Die Stadt Markkleeberg hat im Jahr 2015 einen landschaftsarchitektonischen-städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der „Neuen Mitte“ durchgeführt. Im Ergebnis wurden ein 1. Preis und 3. Preise vergeben. Der Stadtrat hat basierend auf der Planung des Wettbewerbssiegers einen städtebaulichen Rahmenplan für das Wett-bewerbsgebiet beschlossen. Nach erfolgreicher Umsetzung soll im Zeitraum 2020 bis 2023 die Umsetzung des 2. Bauabschnittes erfolgen. Das Vorhaben ist in 3 Unterbauabschnitte gegliedert: BA 2a – Lumpsch-Platz; BA 2b – Galerievorplatz; BA 2c – Straße. Dafür sind die Leistungen der Freianlagenplanung und die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung zu vergeben. Die Kostenschätzung der Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme beträgt rund 4,2 Mio. EUR brutto. Die Umsetzung erfolgt mit Städtebaufördermitteln. Folgende Rahmenterminplanung gilt es zu beachten:
— Entwurfsplanung: bis 01/2021;
— Ausführungsplanung: bis 05/2021;
— Baubeginn: ab 04/2022;
— Fertigstellung: 04/2023.
Die von der Stadt Markkleeberg gewählte Verfahrensart im Los 1 – Freianlagen sieht ein einstufiges Verfahren ohne gesonderten Teilnahme-wettbewerb vor. Entsprechend der durch die Stadt in Auftrag gegebene juristische Wertung wird der bereits in 2015 durchgeführte Wettbewerb als Teilnahmephase im Sinne § 80 VgV verstanden: Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2.1 zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Neue Mitte Markkleeberg 2. BA" — Freianlagen
059-2020
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Markkleeberg hat im Jahr 2015 einen landschaftsarchitektonischen-städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der „Neuen Mitte“ durchgeführt. Im...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Markkleeberg hat im Jahr 2015 einen landschaftsarchitektonischen-städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der „Neuen Mitte“ durchgeführt. Im Ergebnis wurden ein 1. Preis und 3. Preise vergeben. Der Stadtrat hat basierend auf der Planung des Wettbewerbssiegers einen städtebaulichen Rahmenplan für das Wett-bewerbsgebiet beschlossen. Nach erfolgreicher Umsetzung soll im Zeitraum 2020 bis 2023 die Umsetzung des 2. Bauabschnittes erfolgen. Das Vorhaben ist in 3 Unterbauabschnitte gegliedert: BA 2a – Lumpsch-Platz; BA 2b – Galerievorplatz; BA 2c – Straße. Dafür sind die Leistungen der Freianlagenplanung und die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung zu vergeben. Die Kostenschätzung der Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme beträgt rund 4,2 Mio. EUR brutto. Die Umsetzung erfolgt mit Städtebaufördermitteln. Folgende Rahmenterminplanung gilt es zu beachten:
— Entwurfsplanung: bis 01/2021;
— Ausführungsplanung: bis 05/2021;
— Baubeginn: ab 04/2022;
— Fertigstellung: 04/2023.
Die von der Stadt Markkleeberg gewählte Verfahrensart im Los 1 – Freianlagen sieht ein einstufiges Verfahren ohne gesonderten Teilnahme-wettbewerb vor. Entsprechend der durch die Stadt in Auftrag gegebene juristische Wertung wird der bereits in 2015 durchgeführte Wettbewerb als Teilnahmephase im Sinne § 80 VgV verstanden: Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2.1 zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markkleeberg
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i. V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise bzw. gestaffelte...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i. V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise bzw. gestaffelte Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Eine Beauftragung der LPH 5 ff. erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erfor-derliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 11.1 HOAI: Es sind sämtliche Leistungen anzubieten. Mit der Leistungsphase 3 sind die Kosten nach AKS und DIN 276 (4) zu erstellen. Die zusätzlichen Aufwendungen für die 2. Kostenberechnung der Leistungsphase 3 sind in die Angebotssumme einzuarbeiten und werden nicht gesondert vergütet. Nachlässe für Planungsleistungen können gewährt werden.
Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt, ggf. stufenweise, optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 11.1 HOAI: Es sind sämtliche Leistungen anzubieten. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
— Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln.
Es sind 3 Papier-Ausfertigungen der Vorplanung, 3 Papier-Ausfertigungen der Entwurfsplanung, und 5 Papier-Ausfertigungen der Ausführungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Bei Beauftragung der Genehmigungsplanung sind 3 Papier-Ausfertigungen der Genehmigungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Darüber hinaus sind dem Auftraggeber alle relevanten Planunterlagen zur weiteren Verwendung im Dateiformat docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf auf CD-ROM zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf) auf CD-ROM sowie dreifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage C zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einzelreferenz: Sanierung/Gestaltung einer Außenanlage (Formblatt 3)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24 von 120 Punkten (20 %)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36 von 12 Punkten (30 %)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detailauskünfte zur Projektdurchführung/Terminplanung
Kostenkriterium (Name): Honorar/Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 36 von 120 Punkten (30 %)
Dauer
Datum des Endes: 2023-04-01 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzung zu II.2.10: Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären. Weitere...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu II.2.10: Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag. Dieser ist über die Vergabeplattform in Textform fristgerecht elektronisch einzureichen. Angebote per Fax, E-Mail...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag. Dieser ist über die Vergabeplattform in Textform fristgerecht elektronisch einzureichen. Angebote per Fax, E-Mail oder der Post werden nicht berücksichtigt. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlagenberechtigung: zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie RL 2005/36/EG und Richtlinie RL 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen, bei Bietergemeinschaften muss mindestens 1 Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Die Angaben in der Vergabeunterlage sind zu beachten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen.
Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 1.5.2019 ausgestellt worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung des Auftrages zugelassen sind natürliche und juristische Personen, die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise aufweisen sowie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Ausführung des Auftrages zugelassen sind natürliche und juristische Personen, die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Anforderungen erfüllen. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist nicht zugelassen. Rechtsform der Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, dieser ist zu benennen. Eine wirtschaftliche Bauweise, die Einhaltung der gängigen Richtlinien und öffentlichen Vorschriften sowie die Verknüpfung bzw. Herstellung von funktionalen und technischen Synergieeffekten wird erwartet.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
11:30 📅
“Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 17.08.2020 in Textform...”
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 17.08.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrages/Angebotes prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Angebotes hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den entsprechenden Menüpunkt. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u. U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahme- und Angebotsfrist die Übermittlung zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Angebote, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
1. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer — an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
2. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Angebotes ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. 3 Eignungsleihe/Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. Der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 144-354705 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Neue Mitte Markkleeberg 2. BA" – Freianlagen
059-2020
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Markkleeberg hat im Jahr 2015 einen landschaftsarchitektonischen-städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der „Neuen Mitte“ durchgeführt. Im...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Markkleeberg hat im Jahr 2015 einen landschaftsarchitektonischen-städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der „Neuen Mitte“ durchgeführt. Im Ergebnis wurden ein 1. Preis und drei 3. Preise vergeben. Der Stadtrat hat basierend auf der Planung des Wettbewerbssiegers einen städtebaulichen
Rahmenplan für das Wett-bewerbsgebiet beschlossen. Nach erfolgreicher Umsetzung soll im Zeitraum 2020 bis 2023 die Umsetzung des 2. Bauabschnittes erfolgen. Das Vorhaben ist in drei Unterbauabschnitte gegliedert: BA 2a – Lumpsch-Platz; BA 2b – Galerievorplatz; BA 2c – Straße. Dafür sind die Leistungen der Freianlagenplanung und die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung zu vergeben.Die Kostenschätzung der Gesamtbaukosten für die
Baumaßnahme beträgt rund 4,2 Mio. EUR brutto. Die Umsetzung erfolgt mit Städtebaufördermitteln. Folgende Rahmenterminplanung gilt es zu beachten:
— Entwurfsplanung: bis 01/2021,
— Ausführungsplanung: bis 05/2021,
— Baubeginn: ab 04/2022,
— Fertigstellung: 04/2023.
Die von der Stadt Markkleeberg gewählte Verfahrensart im Los 1 – Freianlagen sieht ein einstufiges Verfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb vor. Entsprechend der durch die Stadt in Auftrag gegebene juristische Wertung wird der bereits in 2015 durchgeführte Wettbewerb als Teilnahmephase im Sinne § 80 VgV verstanden: Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2.1 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markkleeberg,
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i. V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise bzw. gestaffelte...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i. V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise bzw. gestaffelte Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Eine
Beauftragung der LPH 5 ff. erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen
Sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 11.1 HOAI: Es sind sämtliche Leistungen anzubieten. Mit der Leistungsphase 3 sind die Kosten nach AKS und DIN 276 (4) zu erstellen. Die zusätzlichen Aufwendungen für die 2. Kostenberechnung der Leistungsphase 3 sind in die Angebotssumme einzuarbeiten und werden nicht gesondert vergütet. Nachlässe für Planungsleistungen können gewährt werden. Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt, ggf. stufenweise, optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen
5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 11.1 HOAI: Es sind sämtliche Leistungen anzubieten. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen: – Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln. Es sind 3 Papier-Ausfertigungen der Vorplanung, 3 Papier-Ausfertigungen der Entwurfsplanung, und fünf Papier-Ausfertigungen der Ausführungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Bei Beauftragung der Genehmigungsplanung sind 3 Papier-Ausfertigungen der Genehmigungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Darüber hinaus sind dem Auftraggeber alle relevanten Planunterlagen zur weiteren Verwendung im Dateiformat docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf auf CD-ROM zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf) auf CD-ROM sowie dreifach in Papier in Ordnern zu übergeben. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detailauskünfte zur Projektdurchführung / Terminplanung
Kostenkriterium (Name): Honorar / Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 144-354705
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: „Neue Mitte Markkleeberg 2. BA" – Freianlagen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Aufhebung gemäß § 63 Abs. 1 (2) VgV: Da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens (Aufgabenstellung mit Leistungsumfang) im November 2020 und vor formaler...”
Aufhebung gemäß § 63 Abs. 1 (2) VgV: Da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens (Aufgabenstellung mit Leistungsumfang) im November 2020 und vor formaler Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber wesentlich geändert hat, wird das Verfahren gemäß § 63 Abs. 1 (2) VgV aufgehoben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 251-631523 (2020-12-21)