Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock errichtet den Neubau einer Sporthalle und eines Kleinspielfeldes im Bereich der Straße „An der Jägerbäk 6“. Als Kompensationsmaßnahmen sind Ersatzmaßnahmen u. a. auf dem Standort „Holzlagerplatz Rövershagen“ durchzuführen. Auf dem Holzlagerplatz sind neben den Flächenbefestigungen (Betonplatten, Verladerampe) auch Bauschutt- und Bodenablagerungen, Asbestzementablagerungen, ein alter Ladekran, Betonschwellen, Lampenmaste u. ä. vorhanden. Für die Kompensationsmaßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen und die vorhandenen Abfälle sowie noch vorhandenen Infrastruktureinrichtungen entsorgt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock errichtet den Neubau einer Sporthalle und eines Kleinspielfeldes im Bereich der Straße „An der Jägerbäk 6“.
Als Kompensationsmaßnahmen sind Ersatzmaßnahmen u. a. auf dem Standort „Holzlagerplatz Rövershagen“ durchzuführen. Auf dem Holzlagerplatz sind neben den Flächenbefestigungen (Betonplatten, Verladerampe) auch Bauschutt- und Bodenablagerungen, Asbestzementablagerungen, ein alter Ladekran, Betonschwellen, Lampenmaste u. ä. vorhanden. Für die Kompensationsmaßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen und die vorhandenen Abfälle sowie noch vorhandenen Infrastruktureinrichtungen entsorgt werden.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock errichtet den Neubau einer Sporthalle und eines Kleinspielfeldes im Bereich der Straße „An der Jägerbäk 6“.
Als Kompensationsmaßnahmen sind Ersatzmaßnahmen u. a. auf dem Standort „Holzlagerplatz Rövershagen“ durchzuführen. Auf dem Holzlagerplatz sind neben den Flächenbefestigungen (Betonplatten, Verladerampe) auch Bauschutt- und Bodenablagerungen, Asbestzementablagerungen, ein alter Ladekran, Betonschwellen, Lampenmaste u. ä. vorhanden. Für die Kompensationsmaßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen und die vorhandenen Abfälle sowie noch vorhandenen Infrastruktureinrichtungen entsorgt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Datum des Beginns: 2020-11-23 📅
Datum des Endes: 2021-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-406240
ABl. S-Ausgabe: 168
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock errichtet den Neubau einer Sporthalle und eines Kleinspielfeldes im Bereich der Straße „An der Jägerbäk 6“.
Als Kompensationsmaßnahmen sind Ersatzmaßnahmen u. a. auf dem Standort „Holzlagerplatz Rövershagen“ durchzuführen. Auf dem Holzlagerplatz sind neben den Flächenbefestigungen (Betonplatten, Verladerampe) auch Bauschutt- und Bodenablagerungen, Asbestzementablagerungen, ein alter Ladekran, Betonschwellen, Lampenmaste u. ä. vorhanden. Für die Kompensationsmaßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen und die vorhandenen Abfälle sowie noch vorhandenen Infrastruktureinrichtungen entsorgt werden.
Als Kompensationsmaßnahmen sind Ersatzmaßnahmen u. a. auf dem Standort „Holzlagerplatz Rövershagen“ durchzuführen. Auf dem Holzlagerplatz sind neben den Flächenbefestigungen (Betonplatten, Verladerampe) auch Bauschutt- und Bodenablagerungen, Asbestzementablagerungen, ein alter Ladekran, Betonschwellen, Lampenmaste u. ä. vorhanden. Für die Kompensationsmaßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen und die vorhandenen Abfälle sowie noch vorhandenen Infrastruktureinrichtungen entsorgt werden.
— 50 t beseitigen lagernder Betonelemente (z. B. Rohre, Winkelstützen, Betonschwellen);
— 12 m³ Abbruch Betonfundamente;
— 5 St. Betonlampenmaste abbrechen;
— 2 920 m
— 1 St. Abbruch Rampenanlage (Asphaltbelag, Winkelstützen, Fundamente).
Getrennte Entsorgung nach Abfallschlüsseln (AS) von:
— 300 t Bauschutt, LAGA Z1.1 (EK 1);
— 150 t Bauschutt, LAGA Z2 (EK 2);
— 0,1 t Altreifen;
— 1 t Bahnschwellen (Altholz);
— 0,1 t Elektrokabel;
— 10 t gemischte Metalle;
— 1 100 t asbesthaltige Baustoffe (Platten und asbesthaltige Elektrokitte);
— 56 t Asphaltdeckschicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der „Holzlagerplatz Rövershagen“ liegt am nordöstlichen Ortsausgang der Gemeinde Rövershagen, etwa 130 m nordwestlich der Bundesstraße 105 auf dem Flurstück 80/5 der Flur 1 der Gemarkung Rövershagen (vgl. Lageplan in den Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
— ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
— ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38558855160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
Postanschrift: Ulmenstraße 44
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Telefon: +49 3814611645📞
E-Mail: dirk.schoelens@koe-rostock.de📧
Quelle: OJS 2020/S 168-406240 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 46259.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— 50 t beseitigen lagernder Betonelemente (z. B. Rohre, Winkelstützen, Betonschwellen)
— 12 m³ Abbruch Betonfundamente,
— 5 St Betonlampenmaste abbrechen,
— 1 St Abbruch Rampenanlage (Asphaltbelag, Winkelstützen, Fundamente).
— 300 t Bauschutt, LAGA Z1.1 (EK 1),
— 150 t Bauschutt, LAGA Z2 (EK 2),
— 0,1 t Altreifen,
— 1 t Bahnschwellen (Altholz),
— 0,1 t Elektrokabel,
— 10 t gemischte Metalle,
— 1 100 t asbesthaltige Baustoffe (Platten und asbesthaltige Elektrokitte),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-03 📅
Name: Hagemann GmbH
Postort: Kölpinsee
Land: Deutschland 🇩🇪 Vorpommern-Greifswald
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 46259.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;