Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre (10 % Gewichtung),
— Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (35 % Gewichtung):
Die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Neubau Gebäude, Bauaufgabe Wohnen, Bauaufgabe Kinderbetreuungseinrichtung, öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird, Nachweis Berufserfahrung, ausreichend dargestellt. (max. 5 Punkte)
— Bauaufgabe Neubau Gebäude (1 Punkt),
— Bauaufgabe Wohnen (1 Punkt),
— Bauaufgabe Kinderbetreuungseinrichtung (1 Punkt),
— Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder privaten Auftraggebern, die mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden (1 Punkt),
— Nachweis Berufserfahrung (1 Punkt).
Ab 10 Jahren = 1 Punkt
Ab 5 Jahren = 0,5 Punkte
— Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, fertiggestellt in den letzten 3 Jahren, 2017-2019, 2020 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (45 % Gewichtung):
Die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte wird anhand folgender Kriterien bewertet:
— Neubau Gebäude, Bauaufgabe Wohnen, in vergleichbarer Größenordnung 2 000 m GF, Erfüllung der Leistungsphasen 2-5 (max. 5 Punkte),
— Bauaufgabe Neubau Gebäude (1 Punkt),
— Bauaufgabe Wohnen (1 Punkt),
— Größenordnung 2.000 m GF (1 Punkt).
Ab 2 000 m GF = 1 Punkt
Ab 500 m — 1 999 m GF = 0,5 Punkte
— Erfüllung Leistungsphasen 2-5 (2 Punkte, je Leistungsphase 0,5 Punkte).
Jede Referenz wird mit max. 5 Punkten gewertet und mit 22,5 % gewichtet. Die maximale Punktzahl von 225 kann mit 2 Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen und mit je 5 Punkten bewertet werden, erreicht werden.
Weist der Bewerber mehr als 2 Referenzobjekte nach, so hat er die 2 vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen. Unterlässt er dies, werden sämtliche eingereichten Referenzprojekte bewertet und mit der anteiligen Gewichtung multipliziert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Bewertung ein.