Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird gemäß § 15 SektVO als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.
In dem vorliegenden Verfahren sollen 10 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 10 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eignungsnachweises sowie der Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen Bewerberformulare 8.1 bis 8.3. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden gewichtet und anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Die maximal 10 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Sollten auf Platz 10 zwei oder mehr Bewerber mit exakt gleichem Ergebnis stehen, werden diese Bewerber alle am Verfahren beteiligt.
1) Referenzen des Bewerbers [50 %] Angabe über vergleichbare Leistungen 2014 bis 2019:
Allgemeine Tiefbauarbeiten oder Wasserbauarbeiten oder Rohrleitungsbauarbeiten oder den Neubau von Sickerschlitzgräben;
Nachweis 5 Referenzen: 5,0 Punkte;
Nachweis 4 Referenzen: 4,0 Punkte;
Nachweis 3 Referenzen: 3,0 Punkt;
Nachweis 2 Referenzen: 2,5 Punkte;
Nachweis 1 Referenz: 2,0 Punkte;
Maximal 5 Referenzen werden gewertet.
2) Angabe von Fachkäften [25 %] Nachweis der technischen Fachkräfte:
— Anzahl der Projektleiter od. Bauleiter Tiefbau bzw. Rohrleitungsbau,
— Anzahl der Schachtmeister oder Rohrnetzmeister oder Vorarbeiter im Tiefbau oder Wasserbau oder Rohrleitungsbauu,
— Anzahl der Baugeräteführer Tiefbau,
— Anzahl der Erdbau-/Tiefbaufacharbeiter,
— Anzahl der PE-HD-Schweißfachkräfte,
— Anzahl der Schlosser/Metallbauer.
1. Nachweis aller geforderten Fachkräfte 2-fach: 2,5 Punkte 2. wie 1., jedoch Schachtmeister od. Rohrnetzmeister od. Vorarbeiter nur 1-fach: 2,0 Punkte 3. wie 1., jedoch „weitere Fachkräfte" nur 1-fach: 1,5 Punkte 4. alle Fachkräfte nur 1-fach: 1,0 Punkte 3) Gerätebestand [20 %] Nachweis Gerätebestand für den Zeitraum der Baumaßnahme:
Dazu Nachweis mit Typenbezeichnung eines folgenden im Unternehmen vorhandenen Gerätebestandes:
— Mindestens 2 Hydraulikbagger (ca. 20 t) od. vergleichbar,
— Mindestens 2 Radlader (ca. 20 t) od. vergleichbar,
— LKW/Kipper/Tieflader,
— Wasserhaltungsanlagen (Tauchpumpen, Dieselaggregate, Pumpenschläuche, Vakuumaggregate mit Sauglanzen…),
— Verdichtungsgeräte.
Nachweise (z. B. Fotos) sind beizufügen. Wartungsnachweise sind bei Auftragsvergabe bzw. vor Beginn der Bauarbeiten vorzulegen.
1. Nachweis vollständiger Gerätebestand 2-fach: 2,0 Punkte 2. Nachweis vollständiger Gerätebestand 1-fach: 1,5 Punkte 3. Nachweis Bagger, Radlader, LKW/Kipper/Tieflader 1-fach: 1,0 Punkte 4) Sickerschlitzgräben [5 %] Angabe über vergleichbare Leistungen 2010 bis 2019 für den Neubau von Sickerschlitzgräben o. ä. wasserbauliche Anlagen; Nachweis 1 oder mehr Referenzen: 0,5 Punkte.
Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument Anlage A.2 – Bewertungsmatrix, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.