Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Regionalschule auf dem Campus „Am Sund“ Planungsprüfung, Baubegleitung Überprüfung Lüftungsanlagen”
Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Freiberufliche Leistungen Planungsprüfung und Baubegleitung sowie erstmalige Überprüfung vor Inbetriebnahme von maschinellen Lüftungsanlagen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 10 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankenhof 8
Stralsund
Beschreibung der Beschaffung:
“Freiberufliche Leistungen Planungsprüfung und Baubegleitung sowie erstmalige Überprüfung vor Inbetriebnahme von maschinellen Lüftungsanlagen.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 10 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Unvorhwersehbare Verlängerung von der Planung bis zur Überprüfung der Anlage.
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-18-0008
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nach Bauordnungsrecht anerkannter Prüfsachverständiger (SV) für Lüftungsanlagen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Nach Bauordnungsrecht anerkannter Prüfsachverständiger (SV) für Lüftungsanlagen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-22
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-22
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postort: 19053 Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 100-241208 (2020-05-20)