Neubau Wohnquartier „Auf dem Baggersand" — Tiefgarage, VE Rohbauarbeiten, 32000276

Lübecker Bauverein eG

„Auf dem Baggersand" in Travemünde errichten vier Lübecker Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam ein neues Wohnquartier mit Tiefgarage. Die Tiefgarage wird in Stahlbetonbauweise als „Weiße Wanne" hergestellt. Die Gründung erfolgt größtenteils als Flachgründung und ein Teil als Tiefgründung auf Pfählen. In der Tiefgarage befinden sich die Pkw- und Fahrradstellplätze, Stellplätze für Mobilitätshilfen, die Abstellräume der Wohnungen, sowie Technik- und Versorgungsräume. Oberhalb der Tiefgaragendecke entstehen 220 WE und insgesamt auf dem Quartier 258 WE. Alle Wohnungen entlang der Straße „Auf dem Baggersand" verfügen über einen direkten Zugang zur Tiefgarage. Die BGF der Tiefgarage beträgt ca. 12 372 m, der BRI ca. 42 772 m³.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-19 Auftragsbekanntmachung
2021-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Tiefgaragen
Kurze Beschreibung:
„Auf dem Baggersand" in Travemünde errichten vier Lübecker Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam ein neues Wohnquartier mit Tiefgarage. Die Tiefgarage wird in Stahlbetonbauweise als „Weiße Wanne" hergestellt. Die Gründung erfolgt größtenteils als Flachgründung und ein Teil als Tiefgründung auf Pfählen. In der Tiefgarage befinden sich die Pkw- und Fahrradstellplätze, Stellplätze für Mobilitätshilfen, die Abstellräume der Wohnungen, sowie Technik- und Versorgungsräume. Oberhalb der Tiefgaragendecke entstehen 220 WE und insgesamt auf dem Quartier 258 WE. Alle Wohnungen entlang der Straße „Auf dem Baggersand" verfügen über einen direkten Zugang zur Tiefgarage. Die BGF der Tiefgarage beträgt ca. 12 372 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Tiefgaragen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Tiefgaragen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lübecker Bauverein eG
Postanschrift: Otto-Passarge-Straße 2
Postleitzahl: 23564
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.luebecker-bauverein.de 🌏
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2020390 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Datum des Beginns: 2021-04-20 📅
Datum des Endes: 2022-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-500923
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rohbauarbeiten:
— Bruttorauminhalt BRI ca. 42 772 m
— Bruttogrundfläche BGF ca. 12 372 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23750 Lübeck-Travemünde

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— die Gewerbeanmeldung;
— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister;
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag;
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen;
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:50
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:50
Ort des Eröffnungstermins: GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
Internetadresse: www.luebecker-bauverein.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2020390 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Lübeck
Quelle: OJS 2020/S 207-500923 (2020-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Baggersand" in Travemünde errichten vier Lübecker Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam ein neues Wohnquartier mit Tiefgarage. Die Tiefgarage wird in Stahlbetonbauweise als "Weiße Wanne" hergestellt. Die Gründung erfolgt größtenteils als Flachgründung und ein Teil als Tiefgründung auf Pfählen. In der Tiefgarage befinden sich die Pkw- und Fahrradstellplätze, Stellplätze für Mobilitätshilfen, die Abstellräume der Wohnungen, sowie Technik- und Versorgungsräume. Oberhalb der Tiefgaragendecke entstehen 220 WE und insgesamt auf dem Quartier 258 WE. Alle Wohnungen entlang der Straße "Auf dem Baggersand" verfügen über einen direkten Zugang zur Tiefgarage. Die BGF der Tiefgarage beträgt ca. 12.372 m², der BRI ca. 42.772 m³.
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Gesamtwert des Auftrags: 8326172.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: LÜBECKER BAUVEREIN eG

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-410956
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 207-500923
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rohbauarbeiten
Bruttorauminhalt BRI ca. 42.772 m³,
Bruttogrundfläche BGF ca. 12.372 m²

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-14 📅
Name: Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co. Kg
Postanschrift: Wisbystraße 2
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland 🇩🇪
Lübeck, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8326172.32 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Quelle: OJS 2021/S 156-410956 (2021-08-09)