Beschreibung der Beschaffung
Neubau: Auf einer Fläche von rund 4.115 m2 NRF sollen im Neubau folgende Nutzungen realisiert werden: Flächen für den allgemeinen Unterricht, Flächen für den naturwissenschaftlichen Fachunterricht, Flächen für Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsflächen mit einer Vitalküche bis 1 000 Versorgungsteilnehmer.
Zur Definition des pädagogischen Konzepts für den Neubau wurde durch das externe Schulbauberater-Team (Egon Tegge & tun architektur) eine Phase Null mit der Schule durchgeführt. Der Neubau soll dem KfW-40-Standard entsprechen.
In einer Machbarkeitsstudie von tun architektur, Hamburg wurden unter enger Einbeziehung von Oberbaudirektion, Stadt- und Landschaftsplanung, Denkmalschutz sowie Stadtgrün die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Realisierung des Neubauvolumens untersucht. Konsensual wurde festgelegt, dass Variante 03 der Studie als Grundlage für die weitere Planung dienen soll.
Abriss:
Diese Einigung bedingt den Abriss des denkmalgeschützten Fachklassengebäudes (Geb. 2).
Zur Schaffung von Baufreiheit müssen zudem das Hausmeisterwohngebäude (Geb. 3) sowie die Laubengänge im Baufeld rück gebaut werden.
Nach Fertigstellung des Neubaus soll der nicht denkmalgerechte Anbau an die Aula rück gebaut werden. Die dort enthaltenden Flächen werden ebenfalls im Neubau abgebildet.
Sanierung Aula:
Direkt anschließend an den Abriss beginnt die Sanierung der Aula (Geb.11). Der denkmalgerechte Umgang mit der Substanz, insb. die Wiederherstellung der Fassade der Aula zum Innenhof, soll weitestgehend mit den Anforderungen einer energetischen Sanierung nach KfW-70-Standard in Einklang gebracht werden. Die Realisierung eines Gründachs soll geprüft werden.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Naturschutzes wird ein nationales, konkurrierendes Verfahren für Freianlagen durchgeführt. Dieses wird zeitversetzt zum vorliegenden Verfahren ausgeschrieben.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 9,7 Mio. EUR brutto für die KG 300 – 400 gem. DIN 276. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.
Die Bauvorhaben sollen gestaffelt ab Frühsommer 2022 bis Herbst 2025 durchgeführt werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Objektplanung gem. § 34 HOAI für den Zubau, LPH 2;
— Objektplanung gem. § 34 HOAI für ebd., LPH 3-9 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
— Objektplanung gem. § 34 HOAI für die Sanierung Aula, LPH 2-9 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
— Leistungsbild AHO Planungsbereich „Baufeldfreimachung“ Nr. 18 aus d. Schriftenreihe des AHO für die Abbruchmaßnahmen der Gebäude 2+3+11, Leistungsstufen 1-4 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
— besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
— besondere Leistung eines Workshops mit Schule und AN Freianlagenplanung;
— besondere Leistung der Bestandsaufnahme als optionale Leistung durch Festlegung des AG.
Vertreter der Schule sowie Vertreter der oben genannten Genehmigungsinstanzen werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers vorr. in beratender Funktion an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Drost Consult, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.