Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Oberschule Böhlen, Fassadenarbeiten Klinker
2020-13-0065
Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Fachlos – Fassadenarbeiten Klinker.
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesenthaler Straße 3 in 04668 Grimma OT Böhlen
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 1 865,00 m Verblendmauerwerk;
— ca. 210,00 m XPS Dämmschicht;
— ca. 1 700,00 m MW Dämmschicht;
— ca. 400 m Klinkerrollschicht.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-23 📅
Datum des Endes: 2021-06-21 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de! Informationen über Änderungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen:
— Umsätze des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen:
— Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare, Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angaben zu Arbeitskräften;
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister);
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Sozialkasse;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt., Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-02
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-02
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Kommunikation im Vergabeverfahren:, Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform...”
Kommunikation im Vergabeverfahren:, Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!, Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341 / 977-3800📞
Fax: +49 341 / 977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 194-468057 (2020-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesenthaler Straße 3
04668 Grimma OT Böhlen
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 1 865,00 m Verblendmauerwerk,
— ca. 210,00 m XPS Dämmschicht,
— ca. 1 700,00 m MW Dämmschicht,
— ca. 400 m Klinkerrollschicht.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 194-468057
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Neubau Oberschule Böhlen, Fassadenarbeiten Klinker
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schornstein- und Feuerungsbau Lutz Güttler GmbH
Postanschrift: Zum Stadtwald 12
Postort: Bischofswerda
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3594202941📞
E-Mail: info@guettlerbau-gmbh.de📧
Fax: +49 3594715220 📠
Region: Bautzen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Entfällt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 250-623186 (2020-12-18)