Kurze Beschreibung
6.1) Gebäudeabmessungen
Grundfläche:
Außenmaß: l x b ca. 37,00 x 46,50 m
Geschossanzahl: 3, zzgl. Teilunterkellerung
Höhen:
EFH Neubau = +/- 0,00 = 123,65 m üNN
Neubau:
Geländeoberkante bis OK Attika 11,00 m
Geländeoberkante bis OK Attika Bürgerforum 11,70 m
Altbau:
Geländeoberkante bis OK Dachfirst ca. 21,55 m
6.3) Genehmigung für die Gerüstaufstellung
Alle öffentlichen Vorschriften sind grundsätzlich einzuhalten. Die Gerüststellungen erfolgen ausschließlich auf dem eigenen Grundstück, Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen sind nicht erforderlich.
6.4) Statische Berechnungen
Beim Gerüstbau sind die jeweiligen Typen-/Systemstatik zu beachten und einzuhalten. Für alle Abweichungen hiervon sind gesonderte Planunterlagen und statischen Nachweise zu erstellen und vorzulegen. Diese Statik + Skizzen, sofern erforderlich, sind beim durch den Bauherrn zu benennenden Prüfstatiker abzugeben. Nach Prüfung erhält je eine Fertigung der Unternehmer, der Bauherr und die Bauleitung. (siehe LV-Position)
6.5) Untergrund
Die Gerüste sind auf folgenden Aufstellflächen herzustellen:
— Verdichteter Arbeitsraum
Im Bereich des Neubaus ist das Gelände zum Zeitpunkt des Gerüstaufbaus auf die in den Ansichten eingetragenen Höhen verfüllt.
— Abdichtung über Kellergeschoss
Im Bereich des Haupteingangs wird ein Teilbereich des Gerüsts auf der zuvor hergestellten Abdichtung aufgestellt. Die Abdichtung muss durch geeignete Maßnahmen geschützt werden (z. B. Bautenschutzmatten, OSB-Platten).
— Dachfläche bekiest
Im Bereich des Aufzugs am Bestandsgebäude und des Giebels wird das Fassadengerüst auf der zuvor erstellten Dachläche (Mineralwolle, Abdichtung, Drainageelement, Kies) aufgestellt. Die Dachfläche muss durch geeignete Maßnahmen geschützt werden, eine gleichmäßige Lastverteilung muss sichergestellt werden.
— Betonwerkstein
Im Bereich des Bestandsgebäudes wird das Gerüst auf der bestehenden Platzoberläch aus Betonwerkstein aufgebaut.