsrechtlichen Verfahren noch während des Ausschreibungsverfahrens kommen, wird das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Für den Fall, dass eine solche negative Entscheidung erst nach Vertragsschluss erfolgt, wird der Auftraggeber von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Nr. 17.2 des Vertrags Gebrauch machen. Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 370777.50 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 4
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr.1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr.1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. Wichtung und Wertung:
— Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen (Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 123) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2,Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder;
— Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 1) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 3 MB/a = 1, MA/a < 3,5 MB/a = 2, MA/a < 4 MB/a = 3, MA/a < 4,5 MB/a = 4, MA/a >= 5 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder;
— Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen im Leistungsbild Tragwerksplanung (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 = 2,AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5;
— Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung analog Nr. 10;
— Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 35 %): Für den Bewerber ist zusätzlich zu Referenzen im Leistungsbild Tragwerksplanung jeweils mindestens eine vergleichbare Referenz im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie zur Bauakustik vorzulegen. Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3 = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5;
— Nr. 13 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet.
Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen der Leistungsphasen 4...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI, weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI, weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 im Leistungsbild Bauphysik zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu übertragen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6, § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI, sowie einschließlich der Leistungsphasen 7 nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
1. Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
1. Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium).
2. Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium).
3. Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium).
4. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) — bei Bewerbergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) — bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern — in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird. !!! Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein !!! (Ausschlusskriterium).
6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die mit der Ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
7. Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
7. Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium).
8. Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG — EGABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder den bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium); (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium).
9. Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
10. Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung(Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
11. Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
a) Art des Referenzobjektes,
b) Auftraggeber,
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.), die Angaben d) bis g) nur für Neubau,
d) anrechenbare Kosten in Euro (netto),
e) Honorarzone,
f) Zeitraum der Leistungserbringung,
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
12. Referenzliste vergleichbarer Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, dabei mindestens auch jeweils 1 Referenz zu vergleichbaren Leistungen im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie zur Bauakustik aus den letzten 8 Kalenderjahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
a) Art des Referenzobjektes mit Angabe zum jeweiligen Leistungsbild nach HOAI: Tragwerksplanung und/oder Art der Leistung aus dem Leistungsbild Bauphysik,
b) Auftraggeber,
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.) die Angaben d) bis g) nur für Neubau,
d) anrechenbare Kosten in EUR (netto),
e) Honorarzone,
f) Zeitraum der Leistungserbringung,
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
13) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 u. 8
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift Natürliche...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: „Ingenieur" im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (Hessisches Ingenieurgesetz — HIngG) berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014,GVBl. S. 354 abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-05
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-10-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
“Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien...”
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr.1-13) — zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern — sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:
Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DJJ5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151-125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Quelle: OJS 2020/S 175-422898 (2020-09-04)
Ergänzende Angaben (2020-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau „Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle“, Tragwerksplanung/Bauphysik
66.0.1/NGS Hattersheim”
Kurze Beschreibung:
“Neubau „Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle“, 65795 Hattersheim; Dienstleistungsauftrag Tragwerksplanung, § 51 HOAI inklusive Bauphysik nach...”
Kurze Beschreibung
Neubau „Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle“, 65795 Hattersheim; Dienstleistungsauftrag Tragwerksplanung, § 51 HOAI inklusive Bauphysik nach Anlage 1 Nr. 1.2.2, Nr. 1.2.3 Nr. 1.2.4 HOAI.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 175-422898
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276) ca. 13 563 574,33 EUR.” Neuer Wert
Text:
“Die anrechenbaren Kosten gem. § 50 Abs.1 HOAI im Leistungsbild Tragwerksplanung belaufen sich auf 6 249 963,72 EUR netto.
Die anrechenbaren Kosten im...”
Text
Die anrechenbaren Kosten gem. § 50 Abs.1 HOAI im Leistungsbild Tragwerksplanung belaufen sich auf 6 249 963,72 EUR netto.
Die anrechenbaren Kosten im Leistungsbild Bauphysik hinsichtlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik belaufen sich auf 13 761 900,96 EUR netto.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 188-454621 (2020-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, Tragwerksplanung/Bauphysik
66.0.1/NGS Hattersheim Verhandlungsphase Statiker Ex-Post Bekanntmachung”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 375619.81 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld Sporthalle Südring
65795 Hattersheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und zur Energiebilanzierung nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276)
— ca. 13 563 574,33 EUR.
Für die Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung wurde Honorarzone III ermittelt, für die Leistungen im Leistungsbild Bauphysik wurde zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung die Honorarzone III ermittelt, zur Bauakustik die Honorarzone II ermittelt.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau einer 3 bis 4-zügigen Grundschule mit Betreuung und 2-Feld-Sporthalle (BGF 6262 m2) nach Passivhausstandard.
Folgende Termine sind angedacht: Planungsbeginn Frühjahr 2020, Baubeginn Frühjahr 2021, Fertigstellung Sommer 2023, Inbetriebnahme zum Schuljahr 2023/24.
Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert werden. Es ist daher beabsichtigt, das Bauprojekt mit Hilfe des Passivhausprojektierungspakets zu planen
Und zu zertifizieren. Ggf. behält sich daher der Auftraggeber vor, dem Fachingenieur zur Zertifizierung erforderliche zusätzliche Leistungen zu übertragen.
Die Vergabe der Leistung bzw. die Realisierung des Projektes steht unter Vorbehalt: Voraussetzung für die zu vergebende Leistung ist die Schaffung eines noch ausstehenden Baurechts. Die Ausschreibung erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt des positiven Ablaufs und Ausgangs der derzeit noch laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahren. Die Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass entsprechendes Baurecht geschaffen oder zumindest gesichert werden kann. Sollte es wider Erwarten zu einem negativen Ausgang der bauplanungsrechtlichen Verfahren noch während des Ausschreibungsverfahrens kommen, wird das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Für den Fall, dass eine solche negative Entscheidung erst nach Vertragsschluss erfolgt, wird der Auftraggeber von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Nr. 17.2 des Vertrags Gebrauch machen. Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422898
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mathes Beratende Bauingenieure GmbH
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 375619.81 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 375619.81 💰
“Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien...”
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr.1-13) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:
Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37D1UQ
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 065-168122 (2021-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Telefon: +49 6192/2016142📞
Fax: +49 6192/2016801 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, Tragwerksplanung/Bauphysik
66.0.1/NGS Hattersheim Verhandlungsphase Statiker Korrektur ex-Post...”
Titel
Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, Tragwerksplanung/Bauphysik
66.0.1/NGS Hattersheim Verhandlungsphase Statiker Korrektur ex-Post Bekanntmachung
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 292613.58 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und zur Energiebilanzierung nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die anrechenbaren Kosten gem. § 50 Abs.1 HOAI im Leistungsbild Tragwerksplanung belaufen sich auf 6 249 963,72 EUR netto.
Die anrechenbaren Kosten im Leistungsbild Bauphysik hinsichtlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik belaufen sich auf 13.761.900,96 EUR netto
Für die Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung wurde Honorarzone III ermittelt, für die Leistungen im Leistungsbild Bauphysik wurde zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung die Honorarzone III ermittelt, zur Bauakustik die Honorarzone II ermittelt.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau einer 3 bis 4-zügigen Grundschule mit Betreuung und 2-Feld-Sporthalle (BGF 6262 m2) nach Passivhausstandard.
Folgende Termine sind angedacht: Planungsbeginn Frühjahr 2020, Baubeginn Frühjahr 2021, Fertigstellung Sommer 2023, Inbetriebnahme zum Schuljahr 2023/24.
Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert werden. Es ist daher beabsichtigt, das Bauprojekt mit Hilfe des Passivhausprojektierungspakets zu planen
Und zu zertifizieren. Ggf. behält sich daher der Auftraggeber vor, dem Fachingenieur zur Zertifizierung erforderliche zusätzliche Leistungen zu übertragen.
Die Vergabe der Leistung bzw. die Realisierung des Projektes steht unter Vorbehalt: Voraussetzung für die zu vergebende Leistung ist die Schaffung eines noch ausstehenden Baurechts. Die Ausschreibung erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt des positiven Ablaufs und Ausgangs der derzeit noch laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahren. Die Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass entsprechendes Baurecht geschaffen oder zumindest gesichert werden kann. Sollte es wider Erwarten zu einem negativen Ausgang der bauplanungsrechtlichen Verfahren noch während des Ausschreibungsverfahrens kommen, wird das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Für den Fall, dass eine solche negative Entscheidung erst nach Vertragsschluss erfolgt, wird der Auftraggeber von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Nr. 17.2 des Vertrags Gebrauch machen. Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorhabenbezogenes Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation vergleichbares Projekt
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabe zur vergleichenden Betrachtung von Konstruktionslösungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 065-168122
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 292613.58 💰
“Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien...”
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr.1-13) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:
Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DTJ5
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
Nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 077-198213 (2021-04-16)