Das Amt Odervorland umschließt 4 Gemeinden mit 22 Ortsteilen. Die Verwaltung ist momentan in 3 Gebäuden untergebracht, ein Standort in der Bahnhofstraße 3-4 in Briesen (Mark) mit 2 Gebäuden und ein Standort in der Demnitzer Straße 7 in Steinhöfel. Als zentraler Verwaltungssitz soll ein neues Verwaltungsgebäude für 55 Mitarbeiter mit einem Bürgerbüro mit Kasse, Einwohnermeldeamt, einem repräsentablen Aufenthaltsbereich, Einzelbüros und Zweierbüros, kleineren Besprechungsräumen, der Schiedsstelle und Polizeirevier errichtet werden. Vergeben werden Planerleistungen für sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für die Gebäudeplanung, die Technische Ausrüstung (HLS und ELT), der Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung. Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb. Es werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI in folgenden Leistungsstufen vergeben: I. Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (mit Zuschlagserteilung), II. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI (optional), III. Leistungsphasen 9 HOAI (optional).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-28.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VgV 111210-01-2020_Objektplanung
Kurze Beschreibung:
Das Amt Odervorland umschließt 4 Gemeinden mit 22 Ortsteilen. Die Verwaltung ist momentan in 3 Gebäuden untergebracht, ein Standort in der Bahnhofstraße 3-4 in Briesen (Mark) mit 2 Gebäuden und ein Standort in der Demnitzer Straße 7 in Steinhöfel.
Als zentraler Verwaltungssitz soll ein neues Verwaltungsgebäude für 55 Mitarbeiter mit einem Bürgerbüro mit Kasse, Einwohnermeldeamt, einem repräsentablen Aufenthaltsbereich, Einzelbüros und Zweierbüros, kleineren Besprechungsräumen, der Schiedsstelle und Polizeirevier errichtet werden.
Vergeben werden Planerleistungen für sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für die Gebäudeplanung, die Technische Ausrüstung (HLS und ELT), der Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung. Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb.
Es werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI in folgenden Leistungsstufen vergeben:
I. Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (mit Zuschlagserteilung),
II. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI (optional),
III. Leistungsphasen 9 HOAI (optional).
Das Amt Odervorland umschließt 4 Gemeinden mit 22 Ortsteilen. Die Verwaltung ist momentan in 3 Gebäuden untergebracht, ein Standort in der Bahnhofstraße 3-4 in Briesen (Mark) mit 2 Gebäuden und ein Standort in der Demnitzer Straße 7 in Steinhöfel.
Als zentraler Verwaltungssitz soll ein neues Verwaltungsgebäude für 55 Mitarbeiter mit einem Bürgerbüro mit Kasse, Einwohnermeldeamt, einem repräsentablen Aufenthaltsbereich, Einzelbüros und Zweierbüros, kleineren Besprechungsräumen, der Schiedsstelle und Polizeirevier errichtet werden.
Vergeben werden Planerleistungen für sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für die Gebäudeplanung, die Technische Ausrüstung (HLS und ELT), der Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung. Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb.
Es werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI in folgenden Leistungsstufen vergeben:
I. Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (mit Zuschlagserteilung),
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-03 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 044-104330
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 248-613883
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Im Vorfeld wurde bereits ein Energiekonzept für die Wärme- und Kälteversorgung des geplanten Neubaus erstellt. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Amt Odervorland umschließt 4 Gemeinden mit 22 Ortsteilen. Die Verwaltung ist momentan in 3 Gebäuden untergebracht, ein Standort in der Bahnhofstraße 3-4 in Briesen (Mark) mit 2 Gebäuden und ein Standort in der Demnitzer Straße 7 in Steinhöfel.
Als zentraler Verwaltungssitz soll ein neues Verwaltungsgebäude für 55 Mitarbeiter mit einem Bürgerbüro mit Kasse, Einwohnermeldeamt, einem repräsentablen Aufenthaltsbereich, Einzelbüros und Zweierbüros, kleineren Besprechungsräumen, der Schiedsstelle und Polizeirevier errichtet werden.
Als zentraler Verwaltungssitz soll ein neues Verwaltungsgebäude für 55 Mitarbeiter mit einem Bürgerbüro mit Kasse, Einwohnermeldeamt, einem repräsentablen Aufenthaltsbereich, Einzelbüros und Zweierbüros, kleineren Besprechungsräumen, der Schiedsstelle und Polizeirevier errichtet werden.
Vergeben werden Planerleistungen für sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für die Gebäudeplanung, die Technische Ausrüstung (HLS und ELT), der Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung. Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb.
Vergeben werden Planerleistungen für sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für die Gebäudeplanung, die Technische Ausrüstung (HLS und ELT), der Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung. Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb.
Es werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI in folgenden Leistungsstufen vergeben:
I. Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (mit Zuschlagserteilung),
II. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI (optional),
III. Leistungsphasen 9 HOAI (optional).
Informationen über Lose:
— Los 3 und 4;
— Los 1 und 2;
— Los 1 und 5;
— Los 1, 2 und 5.
Generalplaner Lose 1 bis 5
Bezeichnung des Loses: Gebäudeplanung
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Das Amt Odervorland beabsichtigt Planungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes zu vergeben. Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb.
In diesem Los soll die Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI vergeben werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die Auftragsvergabe auf der Grundlage der Erstangebote gemäß § 17 abs. 11 VGV vor.
Bezeichnung des Loses: Tragwerksplanung
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
Das Amt Odervorland beabsichtigt Planungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes vergeben. Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb.
In diesem Los soll die Tragwerksplanung nach §41 HOAI vergeben werden.
Es werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI in folgenden Leistungsstufen vergeben:
II. Leistungsphasen 5 (optional).
Bezeichnung des Loses: Heizung-Lüftung-Sanitär
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung:
In diesem Los soll die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für Heizung-Lüftung-Sanitär nach §§53 und §§ 55 HOAI vergeben werden.
Zusätzliche Informationen:
Im Vorfeld wurde bereits ein Energiekonzept für die Wärme- und Kälteversorgung des geplanten Neubaus erstellt. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Bezeichnung des Loses: Elektroplanung
Losnummer: Los 4
Kurze Beschreibung:
In diesem Los soll die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für Elektro nach §§53 und §§ 55 HOAI vergeben werden.
Bezeichnung des Loses: Außenanlagen
Losnummer: Los 5
Kurze Beschreibung: In diesem Los soll die Planung der Außenanlagen vergeben werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verwaltungssitz Amt Odervorland
Petershagener Straße 23b
15518 Briesen (Mark)
Es handelt sich um das Grundstück Petershagener Straße 23a in 15518 Briesen (Mark) (Gemarkung 2409 Briesen, Flur 1; Flurstück 1239). Das unbebaute Grundstück befindet sich im Bereich eines im Entwurf befindlichen Bebauungsplanes. Im Boden sind Altlasten (Bauschutt vom Abriss einer Glashüttenfabrik) durch Voruntersuchungen zur Baugrundbeschaffenheit ermittelt worden.
Es handelt sich um das Grundstück Petershagener Straße 23a in 15518 Briesen (Mark) (Gemarkung 2409 Briesen, Flur 1; Flurstück 1239). Das unbebaute Grundstück befindet sich im Bereich eines im Entwurf befindlichen Bebauungsplanes. Im Boden sind Altlasten (Bauschutt vom Abriss einer Glashüttenfabrik) durch Voruntersuchungen zur Baugrundbeschaffenheit ermittelt worden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister;
— Erlaubnis zur Ausübung der auftragsgegenständlichen Dienstleistung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufshaftpflichtversicherungsnachweise;
— Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Mindeststandards:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften bzw. Nach- und/oder Subunternehmern für jeden Teilnehmer gleichfalls beizubringen (beiliegendes Formularblatt ist auszufüllen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen vergleichbarer Objekte 2016 oder später mit Angabe der Baukosten, des Ausführungsjahres und des Auftraggebers (Kontaktdaten);
— Angaben zum Personal;
— Beschreibung der technischen Büroausstattung (u. a. CAD-Arbeitsplätze);
— Nachweise der beruflichen Qualifikation (Ausbildungsnachweise/Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers und der Führungskräfte, insbesondere der für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verantwortlichen Personen);
— Angaben zur Unterauftragsvergaben.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Brandenburgische Bauordnung — Bauvorlageberechtigung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.