Der Landkreis Dillingen a. d. Donau als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Realisierung zweier Neubauten sowie einer Sanierungsmaßnahme am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Höchstädt a. d. Donau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Dillingen a. d. Donau als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Realisierung zweier Neubauten sowie einer Sanierungsmaßnahme am Staatlichen...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Dillingen a. d. Donau als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Realisierung zweier Neubauten sowie einer Sanierungsmaßnahme am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Höchstädt a. d. Donau.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-14 📅
Datum des Beginns: 2021-01-18 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 200-485416
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform....”
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
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Quelle: OJS 2020/S 200-485416 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“...”
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
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Quelle: OJS 2021/S 033-083050 (2021-02-12)