Beschreibung der Beschaffung
1. Allgemeine Beschreibung
1.1. Zu überwachende Baumaßnahme(n) und Absteckung des Leistungsumfangs
Im Rahmen des Großprojektes Neubau OLA und ESTW-R im Berchtesgadener Land sind der Neubau eines elektronischen Stellwerkes mit 5 Modulgebäuden inkl. den anhängigen LST-Arbeiten sowie die Erneuerung der Oberleitungsanlage in den Gesamtbereichen Freilassing–Hammerau–Piding–Bad Reichenhall–Hallthurm geplant. Es werden im Rahmen der Totalsperrung im Jahr 2021 folgende Arbeiten durchgeführt:
Die Sperrung der gesamten Strecke ist eine günstige Gelegenheit für die umliegenden Gemeinden ihre Arbeiten in der Nähe der Bahnanlagen durchführen zu können. Es ist daher nicht auszuschließen, dass noch weitere Schattenmaßnahmen zur Umsetzung angemeldet werden.
Eine Koordinierung des Gesamtprojektes unter Berücksichtigung der Interessen aller beteiligten Gewerke wird durch den zuständigen Gesamtkoordinator der Bauüberwachung der DB Netz AG durchgeführt.
Bezeichnung Los 2
Projektnummer
Umbauzeitraum 2021
BM 81.21 – ESTW-R Berchtesgadener Land G.016178740
08.03. – 8.5.2021,
10.05. – 23.5.2021 und
13.09. – 22.11.2021
Arbeiten in der Innenanlage:
11.01. – 22.11.2021
Sofern in diesem Jahr die Gründungen der Signale und Modulgebäude, sowie die Herstellung des Kabelgefäßsystems und der Gleisquerungen erfolgreich abgeschlossen werden können, werden im Jahr 2021 neben der Kabelverlegung und dem Rückbau der Altanlagen vor allem das Stellen der Signale und Modulgebäude, sowie die Installation und Inbetriebnahme der technischen Ausstattung im Vordergrund der Arbeiten stehen.
Zunächst werden die 5 ESTW-R Modulgebäude in den Betriebsstellen Piding, Bad Reichenhall, Hallthurm, Bischofswiesen und Berchtesgaden errichtet, die von der Bedienzentrale in Freilassing gesteuert werden sollen.
Parallel zu den Kabelverlegearbeiten und der Montage der Antriebe, Achszähler und Signale in den Bahnhöfen und auf den freien Strecken werden Arbeiten in der Innenanlage durch die Fa. Siemens erfolgen. Die Modulgebäude werden technisch ausgestattet und die gelieferten Rechner entsprechend verkabelt.
Folgende LST-Technik wird in der Außenanlage verbaut:
— Gleisfreimeldung: Achszähltechnik mit Clearguard;
— Weichenantriebe: ELS710 mit 7000 N Festhaltekraft und Zungenprüfkontakten gemäß den Regelungen der DS 818;
— Zählpunkte: ZP 43 D;
— Signale: KS Signaltechnik;
— Zungenbeeinflussungssysteme: Alle neu zu errichtenden Vor-, Haupt- und Mehrabschnittssignale werden mit den entsprechenden PZB Gleismagneten gemäß PZB Steuerprogramm ausgerüstet.
Außerdem wird der BÜ Auenstraße im Rahmen der Sperrpause erneuert und mit einer rechnergesteuerten Lichtzeichenanlage mit Vollabschrankung und Fernbeobachteranlage mit der Überwachungsart Hp ausgerüstet.
An die Bahnübergänge Frühlingsstraße und B20/Hallthurm wird eine neue Inter-Face-Technik angeschlossen, welche in die elektronische Stellwerkstechnik integriert wird.
Bis zum 14.7.2021 soll die Funktionsfähigkeit aller Anlagen hergestellt sein, das heißt, dass zu diesem Zeitpunkt sämtliche Voraussetzungen für die Abnahmen erfüllt sein müssen. Die technischen und bauaufsichtlichen Abnahmen werden dann zu Beginn der Inbetriebnahme-Sperrpause ab dem 13.09.2021 durchgeführt. Im Rahmen dieser letzten Sperrpause im Jahr 2021 sollen auch die Altanlagen, das heißt, die mechanischen Stellwerke und in der Außenanlage die Drahtzugleitungen, die Umlenkrollen und die Signale zurück gebaut werden. Die finale Inbetriebnahme findet letztendlich in der Nacht 21./22.11.2021 statt.
Anschließend werden dann planmäßig im Jahr 2022 die bestehenden Stellwerksgebäude zurück gebaut.
1.2. Lage/örtliche Verhältnisse
Im Bereich zwischen dem Haltepunkt Bad Reichenhall-Kirchberg über den Haltepunkt Bayerisch Gmain hinaus bis hin zum Bahnhof Hallthurm stellt der Streckenabschnitt eine Steilstrecke gemäß Ril 465.0001 und Ril 465.0001A08 dar, die Neigungen bis zu 40,8 ‰ aufweist.
Siehe auch Leistungsbeschreibung Anlage 1.0
1.3. Betroffene Gebietskörperschaften
Bleibt frei
1.4. Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Bleibt frei
1.5. Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Ausführungen der LST- und OL-Arbeiten erfolgen in Vollsperrung (Baugleis bzw. gesperrtes Gleis).
Der AG überträgt dem AN im Auftragsfall:
2. Vorbemerkungen
Die Leistungen des Auftragnehmers (im Folgenden auch „Fachbauüberwacher" oder „Bauüberwachung Bahn") genannt, ergeben sich aus der RIL 809.0301 sowie der Anlage 1:
— Fachtechnische/bauvertragliche Leistungen gemäß Anlage 1.1 der Ausschreibungsunterlagen;
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2 der Ausschreibungsunterlagen;
— Bauaufsichtliche Leistungen gemäß VV Bau-STE gemäß Anlage 1.3 der Ausschreibungsunterlagen;
— Schaltantragsteller und Bahnerdungsberechtigter;
— Prüfung der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken (vor Freigabe zum Betonieren).
Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in der KW 10/2021 und sind durchgehend am Tag und in der Nacht geplant. Eine Ausnahme hierzu stellen die LST-Arbeiten in der Innenanlage dar, welche voraussichtlich bereits in der KW 02/2021 unter der Woche tagsüber beginnen. Es können sich Änderungen der Einsatzzeiten ergeben, d. h. die Arbeiten werden eventuell in den durchgehenden Sperrpausen nur tagsüber ausgeführt. Die Änderungen sind vom Baufortschritt im Jahre 2020 abhängig und werden zeitnah durch die leitende Bauüberwachung mitgeteilt.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer der DB Netz AG.
Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren.
2.1. Besprechungen, Termine, Niederschriften
Siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1.0
2.2. Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1.0
2.3. Einsatz von EDV-Systemen
Übliche Software (Mail, Office) wird vorausgesetzt.
Die Führung der Bautagebücher hat zusätzlich in digitaler Form zu erfolgen (siehe hierzu „Anlage 11 Bautagebuch Vorlage“).
Die Ablage der Baudokumentation hat digital unter Verwendung des Programms Doxis™ zu erfolgen.
2.4. Weitere Vorbemerkungen
2.4.1. Baustellensicherung gegenüber dem Eisenbahnbetrieb
Siehe Leistungsbeschreibung Anlage 1.0
2.4.2. Personal- und Geräteeinsatz; Personaleinsatzplan
Zu beachten ist der Personaleinsatzplan, Anlage 2.1, in dem der zu kalkulierende Zeitrahmen (ohne Mängelbeseitigung, Restarbeiten, VOB-Abnahmen etc.) dargestellt ist. Kurzfristige geringfügige Änderungen zu den bisher bekannten Sperrzeiten sind möglich.
Alle Arbeiten außerhalb der Hauptbauzeit (z. B. örtl. Einweisungen, Abstimmungen, Prüfung der Aufmaße, Vorbereitung der Abnahme, etc.) sind nach Maßgabe der vertraglichen Leistungsziele und Anforderungen nach eigenem Ermessen zu kalkulieren. Innerhalb der kalkulierten Gesamtzeit sind alle Aufgaben gemäß Anlage 1.1-1.3. zu erfüllen.
Die DÄ-Belege sind vom Auftragnehmer sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen. Diese sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Freigabe (durch den IBV) des jeweiligen Umbauabschnittes in digitaler Form an den Auftraggeber zu übergeben.
Außerdem sind Änderungen in der fachtechnisch geprüften und durch den BVB freigegebenen Ausführungsplanung (AP) gemäß VV Bau STE in das Planwerk zu übernehmen (Braunstrich). Im Sinne der Beweissicherung ist der Auftragnehmer zum Führen von Gründungsprotokollen gemäß Ril 997.0130 verpflichtet.
Mindestens einer der zum Einsatz kommenden Bauüberwacher Elektrotechnik, muss als befähigte Person zur Abnahme der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken gemäß Ril 046.2749 berechtigt sein.
Eine Woche vor Beginn der jeweiligen Arbeiten ist ein vollständiger Personaleinsatzplan zu erstellen und der leitenden Bauüberwachung zu übergeben.
Um die angebotenen Leistungen termingerecht ausführen zu können, hat der AN
Sicherzustellen, dass ständig ausreichend Personal samt Ausrüstung vorhanden ist.
Bei Ausfall hat der AN Ersatz bereitzustellen.
Notwendige Bürocontainer werden durch den AN-Bau gestellt.
2.4.3. Arbeitszeiten
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der werktäglichen Arbeitszeit, wie z. B. WE, Feiertage, Nacht etc. werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspr.einzurechnen. Hierbei ist auf die Einhaltung des Arbeitszeitschutzgesetzes (Arbeitszeit- und Pausenregelung) zu achten.
2.4.4. Schriftverkehr und Aufmaße AN-Bau
Siehe Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung.