Neubau Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum 1. BA

DIG Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH

Das Bauvorhaben Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum 1. BA umfasst den Neubau einer innerstädtischen, anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von rd. 1.140 m, inklusive Entwässerung, Markierung und Beleuchtung sowie den Ausbau der Knotenpunkte Warbruckstraße/Feldstraße und Weselerstraße/Willy-Brandt-Ring. Weiterhin den abschnittsweisen Abbruch des Warbruckshofes, dessen Baulichkeiten teilweise im geplanten Straßenverlauf liegen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-24 Auftragsbekanntmachung
2021-02-22 Ergänzende Angaben
2021-02-25 Ergänzende Angaben
2021-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Referenznummer: DIG 01/2021
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum 1. BA umfasst den Neubau einer innerstädtischen, anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von rd. 1.140 m, inklusive Entwässerung, Markierung und Beleuchtung sowie den Ausbau der Knotenpunkte Warbruckstraße/Feldstraße und Weselerstraße/Willy-Brandt-Ring. Weiterhin den abschnittsweisen Abbruch des Warbruckshofes, dessen Baulichkeiten teilweise im geplanten Straßenverlauf liegen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen 📦
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DIG Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH
Postanschrift: Alte Ruhrorter Str. 42-52
Postleitzahl: 47119
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.duisport.de 🌏
E-Mail: matthias.palapys@duisport.de 📧
Telefon: +49 2038034236 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E84464614 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E84464614 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 253-638225
ABl. S-Ausgabe: 253
Zusätzliche Informationen
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens steht unter der Bedingung, dass der von der Stadt Duisburg unter Az. OM 201701112 beantragte Zuwendungsbescheid erteilt wird, nähere Informationen unter Ziffer VI.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Los 1 und 2
Bezeichnung des Loses: Neubau Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Duisburg beabsichtigt in zwei Bauabschnitten die Stadtteile Fahrn, Aldenrade und Marxloh und deren Hauptverkehrsstraße durch die neue Süd-West- Querspange Hamborn/Walsum vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts. Der erste Bauabschnitt beginnt an der A59-Anschlussstelle Duisburg-Fahrn, verläuft südlich des geplanten Friedrichparks (ehemaliges Zechengelände Friedrich Thyssen 2/5) in Richtung Westen und schließt nördlich des Willy-Brandt-Rings an die Weseler Straße an.
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Das Bauvorhaben beinhaltet als Los 1 den Bau einer innerstädtischen anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Länge von rd. 1140 und sieht eine Erschließung des geplanten Gewerbegebiets Friedrichpark vor. Es handelt sich um eine Straßenbaumaßnahme im Vollausbau. Im Zusammenhang mit Straßenneubau sind die Knotenpunkte Warbruckstraße/Feldstraße sowie Weselerstraße/Willy-Brandt-Ring umzubauen. Alle die für die Weiterführung der Querspange (Gegenstand des 2. Bauabschnitts) erforderlichen Abbiegespuren und Ausbauelemente sind fertigzustellen.
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Das Los 2 beinhaltet den Rückbau des Warbruckshofes einschließlich einer Bunkeranlage aus dem 2. Weltkrieg. Der Rückbau ist in 3 Abschnitten durchzuführen. Die Arbeiten müssen mit dem Straßenbau Los 1 koordiniert werden Die zu erbringenden Bauleistungen werden als Komplettleistung auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung vergeben. Umfang der Leistungsbeschreibung sind u.a. folgende Leistungen: Freimachen und Rückbau, Erdbau, Straßenbau (inkl. Entwässerung, Markierung und Beleuchtung) Kanalbauarbeiten, Kabeltiefbau und Kabelarbeiten sowie die Koordinierung von Leistungen Dritter. Sämtliche erforderliche Anpassungsarbeiten zum Bestand über die Ausbaugrenze hinaus sind einzurechnen.
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Dauer: 18 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens steht unter der Bedingung, dass der von der Stadt Duisburg unter Az. OM 201701112 beantragte Zuwendungsbescheid erteilt wird, nähere Informationen unter Ziffer VI.
Bezeichnung des Loses: Abbruch Warbruckshof
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die geplante Süd-West Querspange Hamborn/Walsum schließt direkt an der Warbruckstraße an soll einen neuen Knotenpunkt bilden. Aufgrund des Ausbaus ist ein Abriss des Warbruckshofes und anderer vorhandener Bebauung erforderlich.
Das von dieser Ausschreibung umfasste Los 2 beinhaltet den Gesamtabbruch dieser Gebäudestrukturen, der sich in 3 Abschnitte unterteilt:
1. Abbruch Warbruckshof: Alle Einbauten (außer alte Kanalstrukturen) im Flurbereich des Warbruckshof sind rückstandslos zu entfernen. Während der Rückbaus ersichtliche Kanäle sind abzumauern bzw. zu verdämmen.
2. Abbruch Bunkeranlage: Die auf dem Gelände des Warbruckshof vorhandene Bunkeranlage aus dem 2. Weltkrieg soll rückstandslos entfernt werden. Der im Bunkerbereich befindliche 10KV- Anschluss wird in Koordination mit dem Auftraggeber/Netze Duisburg entfernt. Bei dieser Maßnahme sind lediglich Tiefbaukosten (Aushub) sowie die Bereitstellung von Personal zu kalkulieren.
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3. Abbruch Restbereich Warbruckshof.
Zeitlich greift Los 2 in die Bautätigkeiten des Loses 1 ein, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Arbeiten Dritter mit dieser Maßnahme überschneiden. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu koordinieren und mit Dritten abzustimmen, dass wechselseitige Behinderungen ausgeschlossen werden. Etwaige Aufwände die hierdurch entstehen, sind mit den Pauschalpreisen abgegolten.
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Die zu erbringenden Bauleistungen werden als Komplettleistung auf Grundlage einer Funktionalausschreibung vergeben.
Zusätzliche Informationen:
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens steht unter der Bedingung, dass der von der Stadt Duisburg unter Az. OM 201701112 beantragte Zuwendungsbescheid erteilt wird. Nähere Informationen unter Ziffer VI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die geplante Umgehungsstraße verläuft zwischen der Anschlussstelle DU-Fahrn, A59 im Osten und der Einmündung des Willy-Brandt-Rings in die Weselerstraße im Westen über das brachliegende Gelände der ehemaligen Schachtanlage Friedrich-Thyssen 2/5.
Warbruckstraße Duisburg
Anschlussstelle DU-Fahrn
A-59

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch den Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle zu ersetzen.
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Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren oder VHB Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens das 1,5-fache des Angebotspreises betragen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
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b) Angabe, ob über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
c) Angabe, ob sich Bewerber in Liquidation befindet.
d) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellt.
e) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
f) Erklärung, dass der Bewerber sich bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
g) Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren oder VHB Formblatt 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden zugelassen.
Mindeststandards:
Die Erfüllung der vorstehenden geforderten Bedingungen stellt gleichzeitig den Mindeststandard dar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Straßenbauleistungen (Los 1) bzw. vergleichbarer Abbrucharbeiten (Los 2) mit Angaben zur finanziellen Größenordnung des Auftrages, zur Örtlichkeit, zur Leistungszeit und zum Auftraggeber.
Leistungen, die als Referenz gewertet werden sollen, müssen abgeschlossen und mindestens 1 Jahr in Betrieb sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsgrundlage des Bauauftrages werden insbesondere die VOB/B, die besonderen Vertragsbedingungen, die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen, die Funktionalbeschreibung nebst Anlagen, die Bürgschaftsvordrucke sowie das Auftragsschreiben. Es muss Sicherheit für die Vertragserfüllung, die Abschlags-/ Vorauszahlungen sowie für Mängelansprüche geleistet werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der elektronischen Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des Privatrechts (Kapitalgesellschaft) mit dem Gesellschaftszweck die Stadt Duisburg bei Planung städtischer Infrastrukturprojekte zu unterstützen.
Kontakt
Kontaktperson: DIG Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH
Internetadresse: www.duisport.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E84464614 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Kommunikation bitte ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELViS.
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vor liegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens steht unter der Bedingung, dass der von der Stadt Duisburg unter Az. OM 201701112 bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragte Zuwendungsbescheid für das Projekt Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum erteilt wird. Vor einer finalen Entscheidung über die Zuwendungen für die Maßnahme wird kein Zuschlag erteilt. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall der Nichtbewilligung der Zuwendung oder einer unabsehbaren Verzögerung der finalen Zuwendungsentscheidung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Schadensersatzansprüche der Bieter sind im Fall der Verzögerung des Zuschlags und im Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens ausgeschlossen.
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Bei Nichtvergabe des Auftrages können keine Ersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, gestellt werden.
Für die Erstellung der Angebote erhalten die Bieter keine Vergütung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 253-638225 (2020-12-24)
Ergänzende Angaben (2021-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum 1. BA umfasst den Neubau einer innerstädtischen, anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von rd. 1 140 m, inklusive Entwässerung, Markierung und Beleuchtung sowie den Ausbau der Knotenpunkte Warbruckstraße/Feldstraße und Weselerstraße/Willy-Brandt-Ring. Weiterhin den abschnittsweisen Abbruch des Warbruckshofes, dessen Baulichkeiten teilweise im geplanten Straßenverlauf liegen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 040-097215
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 253-638225
ABl. S-Ausgabe: 40
Quelle: OJS 2021/S 040-097215 (2021-02-22)
Ergänzende Angaben (2021-02-25)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 042-104197
ABl. S-Ausgabe: 42
Quelle: OJS 2021/S 042-104197 (2021-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben Süd-West-Querspange Hamborn / Walsum 1. BA umfasst den Neubau einer innerstädtischen, anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von rd. 1 140 m, inklusive Entwässerung, Markierung und Beleuchtung sowie den Ausbau der Knotenpunkte Warbruckstraße / Feldstraße und Weselerstraße / Willy-Brandt-Ring. Weiterhin den abschnittsweisen Abbruch des Warbruckshofes, dessen Baulichkeiten teilweise im geplanten Straßenverlauf liegen.
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Gesamtwert des Auftrags: 7735125.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 136-358846
ABl. S-Ausgabe: 136

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Duisburg beabsichtigt in 2 Bauabschnitten die Stadtteile Fahrn, Aldenrade und Marxloh und deren Hauptverkehrsstraße durch die neue Süd-West- Querspange Hamborn / Walsum vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts. Der erste Bauabschnitt beginnt an der A 59-Anschlussstelle Duisburg-Fahrn, verläuft südlich des geplanten Friedrichparks (ehemaliges Zechengelände Friedrich Thyssen 2/5) in Richtung Westen und schließt nördlich des Willy-Brandt-Rings an die Weseler Straße an.
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Das Bauvorhaben beinhaltet als Los 1 den Bau einer innerstädtischen anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Länge von rd. 1 140 und sieht eine Erschließung des geplanten Gewerbegebiets Friedrichpark vor. Es handelt sich um eine Straßenbaumaßnahme im Vollausbau. Im Zusammenhang mit Straßenneubau sind die Knotenpunkte Warbruckstraße / Feldstraße sowie Weselerstraße / Willy-Brandt-Ring umzubauen. Alle die für die Weiterführung der Querspange (Gegenstand des 2. Bauabschnitts) erforderlichen Abbiegespuren und Ausbauelemente sind fertigzustellen.
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Das Los 2 beinhaltet den Rückbau des Warbruckshofes einschließlich einer Bunkeranlage aus dem 2. Weltkrieg. Der Rückbau ist in 3 Abschnitten durchzuführen. Die Arbeiten müssen mit dem Straßenbau Los 1 koordiniert werden Die zu erbringenden Bauleistungen werden als Komplettleistung auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung vergeben. Umfang der Leistungsbeschreibung sind u. a. folgende Leistungen: Freimachen und Rückbau, Erdbau, Straßenbau (inkl. Entwässerung, Markierung und Beleuchtung) Kanalbauarbeiten, Kabeltiefbau und Kabelarbeiten sowie die Koordinierung von Leistungen Dritter. Sämtliche erforderliche Anpassungsarbeiten zum Bestand über die Ausbaugrenze hinaus sind einzurechnen.
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Die geplante Süd-West Querspange Hamborn / Walsum schließt direkt an der Warbruckstraße an soll einen neuen Knotenpunkt bilden. Aufgrund des Ausbaus ist ein Abriss des Warbruckshofes und anderer vorhandener Bebauung erforderlich.
2. Abbruch Bunkeranlage: Die auf dem Gelände des Warbruckshof vorhandene Bunkeranlage aus dem 2. Weltkrieg soll rückstandslos entfernt werden. Der im Bunkerbereich befindliche 10 KV- Anschluss wird in Koordination mit dem Auftraggeber / Netze Duisburg entfernt. Bei dieser Maßnahme sind lediglich Tiefbaukosten (Aushub) sowie die Bereitstellung von Personal zu kalkulieren.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die geplante Umgehungsstraße verläuft zwischen der Anschlussstelle DU-Fahrn, A 59 im Osten und der Einmündung des Willy-Brandt-Rings in die Weselerstraße im Westen über das brachliegende Gelände der ehemaligen Schachtanlage Friedrich-Thyssen 2/5.
Warbruckstraße Duisburg, Anschlussstelle DU-Fahrn, A-59

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-09 📅
Name: Strabag AG, Bereich Rhein-Ruhr Gruppe Essen
Postanschrift: Carolus-Magnus-Str. 77-81
Postort: Essen
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 492 389 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-24 📅
Name: Freimuth Abbruch & Recycling GmbH
Postanschrift: Am Kanal 1
Postort: Bülkau
Postleitzahl: 21782
Land: Cuxhaven 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 242736.11 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de - Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vor liegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens steht unter der Bedingung, dass der von der Stadt Duisburg unter Az. OM 201701112 bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragte Zuwendungsbescheid für das Projekt Süd-West-Querspange Hamborn / Walsum erteilt wird. Vor einer finalen Entscheidung über die Zuwendungen für die Maßnahme wird kein Zuschlag erteilt. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall der Nichtbewilligung der Zuwendung oder einer unabsehbaren Verzögerung der finalen Zuwendungsentscheidung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Schadensersatzansprüche der Bieter sind im Fall der Verzögerung des Zuschlags und im Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 136-358846 (2021-07-13)