Der Zoo Rostock beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und Seehundanlage auf seinem Zoo-Gelände zu errichten. Um den Ansprüchen an eine artgerechte und moderne Tierhaltung gerecht zu werden, soll die im Jahr 1989 eröffnete Robbenanlage im Zoo Rostock abgerissen werden. Ziel ist es, den Tieren mehr Platz und Abwechslung zu bieten sowie den Besucherinnen und Besuchern besondere Einblicke in die Welt der Seebären und Seehunde zu verschaffen. Die beiden nebeneinanderliegenden Anlagen sollen 2 großzügige Wasserbecken mit einer Tiefe von bis zu 3,50 Metern umfassen. Den Seebären soll künftig eine Wasserfläche von insgesamt 550 m zur Verfügung stehen. Darin enthalten ist ein etwa 150 m großer Flachwasserbereich. Die Wasserfläche bei den Seehunden soll insgesamt ca. 400 m betragen. Der Flachwasserbereich soll hier etwa 55 m umfassen. Beide Robbenanlagen benötigen auch einen Landteil mit einer Größe bis zu 400 m, der den Tieren zusätzliche Strand- und Liegeflächenbietet und den Robben die Möglichkeit gibt, zu ruhen, sich zu sonnen oder sich bei Bedarf zurückzuziehen. Weiterhin sollen auch Schattenplätze geschaffen werden, die sich entsprechend der Ausrichtung der Anlage aus einer Überdachung im Besucherbereich ergeben könnten. Der Anspruch an die Gestaltung der Anlage besteht nicht in der Erfüllung der Mindesthaltungsrichtlinien, die für diese Tierarten gelten, sondern in der Errichtung einer tierhalterisch wie technisch optimal geplanten Anlage. Die benötigte Technikzentrale soll im Untergeschoss der Anlage zwischen den beiden Becken eingerichtet werden, wobei das Dach als Liegefläche für die Tiere genutzt werden könnte. Ziel ist es hier, eine ressourcenschonende wie wirtschaftliche Wasseraufbereitung und Filterung gewährleisten zu können. Im Backstage-Bereich sollen sich zusätzliche Absperrgehege und -becken sowie Lagermöglichkeiten befinden, die für die Tierpflege optimale Bedingungen zur Pflege der Seebären und Seehunde schaffen. Neben einer dem Tierwohl entsprechenden Umgestaltung der Anlage sollen mit dem Umbau auch den Besucherinnen und Besuchern besondere Erlebnisse geboten werden. Große Sichtscheiben sollen Unterwassereinblicke ermöglichen, sodass die Seebären und Seehunde beim Schwimmen und Tauchen beobachtet werden können. Über eine Tribüne, die vom vorhandenen Besucherweg stufenartig nach unten führt, könnten zahlreiche Besucherinnen und Besucher gleichzeitig auf die Anlagen blicken und den bei den Robben regelmäßig stattfindenden Schaufütterungen beiwohnen. Eine Dachkonstruktion über der Besuchertribüne könnte den Zoogästen als Wetterschutz dienen und somit das Projekt dem Ziel der saisonverlängernden Attraktion näherbringen. Eine großzügige und ebenerdige Gestaltung des Besucherbereichs soll Barrierefreiheit schaffen und die Interaktion mit den Tieren für alle Zoobesucherinnen und -besucher gleichermaßen ermöglichen. Das tierische Erleben soll durch einen umfassenden Bildungsbereich ergänzt werden. Zahlreiche Schautafeln, Modelle und interaktive Angebote sollen die Besucherinnen und Besucher auf interessante und teils spielerische Weise über die Meeressäuger und ihren Lebensraum, Unterschiede zwischen den Seebären und den Seehunden aber auch Themen zum Natur-, Umwelt- und Artenschutz mit Bezug auf die Weltmeere informieren. Zu diesem Zweck sucht der Zoo Rostock mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen qualifizierten Generalplaner für die Leistungsphasen 1-7 (mit Ausnahme der Ausstellungsplanung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Robbenanlage im Zoo Rostock – Generalplanungsleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Zoo Rostock beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und Seehundanlage auf...”
Kurze Beschreibung
Der Zoo Rostock beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und Seehundanlage auf seinem Zoo-Gelände zu errichten. Um den Ansprüchen an eine artgerechte und moderne Tierhaltung gerecht zu werden, soll die im Jahr 1989 eröffnete Robbenanlage im Zoo Rostock abgerissen werden. Ziel ist es, den Tieren mehr Platz und Abwechslung zu bieten sowie den Besucherinnen und Besuchern besondere Einblicke in die Welt der Seebären und Seehunde zu verschaffen. Die beiden nebeneinanderliegenden Anlagen sollen 2 großzügige Wasserbecken mit einer Tiefe von bis zu 3,50 Metern umfassen. Den Seebären soll künftig eine Wasserfläche von insgesamt 550 m zur Verfügung stehen. Darin enthalten ist ein etwa 150 m großer Flachwasserbereich. Die Wasserfläche bei den Seehunden soll insgesamt ca. 400 m betragen. Der Flachwasserbereich soll hier etwa 55 m umfassen. Beide Robbenanlagen benötigen auch einen Landteil mit einer Größe bis zu 400 m, der den Tieren zusätzliche Strand- und Liegeflächenbietet und den Robben die Möglichkeit gibt, zu ruhen, sich zu sonnen oder sich bei Bedarf zurückzuziehen. Weiterhin sollen auch Schattenplätze geschaffen werden, die sich entsprechend der Ausrichtung der Anlage aus einer Überdachung im Besucherbereich ergeben könnten. Der Anspruch an die Gestaltung der Anlage besteht nicht in der Erfüllung der Mindesthaltungsrichtlinien, die für diese Tierarten gelten, sondern in der Errichtung einer tierhalterisch wie technisch optimal geplanten Anlage. Die benötigte Technikzentrale soll im Untergeschoss der Anlage zwischen den beiden Becken eingerichtet werden, wobei das Dach als Liegefläche für die Tiere genutzt werden könnte. Ziel ist es hier, eine ressourcenschonende wie wirtschaftliche Wasseraufbereitung und Filterung gewährleisten zu können. Im Backstage-Bereich sollen sich zusätzliche Absperrgehege und -becken sowie Lagermöglichkeiten befinden, die für die Tierpflege optimale Bedingungen zur Pflege der Seebären und Seehunde schaffen. Neben einer dem Tierwohl entsprechenden Umgestaltung der Anlage sollen mit dem Umbau auch den Besucherinnen und Besuchern besondere Erlebnisse geboten werden. Große Sichtscheiben sollen Unterwassereinblicke ermöglichen, sodass die Seebären und Seehunde beim Schwimmen und Tauchen beobachtet werden können. Über eine Tribüne, die vom vorhandenen Besucherweg stufenartig nach unten führt, könnten zahlreiche Besucherinnen und Besucher gleichzeitig auf die Anlagen blicken und den bei den Robben regelmäßig stattfindenden Schaufütterungen beiwohnen. Eine Dachkonstruktion über der Besuchertribüne könnte den Zoogästen als Wetterschutz dienen und somit das Projekt dem Ziel der saisonverlängernden Attraktion näherbringen. Eine großzügige und ebenerdige Gestaltung des Besucherbereichs soll Barrierefreiheit schaffen und die Interaktion mit den Tieren für alle Zoobesucherinnen und -besucher gleichermaßen ermöglichen. Das tierische Erleben soll durch einen umfassenden Bildungsbereich ergänzt werden. Zahlreiche Schautafeln, Modelle und interaktive Angebote sollen die Besucherinnen und Besucher auf interessante und teils spielerische Weise über die Meeressäuger und ihren Lebensraum, Unterschiede zwischen den Seebären und den Seehunden aber auch Themen zum Natur-, Umwelt- und Artenschutz mit Bezug auf die Weltmeere informieren. Zu diesem Zweck sucht der Zoo Rostock mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen qualifizierten Generalplaner für die Leistungsphasen 1-7 (mit Ausnahme der Ausstellungsplanung).
Der vorliegend zu vergebende Auftrag umfasst die Generalplanung des Neubaus einer Seebären- und Seehundanlage im Zoo Rostock (Projekt Neubau Robbenanlage) mit Ausnahme der Ausstellungsplanung. Davon umfasst sind die Architektenleistungen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) mit den Leistungsphasen 1 bis 7 des § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI einschließlich der vollständigen Leistungen für den vorbeugenden, organisatorischen und konstruktiven baulichen Brandschutz, die Leistungen zur Planung der Garten-, Landschafts- und Außenanlagen (Leistungsbild Freianlagen) mit den Leistungsphasen 1 bis 7 des § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI, der Landschaftspflegerische Begleitplan mit den Leistungsphasen 1 bis 4 des § 26 HOAI i. V. m. Anlage 7 zur HOAI, die Statikleistungen (Leistungsbild Tragwerksplanung) in den Leistungsphasen 1 bis 6 des § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI zuzüglich der besonderen Leistungen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) – Leistungsphase 4 und der besonderen Leistung der Erstellung von Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch Pläne des Objektplaners bedürfen (insbesondere die Einarbeitung der mit dem Objektplaner abgestimmten Schlitz- und Durchbruchsplanung und die Darstellung aller Einbauteile) – Leistungsphase 5, die Planung der technischen Anlagen/Haustechnik, insbesondere Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro, Blitzschutz, Filtertechnik Gebäudeleittechnik, Sicherheitstechnik und Kommunikationstechnik, in den Leistungsphasen bis 7 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, die Leistungen zur Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik mit den Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß Anlage 1 zur HOAI, den Arbeitsschutz (ohne SiGeKo), sowie die Beurteilung der Baugrund und Grundwasserverhältnisse (Leistungsbild Geotechnik) gemäß Anlage 1 zur HOAI. Objektüberwachung und Ausstellungsplanung sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Für das Gesamtprojekt Neubau Robbenalage steht ein Budget (weitgehend Fördermittel) in Höhe von maximal 6,8 Mio. EUR brutto zur Verfügung, dessen zwingende Einhaltung vom Auftragnehmer zu kontrollieren ist. Ausstellungsplanung, Objektüberwachung und SiGeKo sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Die Ausstellungplanung wird durch den Auftraggeber selbst erbracht. Die Objektüberwachung und der SiGeKo sind Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2022-05-02 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Die Vergabestelle prüft zunächst die Bewerbung (Teilnahmeantrag) auf fristgemäßen Eingang, auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Die Vergabestelle prüft zunächst die Bewerbung (Teilnahmeantrag) auf fristgemäßen Eingang, auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
2. Die Vergabestelle prüft die Bewerbung (Teilnahmeantrag) sodann im Hinblick auf die erforderliche Eignung des Bewerbers nach den bekannt gegebenen Anforderungen.
3. Sollten nach den vorstehenden Prüfschritten mehr als 5 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung der 5 am besten geeigneten Bewerber wird die Vergabestelle folgende Auswahlmatrix (weitere Angaben dazu finden sich in den Teilnahmebedingungen) anwenden:
a) Umsatz in den Geschäftsjahren 2010 bis 2019 mit Leistungen, die nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (0-3 Punkte, Gewichtung: 5 %),
b) Gewährleistung der artgerechten Funktionalität nach den Richtlinien der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA) im Hinblick auf Objektplanung und Freianlagenplanung anhand Referenzprojekt (0-3 Punkte, Gewichtung: 30 %),
c) Gewährleistung der natürlichen/naturnahen Gestaltung im Hinblick auf Objektplanung und Freianlagenplanung anhand Referenzprojekt (0-3 Punkte, Gewichtung: 20 %),
d) Gewährleistung der Betreiberfreundlichkeit in Bezug auf Arbeitsabläufe des täglichen Betriebs (z. B. Arbeitssicherheit, Reinigung) im Hinblick auf Objektplanung, Freianlagenplanung und/oder TGA-Planung anhand Referenzprojekt (0-3 Punkte, Gewichtung 25 %),
e) Qualität der TGA-Planung im Hinblick auf die Wasserqualität (Nachweis von Sichttiefen) anhand Referenzprojekt (0-3 Punkte, Gewichtung: 20 %).
4. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen 1 und 2 des unter Ziffer II.2.4) des...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen 1 und 2 des unter Ziffer II.2.4) des EU-Bekanntmachungstextes genannten Leistungsumfangs sowie mit den hierfür erforderlichen Besonderen Leistungen. Die weiteren Leistungsphasen nebst hierzu beauftragten Besonderen Leistungen sind mit Abschluss dieses Vertrages noch nicht beauftragt (stufenweise Beauftragung). Für die Beauftragung einer oder mehrerer weiterer Stufen, d.h. Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 2) sowie 5 bis 7 (Stufe 3), ist eine gesonderte schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber erforderlich. Leistungen aus nachfolgenden Leistungsphasen dürfen ohne vorherige Beauftragung durch den Auftraggeber seitens des Auftragnehmers nicht erbracht werden bzw. erfolgen auf eigenes Risiko des Auftragnehmers ohne Begründung einer Vergütungspflicht zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann aus der Nichtbeauftragung weiterer Stufen keine irgendwie gearteten Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen. Der Auftraggeber bleibt frei in seiner Entscheidung, ob er den Auftragnehmer oder einen Dritten mit den weiteren Leistungen beauftragt.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Objektüberwachung ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Der Auftragnehmer...”
Zusätzliche Informationen
Die Objektüberwachung ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Der Auftragnehmer (bzw. Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft) des vorliegenden Vergabeverfahrens kommt nicht als Objektüberwacher in Betracht. Bewirbt sich der Auftragnehmer (bzw. Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft) des vorliegenden Vergabeverfahrens als Objektüberwacher, erfolgt der Ausschluss von dem Verfahren zur Vergabe der Objektüberwachung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbung nicht älter als 6 Monate...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß Anlage 2 zum Bewerbungsbogen.
3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation gemäß Anlage 2 zum Bewerbungsbogen.
4. Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß nachgekommen wurde gemäß Anlage 2 zum Bewerbungsbogen.
5. Eigenerklärung zu Name und beruflicher Qualifikation der Person/Personen, die die Projektleitung erbringen. Diese Person/Personen müssen als Architekt zugelassen sein und über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen. Es ist mindestens eine Person zu benennen. Eine zweite Person kann zusätzlich benannt werden.
6. Eigenerklärung des Objektplaners gemäß Anlage 2 zum Bewerbungsbogen, dass gemäß § 65 LBauO Mecklenburg-Vorpommern Bauvorlageberechtigung besteht.
7. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied für sich das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 42 Abs. 1 VgV) sowie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Im Übrigen (z. B. im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit) beurteilt sich die Eignung einer Bewerbergemeinschaft nach der Bewerbergemeinschaft als solcher.
8. Beabsichtigt ein Bewerber, im Hinblick auf die Objektplanung, die Freianlagenplanung, die TGA-Planung oder die Tragwerkplanung Leistungen/Leistungsteile von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder beabsichtigt ein Bewerber, zum Nachweis der Eignung im Wege der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV) die wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so muss er die anderen Unternehmen sowie die vorgesehenen Leistungen/Leistungsteile oder die in Anspruch genommene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder die in Anspruch genommene technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in dem Bewerbungsbogen benennen. Jedes einzelne andere Unternehmen hat für sich das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 42 Abs. 1 VgV) sowie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Jedes einzelne andere Unternehmen hat für sich nachzuweisen, dass es über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) sowie über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) für die übernommenen Leistungen/Leistungsteile verfügt. Der er Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten dieser anderen Unternehmen zur Verfügung stehen Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Anlage 3 zum Bewerbungsbogen ausgefüllt vorzulegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 3 zum Bewerbungsbogen abzugeben.
Zu 1. – 8.: Weitere Angaben finden sich in den Teilnahmebedingungen und im Bewerbungsbogen.
Zu 2. – 8.: Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise in Form von Dritterklärungen zu fordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,00 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,00 Mio. EUR für Sach- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,00 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,00 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden oder eine schriftliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe im Falle der Beauftragung.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019.
3. Eigenerklärung zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2010 bis 2019 mit Leistungen, die nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Zu 1. – 3.: Weitere Angaben finden sich in den Teilnahmebedingungen und im Bewerbungsbogen.
Zu 2. – 3.: Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise in Form von Dritterklärungen zu fordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zu realisierten vergleichbaren Referenzprojekten mit Fertigstellungstermin im Zeitraum von 12/2010 bis 12/2019, die die nachstehenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zu realisierten vergleichbaren Referenzprojekten mit Fertigstellungstermin im Zeitraum von 12/2010 bis 12/2019, die die nachstehenden Kriterien unter lit. a bis d. erfüllen:
a. Gewährleistung der artgerechten Funktionalität nach den Richtlinien der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA) im Hinblick auf Objektplanung und Freianlagenplanung,
b. Gewährleistung der natürlichen/naturnahen Gestaltung im Hinblick auf Objektplanung und Freianlagenplanung,
c. Gewährleistung der Betreiberfreundlichkeit in Bezug auf Arbeitsabläufe des täglichen Betriebs (z. B. Arbeitssicherheit, Reinigung) im Hinblick auf Objektplanung, Freianlagenplanung und/oder TGA-Planung,
d. Qualität der TGA-Planung im Hinblick auf die Wasserqualität (Nachweis von Sichttiefen).
2. Eigenerklärung zum jährlichen Mittels der in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Beschäftigten.
3. Eigenerklärung zur Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Zu 1. - 3.: Weitere Angaben finden sich in den Teilnahmebedingungen und im Bewerbungsbogen.
Zu 1. - 3.: Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise in Form von Dritterklärungen zu fordern.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekten und Ingenieure (Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 LBauO Mecklenburg-Vorpommern muss für den Objetplaner bestehen).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Folgende Erklärungen werden mit Abgabe des Angebots in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens gefordert werden:
1. Eigenerklärung nach § 9 Vergabegesetz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Folgende Erklärungen werden mit Abgabe des Angebots in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens gefordert werden:
1. Eigenerklärung nach § 9 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Zahlung des Mindestlohns.
2. Eigenerklärung nach § 10 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Kontrolle/Duchsetzung der Zahlung des Mindestlohns.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-02
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-03 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Das Vergabeverfahren wird auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform https://www.evergabemv.de/ durchgeführt. Das Vergabeverfahren wird unter der...”
1. Das Vergabeverfahren wird auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform https://www.evergabemv.de/ durchgeführt. Das Vergabeverfahren wird unter der Adresse https://portal.evergabemv.de/E15768518 geführt. Die Teilnehmer benötigen einen entsprechenden elektronischen Zugang auf die Vergabeplattform und sind dafür verantwortlich, dass das von ihnen verwendete System die erforderlichen hardware- und softwaretechnischen Anforderungen der Vergabeplattform erfüllt. Die Teilnehmer haben sich eigenverantwortlich und rechtzeitig mit den Anforderungen und der Funktionsweise der Vergabeplattform vertraut zu machen. Das Übermittlungsrisiko liegt auf Seiten der Teilnehmer. Nähere Informationen zur Vergabeplattform finden sich unter: https://www.evergabemv.de/Wiki.
2. Die Teilnehmer haben die Entwicklung des Vergabeverfahrens (z. B. Nachsendungen, Beantwortungen von Bieterfragen, Änderungen von Terminen) durch kontinuierliche und eigenverantwortliche Einsichtnahme auf der Vergabeplattform zu verfolgen.
3. Die Teilnehmer haben die Vergabeunterlagen zu überprüfen. Sind die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Teilnehmer unvollständig oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Widersprüche, fehlerhafte Angaben etc., so haben die Teilnehmer die Vergabestelle über das Vergabeportal unverzüglich darauf hinzuweisen und Aufklärung zu verlangen. Unterlassen die Teilnehmer dies, können sie sich später nicht mehr auf etwaige Unklarheiten, Widersprüche, fehlerhafte Angaben etc. in den Vergabeunterlagen berufen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen, Korrekturen etc. werden sämtlichen Teilnehmern durch die Vergabestelle über die Vergabeplattform elektronisch mitgeteilt.
4. Anfragen und Hinweise werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Kalendertage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingehen. Mündliche oder telefonische Anfragen sowie Anfragen auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail werden nicht beantwortet.
5. Bewerbungen (Teilnahmeanträge) von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber Angaben darüber zu machen, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
6. Verfahrenssprache ist deutsch. Die Auftragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.
7. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren und für die Erstellung der Bewerbung (Teilnahmeantrag) wird keine Entschädigung/Vergütung entrichtet.
8. Mit ihrer Bewerbung (Teilnahmeantrag) haben die Bewerber ihre Eignung gemäß Abschnitt III) des EU-Bekanntmachungstextes und gemäß den Teilnahmebedingungen und dem Bewerbungsbogen nachzuweisen.
9. Die geforderten Angaben sind auch dann zu machen, wenn ein Unternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Die geforderten Angaben sind auch dann zu machen, wenn ein Unternehmen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (vgl. § 50 VgV) vorlegt.
10. Eine Bewerbung (Teilnahmeantrag) ist nur unter Verwendung des beigefügten Bewerbungsbogens einschließlich der geforderten Anlagen zulässig. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
11. Es ist mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.
12. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385/5885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385/5884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 250-624933 (2020-12-18)