Die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH beabsichtigt die Errichtung der Neubauten von 2 Hangarhallen, einem Verwaltungsgebäude, Überdachungen und Vorfeldfläche auf dem Gelände des Flughafen Rostock-Laage-Güstrow (RLG). Die Neubauten sind notwendig aufgrund des Bedarfs an Stationierungsmöglichkeiten und Instandsetzungen von Luftfahrzeugen für Unternehmen und Airlines auf dem Gelände der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH. Zusätzlich liegen Anfragen für das Abstellen von Luftfahrzeugen in dafür vorgesehenen Flugzeughallen vor. Diese Nachfragen können derzeit nicht bedient werden. Deshalb ist die Errichtung zweier Luftfahrzeughallen vorgesehen. Eine dient zur Vermietung überdachter Luftfahrzeugstellplätze, die andere als Werfthalle zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Luftfahrzeugen bis zur Größe A320/A321. Zusätzlich sollen Flächen für Büro- und Lagerräume geschaffen werden. Für die geplanten Bauvorhaben liegt bereits die Genehmigungsplanung (LPH1 bis LPH4) vor. Für die Maßnahme werden Fördermittel des Landes beantragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: Hag/01/2020
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH beabsichtigt die Errichtung der Neubauten von 2 Hangarhallen, einem Verwaltungsgebäude, Überdachungen und Vorfeldfläche auf dem Gelände des Flughafen Rostock-Laage-Güstrow (RLG).
Die Neubauten sind notwendig aufgrund des Bedarfs an Stationierungsmöglichkeiten und Instandsetzungen von Luftfahrzeugen für Unternehmen und Airlines auf dem Gelände der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH. Zusätzlich liegen Anfragen für das Abstellen von Luftfahrzeugen in dafür vorgesehenen Flugzeughallen vor. Diese Nachfragen können derzeit nicht bedient werden.
Deshalb ist die Errichtung zweier Luftfahrzeughallen vorgesehen. Eine dient zur Vermietung überdachter Luftfahrzeugstellplätze, die andere als Werfthalle zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Luftfahrzeugen bis zur Größe A320/A321. Zusätzlich sollen Flächen für Büro- und Lagerräume geschaffen werden.
Für die geplanten Bauvorhaben liegt bereits die Genehmigungsplanung (LPH1 bis LPH4) vor. Für die Maßnahme werden Fördermittel des Landes beantragt.
Die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH beabsichtigt die Errichtung der Neubauten von 2 Hangarhallen, einem Verwaltungsgebäude, Überdachungen und Vorfeldfläche auf dem Gelände des Flughafen Rostock-Laage-Güstrow (RLG).
Die Neubauten sind notwendig aufgrund des Bedarfs an Stationierungsmöglichkeiten und Instandsetzungen von Luftfahrzeugen für Unternehmen und Airlines auf dem Gelände der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH. Zusätzlich liegen Anfragen für das Abstellen von Luftfahrzeugen in dafür vorgesehenen Flugzeughallen vor. Diese Nachfragen können derzeit nicht bedient werden.
Deshalb ist die Errichtung zweier Luftfahrzeughallen vorgesehen. Eine dient zur Vermietung überdachter Luftfahrzeugstellplätze, die andere als Werfthalle zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Luftfahrzeugen bis zur Größe A320/A321. Zusätzlich sollen Flächen für Büro- und Lagerräume geschaffen werden.
Für die geplanten Bauvorhaben liegt bereits die Genehmigungsplanung (LPH1 bis LPH4) vor. Für die Maßnahme werden Fördermittel des Landes beantragt.
Die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH beabsichtigt die Errichtung der Neubauten von 2 Hangarhallen, einem Verwaltungsgebäude, Überdachungen und Vorfeldfläche auf dem Gelände des Flughafen Rostock-Laage-Güstrow (RLG).
Die Neubauten sind notwendig aufgrund des Bedarfs an Stationierungsmöglichkeiten und Instandsetzungen von Luftfahrzeugen für Unternehmen und Airlines auf dem Gelände der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH. Zusätzlich liegen Anfragen für das Abstellen von Luftfahrzeugen in dafür vorgesehenen Flugzeughallen vor. Diese Nachfragen können derzeit nicht bedient werden.
Die Neubauten sind notwendig aufgrund des Bedarfs an Stationierungsmöglichkeiten und Instandsetzungen von Luftfahrzeugen für Unternehmen und Airlines auf dem Gelände der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH. Zusätzlich liegen Anfragen für das Abstellen von Luftfahrzeugen in dafür vorgesehenen Flugzeughallen vor. Diese Nachfragen können derzeit nicht bedient werden.
Deshalb ist die Errichtung zweier Luftfahrzeughallen vorgesehen. Eine dient zur Vermietung überdachter Luftfahrzeugstellplätze, die andere als Werfthalle zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Luftfahrzeugen bis zur Größe A320/A321. Zusätzlich sollen Flächen für Büro- und Lagerräume geschaffen werden.
Deshalb ist die Errichtung zweier Luftfahrzeughallen vorgesehen. Eine dient zur Vermietung überdachter Luftfahrzeugstellplätze, die andere als Werfthalle zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Luftfahrzeugen bis zur Größe A320/A321. Zusätzlich sollen Flächen für Büro- und Lagerräume geschaffen werden.
Für die geplanten Bauvorhaben liegt bereits die Genehmigungsplanung (LPH1 bis LPH4) vor. Für die Maßnahme werden Fördermittel des Landes beantragt.
Architektenleistungen der LPH 5 bis 9 gemäß §34 HOAI 2013 sind erforderlich. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der AG überträgt dem AN stufenweise vorerst nur die Leistungen für die Leistungsphasen 5 bis 7. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung (Fördermittelkredite). Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungsphase 8 und 9 zu übertragen.
Architektenleistungen der LPH 5 bis 9 gemäß §34 HOAI 2013 sind erforderlich. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der AG überträgt dem AN stufenweise vorerst nur die Leistungen für die Leistungsphasen 5 bis 7. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung (Fördermittelkredite). Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungsphase 8 und 9 zu übertragen.
Geplante Fertigstellungstermine:
— Hangar I: Anfang Juli 2021,
— Hangar II: Ende Mai 2021,
— Verwaltungsbau mit Überdachung: Anfang Juli 2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Laage, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Erbringung der Leistung sind spezielle fach- und bauordnungsrechtliche Kenntnisse für die Errichtung von Verwaltungsbauten und speziellen Hallen (Sonderbau) erforderlich.
Deshalb muss mindestens der Projektleiter die Berufsqualifikation des Architekten gemäß § 75 VgV, gültig im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gem. der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vorweisen können. Wenn erforderlich, ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu erbringen.
Deshalb muss mindestens der Projektleiter die Berufsqualifikation des Architekten gemäß § 75 VgV, gültig im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gem. der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vorweisen können. Wenn erforderlich, ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu erbringen.
Der Bauüberwacher hat mit dem Angebot seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig nachzuweisen. Der Bauüberwacher muss mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung (LPH8) im Bereich Objektplanung gem. § 34 HOAI (2013) verfügen.
Der Bauüberwacher hat mit dem Angebot seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig nachzuweisen. Der Bauüberwacher muss mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung (LPH8) im Bereich Objektplanung gem. § 34 HOAI (2013) verfügen.
Der aktuelle Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate, gemäß der Rechtsvorschriften des Landes in dem das Unternehmen niedergelassen ist, ist einzureichen (bei Verpflichtung zur Eintragung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der festangestellten Beschäftigten der letzten 3 Jahre
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung des AN für Personen- und Sachschäden ist einzureichen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung pro Versicherungsfall muss mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Berufshaftpflichtversicherung des AN für Personen- und Sachschäden ist einzureichen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung pro Versicherungsfall muss mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes (Gesamt/ vergleichbare Leistungen) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Durchschnittlicher Jahresumsatz (Mittelwert) im Bereich Objektplanung gem. § 34 HOAI (2013) mindestens 500 000 EUR netto.
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes (Gesamt/ vergleichbare Leistungen) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Durchschnittlicher Jahresumsatz (Mittelwert) im Bereich Objektplanung gem. § 34 HOAI (2013) mindestens 500 000 EUR netto.
Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre mit folgenden Mindestanforderungen:
— Mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter als Architekt/ Ingenieur im Leistungsbild Objektplanung gem. § 34 HOAI (2013) inkl. Inhaber/Geschäftsführer,
— mindestens 30 Wochenarbeitsstunden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Die Qualifikation des Unternehmens/ Büro, Projektleiters, stellvertretenden Projektleiters und Bauüberwachers (LPH8). Ein Vertreter für Urlaub und Krankheit für den PL ist zwingend zu benennen (stellv. PL).
— Nachweis entsprechender Anzahl Referenzen für das Unternehmen/ Büro und PL, stellv. PL und Bauüberwacher (LPH8).
Mindeststandards:
Jeweils für das Unternehmen/ Büro, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und Bauleiter (LPH8) sind mindestens 1 Referenz, maximal 3 Referenzen, über vergleichbare Leistungen vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar mit den folgenden Mindestanforderungen:
Jeweils für das Unternehmen/ Büro, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und Bauleiter (LPH8) sind mindestens 1 Referenz, maximal 3 Referenzen, über vergleichbare Leistungen vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar mit den folgenden Mindestanforderungen:
— Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI (2013) im Bereich Büro-/ Verwaltungsbau oder Industriebau oder spezielle Lagergebäude/ Hallenbau,
— Fertigstellung (Abschluss LPH 8) nach Januar 2015,
— Bearbeitungszeitraum LPH 5-7 zwischen Januar 2010 und Februar 2020,
— Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland.
Der PL muss die Berufsqualifikation des Architekten gemäß § 75 VgV, gültig im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gem. der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vorweisen.
Der stellvertretende Projektleiter hat mit dem Angebot seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig nachzuweisen.
Der Bauüberwacher hat mit dem Angebot seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig nachzuweisen und muss mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung (LPH8) im Bereich Objektplanung gem. § 34 HOAI (2013) verfügen.
Der Bauüberwacher hat mit dem Angebot seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig nachzuweisen und muss mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung (LPH8) im Bereich Objektplanung gem. § 34 HOAI (2013) verfügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Berufsqualifikation des Architekten gültig im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern für den PL.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der PL muss die Berufsqualifikation des Architekten gemäß § 75 VgV, gültig im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gem. der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vorweisen.
Es besteht dringender Bedarf des zukünftigen Mieters zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit bis Anfang Juli 2021 in einer der Hangarhallen mit Vorfeld.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Laage
DEUTSCHLAND
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-18 📅
Name: Projektmanagement Rostock GmbH
Postort: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@pm-rostock.de📧
Land: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.rostock-airport.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 099-237865 (2020-05-18)