Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Neue Grundschule Wismar, Bürgermeister-Haupt-Str. 25 in Wismar, Los 40: Hauswirtschaftsküche und Milchlager”
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall📦
Kurze Beschreibung:
“Das Los umfasst folgende Bereiche: Ausstattung Hauswirtschaftsküche und Milchlager.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 22 700 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bürgermeister-Haupt-Str. 25, Schulgebäude
23966 Wismar,
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausstattung Mobiliar: Hauswirtschaftsküche komplett Unter- und Oberschränke teilw. fest mit dem Baukörper verbunden, Kochinsel Tafel und Regalsysteme teilw....”
Beschreibung der Beschaffung
Ausstattung Mobiliar: Hauswirtschaftsküche komplett Unter- und Oberschränke teilw. fest mit dem Baukörper verbunden, Kochinsel Tafel und Regalsysteme teilw. fest verbunden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-29 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-17-0009
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung vorzulegen:
— 213 Angebotsschreiben mit Leistungsverzeichnis,
— 124 Eigenerklärung zur Eignung,
— 221/222...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung vorzulegen:
— 213 Angebotsschreiben mit Leistungsverzeichnis,
— 124 Eigenerklärung zur Eignung,
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt,
— 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
— Erklärung nach §9 Absatz 4-6 VgG M-V,
— Vereinbarung gemäß §10 Absatz 1 S.2 VgG M-V,
— 231 Vereinbarung Tariftreue.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-14
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-14
09:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern/ Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 242-595238 (2020-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-02) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23966 Wismar
Bürgermeister-Haupt-Str.25 Schulgebäude
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-595238
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV 24/2020
Titel:
“Neubau Neue Grundschule Wismar, Bürgermeister-Haupt-Str. 25 in Wismar, Los 40: Hauswirtschaftsküche und Milchlager” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 025-057939 (2021-02-02)