Aufgabe ist die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI-Leistungsbild, Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“, für öffentlich geförderte Mietwohnungsgebäude in 67126 Hochdorf-Assenheim, Bereich Friedhofstraße/Ludwigshafener Straße. Es handelt sich um Neubauten von 2 bis 3 Wohngebäuden mit insgesamt mindestens 30 Wohneinheiten in Form von 2- bis 4-Zimmerwohnungen mit Wohnungsgrößen von 50 m, 60 m und 80 m. Die Wohnungen sind zum Teil gemäß den Förderrichtlinien der sozialen Wohnraumförderung zu planen und zu errichten sind. Die Freilegung der derzeit noch bebauten Grundstücke erfolgt durch den Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Aufgabe ist die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI-Leistungsbild, Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“, für öffentlich geförderte Mietwohnungsgebäude in 67126 Hochdorf-Assenheim, Bereich Friedhofstraße/Ludwigshafener Straße. Es handelt sich um Neubauten von 2 bis 3 Wohngebäuden mit insgesamt mindestens 30 Wohneinheiten in Form von 2- bis 4-Zimmerwohnungen mit Wohnungsgrößen von 50 m
Aufgabe ist die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI-Leistungsbild, Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“, für öffentlich geförderte Mietwohnungsgebäude in 67126 Hochdorf-Assenheim, Bereich Friedhofstraße/Ludwigshafener Straße. Es handelt sich um Neubauten von 2 bis 3 Wohngebäuden mit insgesamt mindestens 30 Wohneinheiten in Form von 2- bis 4-Zimmerwohnungen mit Wohnungsgrößen von 50 m
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz — K.d.ö.R.
Postanschrift: Industriestr. 109
Postleitzahl: 67063
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kwv-rp.de🌏
E-Mail: v.spindler@kwv-rp.de📧
Telefon: +49 621 / 688657-31📞
Fax: +49 621 / 688657-11 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E38986253🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E38986253🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 044-104146
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 675 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Neubauten von 2 bis 3 Wohngebäuden sollen im Bereich Friedhofstraße/Ludwigshafener Straße, auf dem Grundstück bestehend aus den Flurstücken 494/4, 499, 500 errichtet werden. Das ca. 3 100 m
Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden Leistungen jeweils stufenweise zu beauftragen.
Grundleistungen: Objektplanung Gebäude gemäß § 33 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen (LPH) 1 – 9, „Besondere Leistungen“:
1) Vorstellung der Vorplanung und der Entwurfsplanung in politischen Gremien während der LPH 2 und 3;
2) Aufstellen und Fortschreiben von Raumbüchern für Wohnungsraumtypen während der LPH 2, 3 und 5.
Auftragsstufen:
Stufe 1: LPH 1-3.
Nach Beschlussfassung über den Bebauungsplan durch die politischen Gremien erfolgt die Beauftragung Stufe 2: LPH 4-9.
Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags nachfolgende Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind.
1) Planungsziel Errichtung von Wohnungen nach den Förderrichtlinien der Mietwohnraumförderung:
Die Vorgaben aus den Förderrichtlinien der Mietwohnraumförderung hinsichtlich Wohnfläche, Raumanzahl und -größe sind zu berücksichtigen. Der Auftraggeber geht von aus, dass mit 2 bis 3 Wohngebäuden ca. 2 500 m
2) Wirtschaftlichkeit und Kostenziel:
Das vom Auftraggeber definierte Kostenziel beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand rd. 6 000 000 EUR brutto Gesamtkosten (KG 200 bis 700). Gemäß standardisierter Berechnung entfallen auf die nachfolgenden Kostengruppen (KG) die folgenden Anteile:
— KG 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) ca. 3 721 000 EUR brutto,
— KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) ca. 930 000 EUR brutto,
— KG 500 (Außenanlagen) ca. 191 000 EUR brutto.
Der Auftraggeber legt Wert auf die Umsetzung einer wirtschaftlichen Planung und Ausführung mit Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles. Hierzu werden die Optimierung der Flächenwerte und eine qualitativ angemessene und hochwertige Konstruktions- und Materialwahl erwartet. Es sollen möglichst ökologisch nachhaltig bewertete Materialien zum Einsatz kommen. Konstruktionen und Materialien sollen im Hinblick auf die Nutzungskosten optimiert werden.
Der Auftraggeber legt Wert auf die Umsetzung einer wirtschaftlichen Planung und Ausführung mit Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles. Hierzu werden die Optimierung der Flächenwerte und eine qualitativ angemessene und hochwertige Konstruktions- und Materialwahl erwartet. Es sollen möglichst ökologisch nachhaltig bewertete Materialien zum Einsatz kommen. Konstruktionen und Materialien sollen im Hinblick auf die Nutzungskosten optimiert werden.
3) Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz:
Der Auslober legt Wert auf die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts. Als Energiestandard wird der aktuelle Stand der EnEV angesetzt. Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Es soll ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten i. S. DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen angestrebt werden. Dabei sind die Investitionskosten der KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen;
Der Auslober legt Wert auf die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts. Als Energiestandard wird der aktuelle Stand der EnEV angesetzt. Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Es soll ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten i. S. DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen angestrebt werden. Dabei sind die Investitionskosten der KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen;
4) Terminziele (voraussichtlich):
— Beauftragung: bis Mitte 2020,
— Entwurfsplanung: bis Ende 2020,
— Erlangung Baurecht: bis Mitte 2021,
— Bauausführung: ab Anfang 2022.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 385 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle einer Bauzeitenverlängerung.
Zusätzliche Informationen: Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 67126 Hochdorf-Assenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in Form eines Auszuges aus dem Gesellschaftervertrag, bei Einzelunternehmen durch einen geeigneten Nachweis oder eine Eigenerklärung;
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in Form eines Auszuges aus dem Gesellschaftervertrag, bei Einzelunternehmen durch einen geeigneten Nachweis oder eine Eigenerklärung;
2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften und Hinzuziehung anderer Unternehmen muss jedes Mitglied genannt werden und die vorgenannte Teilnahmeanforderung erfüllen;
3) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften und Hinzuziehung anderer Unternehmen muss jedes Mitglied genannt werden und die vorgenannte Teilnahmeanforderung erfüllen;
4) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 3. nachweisen;
4) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 3. nachweisen;
5) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
6) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 5. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) in Anspruch nehmen will, sind alle anderen Unternehmen zu benennen und die unter den Ziff. 1. bis 5. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen. Ferner hat der andere Unternehmer seine Verfügbarkeit nachzuweisen und dies spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes. Der Nachweis kann auch bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages beispielsweise als Verpflichtungserklärung erbracht werden; es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) in Anspruch nehmen will, sind alle anderen Unternehmen zu benennen und die unter den Ziff. 1. bis 5. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen. Ferner hat der andere Unternehmer seine Verfügbarkeit nachzuweisen und dies spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes. Der Nachweis kann auch bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages beispielsweise als Verpflichtungserklärung erbracht werden; es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen;
8) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 7. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen jedoch nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV;
8) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 7. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen jedoch nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV;
9) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Dies gilt auch für alle nachfolgend aufgelisteten Angaben, Erklärungen und Nachweise, die vom Bewerber vorzulegen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung Gebäude aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019).
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“ unter Ziff. A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen:
1) Zahl der Architekten, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung Gebäude im Bewerberbüro tätig sind.
Es sind Namen und Qualifikationen der Führungskräfte anzugeben. Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Architektur vorzulegen oder der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 3;
Es sind Namen und Qualifikationen der Führungskräfte anzugeben. Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Architektur vorzulegen oder der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 3;
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude erbracht hat.
Es sind je Projekt die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung (Name, Art, Ort),
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Beginn (Datum) und Abschluss der Leistungserbringung (Datum der Inbetriebnahme),
— geplante m
— Bauwerkskosten (KG 300+400) brutto,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, Grundleistungen Objektplanung Gebäude) mit Leistungszeiträumen,
— Angaben zu Merkmalen der Planung (vgl. Abschnitt II.2.9),
— Name des für das Referenzprojekt verantwortlichen Projektleiters (Architekt) und des Objekt-/Bauüberwachers.
Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten zu den Referenzprojekten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt beizufügen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“ unter Ziff. B.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 3. und 4.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften und Hinzuziehung anderer Unternehmen muss jedes Mitglied genannt werden und die vorgenannte Teilnahmeanfoderungen erfüllen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 3. und 4.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften und Hinzuziehung anderer Unternehmen muss jedes Mitglied genannt werden und die vorgenannte Teilnahmeanfoderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter — im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft — eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 500 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Der Betrag muss je Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen;
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter — im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft — eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 500 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Der Betrag muss je Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen;
2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
3) Die Vergütung der zu beauftragenden Leistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die in den nachfolgenden Abschnitten III.1.1), 1.2) + 1.3) abgedruckten Kriterien werden für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern herangezogen. Ergebnis dieser Auswahlprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises statt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die in den nachfolgenden Abschnitten III.1.1), 1.2) + 1.3) abgedruckten Kriterien werden für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern herangezogen. Ergebnis dieser Auswahlprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises statt.
Auswahlmatrix zu III.1.2):
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung Gebäude aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019).
Es können maximal 6 Pkt. x Wichtung 10 = max. 60 Pkt. erreicht werden. Punkteverteilung:
— ≥ 300 000 EUR netto: 6 Pkt.,
— < 300 000 EUR netto: 4 Pkt.,
— < 200 000 EUR netto: 2 Pkt.,
— < 100 000 EUR netto: 0 Pkt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“ unter Ziff. A.
Auswahlmatrix zu III.1.3):
1. Zahl der Architekten, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung Gebäude im Bewerberbüro tätig sind.
Es können max. 6 Pkt. x Wichtung 15 = max. 90 Pkt.) erreicht werden:
— ≥ 3 Architekten: 6 Pkt.,
— 2 Architekten: 3 Pkt.,
— 1 Architekt: 0 Pkt.
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude erbracht hat.
Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2013 liegt und die bis dato abgeschlossen sind. Bei der Darstellung der Projekte ist mindestens 1 Projekt vorzulegen, das im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers (vgl. § 99 GWB, ggfs. ist ein Nachweis in Form einer Eigenerklärung beizufügen) bearbeitet wurde. Wenn kein Projekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers vorgelegt wird, werden unter Ziff. 2. insgesamt 0 Punkte erteilt. Die Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem zu vergebenden Auftrag werden Projektmerkmale herangezogen, nur zutreffende Projektmerkmale werden gewertet. Die Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nichtzutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2013 liegt und die bis dato abgeschlossen sind. Bei der Darstellung der Projekte ist mindestens 1 Projekt vorzulegen, das im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers (vgl. § 99 GWB, ggfs. ist ein Nachweis in Form einer Eigenerklärung beizufügen) bearbeitet wurde. Wenn kein Projekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers vorgelegt wird, werden unter Ziff. 2. insgesamt 0 Punkte erteilt. Die Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem zu vergebenden Auftrag werden Projektmerkmale herangezogen, nur zutreffende Projektmerkmale werden gewertet. Die Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nichtzutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt.
Je Referenzprojekt können max. 6 Pkt. x Wichtung 25 = 150 Pkt., also insgesamt max. 450 Pkt. erreicht werden:
a) Bei Bauwerkskosten (KG 300 + 400) ≥ 3,0 Mio. EUR brutto: 0,5 Pkt.;
b) Bei Leistungsumfang LPH 2 bis 8, Grundleistungen Objektplanung Gebäude § 33 HOAI i. V. mit Anlage 10.1: 0,5 Pkt.;
c) Bei mindestens 3 unterschiedliche Wohnungsraumgrößen (z. B. 50-60-80 m
d) Bei anteiliger Planung von rollstuhlgerechten Wohnungen: 1 Pkt.;
e) Bei Einhaltung der Bauwerkskosten von maximal 1 250 EUR brutto/m
f) Bei anteiliger Planung von öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau: 1,5 Pkt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“ unter Ziff. B.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation (Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise (Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminkontrolle (Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot (Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
1.1) Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine verbindliche Erklärung vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB bestehen;
1.2) Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft ist die vorgenannte Erklärung von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft vorzulegen;
1.3) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) in Anspruch nehmen will, ist die unter Ziff. 1.1 verlangte Erklärung auch von den Nachunternehmen vorzulegen;
1.3) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) in Anspruch nehmen will, ist die unter Ziff. 1.1 verlangte Erklärung auch von den Nachunternehmen vorzulegen;
1.4) Fehlen entsprechende Erklärungen gemäß. Ziff. 1.1 bis 1.3 bis zum Schlusstermin unter Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Erklärungen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
1.4) Fehlen entsprechende Erklärungen gemäß. Ziff. 1.1 bis 1.3 bis zum Schlusstermin unter Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Erklärungen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
2) Angaben zu laufenden Bewerberinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
2.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich;
2.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich;
2.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum 24.3.2020 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten;
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten;
2.3) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive aller vorzulegenden Anlagen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, E-Mail und in Papierform sind nicht zulässig;
2.3) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive aller vorzulegenden Anlagen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, E-Mail und in Papierform sind nicht zulässig;
3) Eignungsprüfung:
Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung im Rahmen des Auswahlverfahrens (vgl. unter Abschnitt II.2.9) mindestens (≥) 200 Punkte von maximal zu erreichenden 600 Punkten wird er für diese anstehende Planungsaufgabe als grundsätzlich geeignet angesehen.
Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung im Rahmen des Auswahlverfahrens (vgl. unter Abschnitt II.2.9) mindestens (≥) 200 Punkte von maximal zu erreichenden 600 Punkten wird er für diese anstehende Planungsaufgabe als grundsätzlich geeignet angesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz – K.d.ö.R.
Postanschrift: Industriestr. 109
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Quelle: OJS 2020/S 044-104146 (2020-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabe ist die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI-Leistungsbild, Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“, für öffentlich geförderte Mietwohnungsgebäude in 67126 Hochdorf-Assenheim, Bereich Friedhofstraße / Ludwigshafener Straße. Es handelt sich um Neubauten von 2 bis 3 Wohngebäuden mit insgesamt mindestens 30 Wohneinheiten in Form von 2- bis 4-Zimmerwohnungen mit Wohnungsgrößen von 50 m
Aufgabe ist die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI-Leistungsbild, Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“, für öffentlich geförderte Mietwohnungsgebäude in 67126 Hochdorf-Assenheim, Bereich Friedhofstraße / Ludwigshafener Straße. Es handelt sich um Neubauten von 2 bis 3 Wohngebäuden mit insgesamt mindestens 30 Wohneinheiten in Form von 2- bis 4-Zimmerwohnungen mit Wohnungsgrößen von 50 m
Gesamtwert des Auftrags: 675 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz – K.d.ö.R.
Die Neubauten von 2 bis 3 Wohngebäuden sollen im Bereich Friedhofstraße / Ludwigshafener Straße, auf dem Grundstück bestehend aus den Flurstücken 494/4, 499, 500 errichtet werden. Das ca. 3 100 m
Grundleistungen: Objektplanung Gebäude gemäß § 33 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen (LPH) 1-9,
„Besondere Leistungen“:
1. Vorstellung der Vorplanung und der Entwurfsplanung in politischen Gremien während der LPH 2 und 3,
2. Aufstellen und Fortschreiben von Raumbüchern für Wohnungsraumtypen während der LPH 2, 3 und 5.
1. Planungsziel Errichtung von Wohnungen nach den Förderrichtlinien der Mietwohnraumförderung:
2. Wirtschaftlichkeit und Kostenziel:
— KG 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) ca. 3 721 000 EUR brutto;
— KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) ca. 930 000 EUR brutto;
3. Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz:
Der Auslober legt Wert auf die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts. Als Energiestandard wird der aktuelle Stand der EnEV angesetzt. Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Es soll ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten i. S. DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen angestrebt werden. Dabei sind die Investitionskosten der KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen.
Der Auslober legt Wert auf die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts. Als Energiestandard wird der aktuelle Stand der EnEV angesetzt. Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Es soll ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten i. S. DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen angestrebt werden. Dabei sind die Investitionskosten der KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-20 📅
Name: Diehl Architekten GbR
Postanschrift: Keltenstraße 16
Postort: Hochdorf-Assenheim
Postleitzahl: 67126
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Pfalz-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 384 356 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz – K.d.ö.R. –
Quelle: OJS 2020/S 141-347434 (2020-07-21)