Neubau zweiter Standort Landratsamt Lörrach

Landratsamt Lörrach

Der Neubau des Landratsamtes Lörrach soll als freistehendes und markantes Gebäude im Eckbereich des Areals „Weberei Conrad“ bei der Brombacher Straße erstellt werden. Der 7-geschossige Baukörper wird unterkellert und wie folgt geglieder:
Untergeschoss: Verkehrswege und Erschließung, Archiv, Technikräume und Pkw-Stellplätze Erdgeschoss: Verkehrswege und Erschließung, sowie Beratungs- und Ausstellungsräume Regelgeschosse: Empfangsbereiche, Beratungsräume und Büroflächen Dach: PV-Fläche und Lüftungszentrale. Die Tiefgarage hat eine gemeinsame Zufahrt mit der Tiefgarage des neuen angrenzenden Wohnquartiers und erschließt sich nahezu über die gesamte Grundstücksfläche (Grenzbebauung). Entlang der Grenzbebauung ist ein Verbau der Baugrube durch eine überschnittene Bohrpfahlwand erforderlich. Diese dient dann auch als Tragsystem für die Tiefgaragendecke. Das Erdgeschoss mit dem zentralen Eingangsbereich ist entlang der Fassade gegenüber den Obergeschossen leicht eingerückt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bürogebäuden
Kurze Beschreibung:
Der Neubau des Landratsamtes Lörrach soll als freistehendes und markantes Gebäude im Eckbereich des Areals „Weberei Conrad“ bei der Brombacher Straße erstellt werden. Der 7-geschossige Baukörper wird unterkellert und wie folgt geglieder: Untergeschoss: Verkehrswege und Erschließung, Archiv, Technikräume und Pkw-Stellplätze Erdgeschoss: Verkehrswege und Erschließung, sowie Beratungs- und Ausstellungsräume Regelgeschosse: Empfangsbereiche, Beratungsräume und Büroflächen Dach: PV-Fläche und Lüftungszentrale. Die Tiefgarage hat eine gemeinsame Zufahrt mit der Tiefgarage des neuen angrenzenden Wohnquartiers und erschließt sich nahezu über die gesamte Grundstücksfläche (Grenzbebauung). Entlang der Grenzbebauung ist ein Verbau der Baugrube durch eine überschnittene Bohrpfahlwand erforderlich. Diese dient dann auch als Tragsystem für die Tiefgaragendecke. Das Erdgeschoss mit dem zentralen Eingangsbereich ist entlang der Fassade gegenüber den Obergeschossen leicht eingerückt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bürogebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Zwischenböden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lörrach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Lörrach
Postanschrift: Palmstr. 3
Postleitzahl: 79539
Postort: Lörrach
Kontakt
Internetadresse: http://www.loerrach-landkreis.de 🌏
E-Mail: agn_vergabestelle@agn.de 📧
Telefon: +49 5451 / 5901-298 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E11211461 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E11211461 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-06 📅
Datum des Beginns: 2021-05-10 📅
Datum des Endes: 2021-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 128-312281
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 100-238641
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden. 2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A. 5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist. 6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig. Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt. 7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: — Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots); — Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU); — Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen). B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: — Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen; — Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen); — Formblatt 241 (Abfall); — Formblatt 244 (Datenverarbeitung); — Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches); — Besondere Vertragsbedingungen des Landes BW; — Anlage weitere Besondere Vertragsbedingungen; — Baustellenordnung. C) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: — Formblatt 213 (Angebotsschreiben); — Leistungsverzeichnis; — Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird; — Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 – Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter- Arbeitsgemeinschaft vorliegt; — Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen); — Verpflichtungserklärung Arbeitnehmerentsendungsgesetz. D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: — Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise); — Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise: — siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.). 8. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der e-Vergabe Plattform subreport ELVIS an: Stefan Ehl, Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-58, Fax: +49 (0) 221/9 85 78-66, E-Mail: stefan.ehl@subreport.de, Internet: www.subreport.de 9. Für die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion über die Vergabeplattform zu verwenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Neubau des Landratsamtes Lörrach soll als freistehendes und markantes Gebäude im Eckbereich des Areals „Weberei Conrad“ bei der Brombacher Straße erstellt werden. Der 7-geschossige Baukörper wird unterkellert und wie folgt geglieder:
Untergeschoss: Verkehrswege und Erschließung, Archiv, Technikräume und Pkw-Stellplätze Erdgeschoss: Verkehrswege und Erschließung, sowie Beratungs- und Ausstellungsräume Regelgeschosse: Empfangsbereiche, Beratungsräume und Büroflächen Dach: PV-Fläche und Lüftungszentrale. Die Tiefgarage hat eine gemeinsame Zufahrt mit der Tiefgarage des neuen angrenzenden Wohnquartiers und erschließt sich nahezu über die gesamte Grundstücksfläche (Grenzbebauung). Entlang der Grenzbebauung ist ein Verbau der Baugrube durch eine überschnittene Bohrpfahlwand erforderlich. Diese dient dann auch als Tragsystem für die Tiefgaragendecke. Das Erdgeschoss mit dem zentralen Eingangsbereich ist entlang der Fassade gegenüber den Obergeschossen leicht eingerückt.
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Hohlraumboden: ca. 5 650 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lörrach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen.
Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A).
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
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Hinweise zu Ziff. 2:
a) Als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2017, 2018 und 2019);
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b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
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Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
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b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2 Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Hinweise zu Ziff. 1.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (entsprechend § 6a EU Nr. 3g VOB/A);
Hinweise zu Ziff. 2:
a) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
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b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Projektmanagement agn GmbH
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11211461 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
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Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
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7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots);
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU);
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen;
— Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen);
— Formblatt 241 (Abfall);
— Formblatt 244 (Datenverarbeitung);
— Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches);
— Besondere Vertragsbedingungen des Landes BW;
— Anlage weitere Besondere Vertragsbedingungen;
— Baustellenordnung.
C) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben);
— Leistungsverzeichnis;
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird;
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 – Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter-
Arbeitsgemeinschaft vorliegt;
— Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen);
— Verpflichtungserklärung Arbeitnehmerentsendungsgesetz.
D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise);
— Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise:
— siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.).
8. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der e-Vergabe Plattform subreport ELVIS an: Stefan Ehl, Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-58, Fax: +49 (0) 221/9 85 78-66, E-Mail: stefan.ehl@subreport.de, Internet: www.subreport.de 9. Für die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion über die Vergabeplattform zu verwenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
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b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 128-312281 (2020-07-02)