Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier Bauoberleiter/örtlicher Bauüberwacher (Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke) sowie Objektüberwacher (Freianlagen):
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/Landschaftsarchitekt/Landespfleger oder vergleichbar und mindestens sieben Jahre Berufserfahrung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren (Abschluss der Lph 8 zwischen 1.3.2013 – 28.2.2020), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber sowie der Bauoberleiter/örtl. Bauüberwacher müssen mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Zwei vergleichbare Bauüberwachungen von innerstädtischen Baumaßnahmen (Straßenbau und Kanalisation) mit einer Bausumme von ≥ 2,5 Mio. EUR brutto.
Der Objektüberwacher (Freianlagen) muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Zwei vergleichbare Objektüberwachungen von Freianlagen mit einer Bausumme ≥ 250 000 EUR brutto.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
— Name des Bewerbers, des Bauoberleiters/örtlichen Bauüberwachers (Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke) sowie Objektüberwachers (Freianlagen),
— Projektnummer,
— Projektbezeichnung,
— Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift und Telefonnummer,
— kurze Beschreibung des Projektes,
— Projektzeitraum,
— Baukosten brutto,
— Umfang der erbrachten Leistungsphasen,
— Randbedingungen.
Siehe Formular Referenzdatenblatt — Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/Landschaftsarchitekt/Landespfleger oder vergleichbar und mindestens sieben Jahre Berufserfahrung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen,
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.