Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die in den nachfolgenden Abschnitten III.1.1), 1.2) + 1.3) abgedruckten Kriterien werden für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern herangezogen. Ergebnis dieser Auswahlprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises statt.
Auswahlmatrix zu III.1.2):
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung Gebäude aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019).
Es können maximal 6 Pkt. x Wichtung 10 = max. 60 Pkt. erreicht werden. Punkteverteilung:
— ≥ 300 000 EUR netto: 6 Pkt.,
— < 300 000 EUR netto: 4 Pkt.,
— < 200 000 EUR netto: 2 Pkt.,
— < 100 000 EUR netto: 0 Pkt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“ unter Ziff. A.
Auswahlmatrix zu III.1.3):
1. Zahl der Architekten, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung Gebäude im Bewerberbüro tätig sind.
Es können max. 6 Pkt. x Wichtung 15 = max. 90 Pkt.) erreicht werden:
— ≥ 3 Architekten: 6 Pkt.,
— 2 Architekten: 3 Pkt.,
— 1 Architekt: 0 Pkt.
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude erbracht hat.
Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2013 liegt und die bis dato abgeschlossen sind. Bei der Darstellung der Projekte ist mindestens 1 Projekt vorzulegen, das im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers (vgl. § 99 GWB, ggfs. ist ein Nachweis in Form einer Eigenerklärung beizufügen) bearbeitet wurde. Wenn kein Projekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers vorgelegt wird, werden unter Ziff. 2. insgesamt 0 Punkte erteilt. Die Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem zu vergebenden Auftrag werden Projektmerkmale herangezogen, nur zutreffende Projektmerkmale werden gewertet. Die Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nichtzutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt.
Je Referenzprojekt können max. 6 Pkt. x Wichtung 25 = 150 Pkt., also insgesamt max. 450 Pkt. erreicht werden:
a) Bei Bauwerkskosten (KG 300 + 400) ≥ 3,0 Mio. EUR brutto: 0,5 Pkt.;
b) Bei Leistungsumfang LPH 2 bis 8, Grundleistungen Objektplanung Gebäude § 33 HOAI i. V. mit Anlage 10.1: 0,5 Pkt.;
c) Bei mindestens 3 unterschiedliche Wohnungsraumgrößen (z. B. 50-60-80 m): 1 Pkt.;
d) Bei anteiliger Planung von rollstuhlgerechten Wohnungen: 1 Pkt.;
e) Bei Einhaltung der Bauwerkskosten von maximal 1 250 EUR brutto/m BGF (Bruttogrundfläche): 1,5 Pkt.;
f) Bei anteiliger Planung von öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau: 1,5 Pkt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“ unter Ziff. B.