Kurze Beschreibung
3.1.7) Gebäudeabmessungen:
— Grundfläche:
—— Außenmaß: l x b ca. 37,00 x 46,50 m,
—— Geschossanzahl: 3, zzgl. Teilunterkellerung,
—— Höhen: EFH Neubau = +/- 0,00 = 123,65 m üNN.
— Neubau:
—— Geländeoberkante bis OK Attika 11,00 m,
—— Geländeoberkante bis OK Attika Bürgerforum 11,70 m.
— Altbau:
—— Geländeoberkante bis OK Dachfirst ca. 21,55 m.
6.1) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
6.1.1) Untergrund:
Mängel des Untergrundes sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Architekten zu klären. Spätere Nachforderungen werden nicht vergütet. Untergrund der Dachabdichtungsarbeiten sind Decken aus Stahlbeton. Aufgehende Bauteile sind ebenfalls aus Stahlbeton;
6.1.2) Dehnung:
Alle Konstruktionen und Befestigungen sind so auszubilden, dass eine einwandfreie geräuschlose Dehnungsmöglichkeit gegeben ist und Längenänderungen ohne Beeinträchtigung der Bauteile aufgenommen werden können. Die Lage der Dehnungsstöße ist grundsätzlich auf das Gebäuderaster, bzw. auf das Ausbauraster abzustimmen und mit den Architekten einvernehmlich festzulegen;
6.1.3) Aufstellen von Kesseln:
Die Aufstellung von Bitumenkesseln, die Lagerung von Bitumen und anderen Baustoffen ist vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung und den anderen am Bau beteiligten Unternehmern abzustimmen;
6.1.4) Schutz der gelagerten Wärmedämmstoffe:
Wärmedämmstoffe sind unbedingt gegen Witterung geschützt zu lagern. Wärmedämmstoffe, die Feuchtigkeit aufgenommen haben, dürfen nicht verarbeitet werden und sind von der Baustelle zu entfernen;
6.1.5) Dampfsperre/Notabdichtung:
Die Dampfsperre ist in Abstimmung mit der Bauleitung vorab und bei entsprechender Witterung so auszuführen, dass sie bis zur Fertigstellung des gesamten Dachbelages als provisorische Abdeckung/Notabdichtung der Dachdecke gelten kann. Sie muss deshalb als regendichter Belag an die Fallrohre und sonstige Durchdringungen angeschlossen werden. Inseparaten Positionen ist auch das Ausbilden provisorischer Abläufe sowie Abdeckungen von Öffnungen beschrieben;
6.1.6) Arbeitsfugen:
Arbeitsfugen in den Dachabdichtungen sind so anzuordnen, dass sie den Wasserablauf nicht behindern. Wenn ganze Dachabschnitte abgeklebt und die Abklebungen belassen werden, sind diese in die Zeichnungen einzutragen;
6.1.7) Schutz der eingebauten Wärmedämmungen:
Die Wärmedämmungen müssen in jedem Fall, auch bei Arbeitsunterbrechungen sowie bei plötzlichen atmosphärischen Störungen, einwandfrei verwahrt werden, so dass keine Feuchtigkeit/Nässe eindringen kann. Dennoch durchnässte Wärmedämmungen müssen in jedem Fall ausgewechselt werden. An allen Wandanschlüssen und bei allen Dachaufbauten muss die Dachisolierung so dicht und sorgfältig verlegt und gesichert werden, dass auch bei Standschnee und bei Tauwetter kein
Wassereintritt möglich ist;
6.1.8) Hohlräume:
Hohlräume in den Wärmedämmschichten bzw. den Anschlussbereichen oder Übergängen sind auf jeden Fall auszuschließen und ggf. mit geeignetem Material auszufüllen oder aus zu schäumen;
6.1.8) Feuerlöscher:
Wo mit Feuer/Flammenwerfern oder mit Heißbitumen gearbeitet wird, muss immer ein Feuerlöscher (mind. PG 6!) in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle zur Verfügung stehen, um Entstehungs-Brände sofort Bekämpfen zu können;
6.1.9) Korrosionsschutz:
Verbindungen zwischen verschiedenen Werkstoffen sind zur Vermeidung von Kontaktkorrosion durch geeignete Isolierungen oder Konstruktiven Maßnahmen zu schützen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Oberflächen aller Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt ausgeführt sein;
6.2) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV):
Durch den Auftraggeber wird ein Sicherheitsdach mit einer verlängerten Gewährleistung von 15 Jahren (ab mängelfreier Abnahme der vollständigen Leistung) für die komplette Leistung vorgegeben. Da vom AG keine Produkte, sondern lediglich die Mindestkriterien vorgegeben werden dürfen, ist des den Bietern freigestellt, wie die v.g. Gewährleistung technisch erreicht wird.