Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (
https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bieter wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12. Dezember 2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei elektronischem Versand ist die Eigenerklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
(Datei „Erklaerung_Ausschluss.pdf")
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB.pdf")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB.pdf")
Wirtschaftlichkeitsprüfung /Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gebildet.
Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach der Formel „Z = Leistungspunkte (L) / Preis (P)" ermittelt:
Schwankungsbereich (SB):
Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 10 % (zehn Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt.
Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Über dieses abschließende Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Für den Fall, dass 2 oder mehr Bieter innerhalb des Schwankungsbereiches die gleiche höchste Punktzahl erreichen, entscheidet der dann günstigste Preis zwischen diesen Bietern über den Zuschlag.
Preis
Der Gesamtpreis (Angebotssumme) setzt sich aus den Kosten für Implementierung, Managed Service, Dienstleistungen und Überlassung der Software zusammen.
Leistung
Der Bieter hat sowohl den Kriterienkatalog (Datei „Kriterienkatalog") auszufüllen, als auch 4 Konzepte einzureichen. Die Anforderungen an die 4 geforderten Konzepte sind in der Datei „Anforderungen Konzepte" erläutert.
Bevor der Zuschlag erteilt werden kann, muss der Bieter durch eine einwöchige, verifizierende Teststellung (Datei „Teststellung-IM-Plattform") nachweisen, dass er den Auftrag wie gefordert auch durchführen kann.
Die detaillierten Aufgabenstellungen,Wertungen und Gewichtungen sind den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.