Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neue S-Bahn München
18FEF31335
Produkte/Dienstleistungen: Schienenfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von bis zu 200 elektrischen Triebzügen, davon maximal 90 Triebzüge optional, für die S-Bahn München.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schienenfahrzeuge📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die DB Regio AG erbringt Verkehrsleistungen für den öffentlichen Aufgabenträger in Bayern, die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH („BEG“). Die BEG hat den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die DB Regio AG erbringt Verkehrsleistungen für den öffentlichen Aufgabenträger in Bayern, die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH („BEG“). Die BEG hat den Betrieb des gesamten Netzes der S-Bahn München in der Verkehrsausschreibung 2017/S 115-231852 „Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der S-Bahn München („1. MSBV“)“ ausgeschrieben. Während der Laufzeit des 1. MSBV werden die Verkehrsleistungen zunächst weiterhin mit den Bestandsfahrzeugen der BR 423 und BR 420 erbracht. Teile dieser Bestandsflotte sollen von Neufahrzeugen mit einer Fahrzeuglänge von ca. 200 Meter bis max. 210 Metern noch während des 1. MSBV abgelöst werden. Die Fahrzeuge werden nach der Öffnung der 2. Stammstrecke auch auf dieser eingesetzt. Der Einsatz ist auch für die Folgeverkehrsverträge vorgesehen.
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von bis zu 200, davon maximal 90 optional, neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen, betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, komfortablen, zugelassenen, wirtschaftlich und im Sinne des § 4 AEG sicher einsetzbaren Fahrzeugen für die S-Bahn München einschließlich der Lieferung von Ersatzteilen und Spezialwerkzeugen sowie entsprechender Dokumentation.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehörige Dienstleistungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der ersten Fahrzeuge ist ab Dezember 2026 geplant.
Die Finanzierung der Fahrzeuge wird über ein Leasingmodell dargestellt, bei dem eine oder mehrere von einer Leasinggesellschaft noch zu gründende Leasingobjektgesellschaft(en) als Einzweckgesellschaften („Leasinggeber“) in den Fahrzeugbeschaffungsvertrag eintritt und die vom Auftragnehmer gemäß des Fahrzeugbeschaffungsvertrages zu liefernde Fahrzeuge nach deren Abnahme der DB Regio AG und etwaigen Nachfolgebetreibern zur Nutzung auf den Strecken der S-Bahn München verleast.
Die Bekanntmachung bzw. die Vergabe über die Beschaffung steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger an die DB Regio AG sowie der finalen Freigabe der entsprechenden Gremien der BEG und der Deutschen Bahn AG.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-28 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option zur Beschaffung von weiteren Triebzügen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG: SBM...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG: SBM Bietereigenerklärung) vor.
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz:
Der Bewerber versichert, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag:
Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen. Des Weiteren hat der Bewerber aufzuzeigen, dass geeignete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, um ein weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
4. Anmeldung Gewerbe:
Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (inklusive beglaubigter Übersetzung) des Staates in dem der Bieter niedergelassen ist, in deutscher Sprache beizufügen.
Die unter Ziffer 1-4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre in deutscher Sprache vor.
2. Umsatz mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre in deutscher Sprache vor.
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen:
Aus den testierten Jahresabschlüssen oder anderen geeigneten Unterlagen muss hervorgehen, dass der Bewerber in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von jeweils 200 000 000 EUR netto pro Jahr erzielt hat.
3. Positives Eigenkapital:
Der Bieter bestätigt ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven in Höhe von 60 Mio. EUR zum Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters. Diese Bestätigung, kann auch über einen Konzernverbund erfolgen.
4. Der Bewerber muss eine Bankbestätigung vorlegen, die seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bestätigt. Insbesondere, dass:
— eine langjährige angenehme Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Unternehmen besteht; und
— die Unternehmensverhältnisse aus Sicht der Bank einen geordneten Eindruck machen; und
— gegenüber der Bank gemachte Aussagen stets eingehalten wurden; und
— eingegangene Verbindlichkeiten gegenüber Dritten nach der Beobachtung der Bank stets verlässlich erfüllt worden sind; und
— der Bank Gesichtspunkte, die gegen die vertragsgemäße Leistungserbringung sprechen, nicht bekannt sind.
Im Fall der beabsichtigten Begründung einer Bietergemeinschaft ist die Bankbestätigung für jedes der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft angehörige Unternehmen gesondert einzureichen.
Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 1-4 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bewerber muss nachweisen, in den letzten 5 Jahren in Deutschland, einem Mitgliedstaat der EU oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bewerber muss nachweisen, in den letzten 5 Jahren in Deutschland, einem Mitgliedstaat der EU oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland 2 erfolgreiche Zulassungen für unterschiedliche elektrische Triebfahrzeugtypen (Typen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545) im Bereich des Regionalverkehrs mit einer Anzahl von insgesamt mindestens 75 Fahrzeugen erhalten zu haben.
2. Der Bewerber muss mindestens 2 Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Projekte (elektrische Triebfahrzeuge) in Deutschland, einem Mitgliedstaat der EU oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in den letzten 5 Jahren vorlegen, dabei darf ein Verzug der beiden Referenzprojekte von zusammen mindestens 75 Fahrzeugen nicht länger als 6 Monate gedauert haben. Zwei Referenzprojekte müssen zusammen eine Anzahl von mindestens 75 Fahrzeugen umfassen.
3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
4. Der Bewerber muss erklären, dass er über ausreichende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Schienenfahrzeugen verfügt.
5. Weiterhin hat der Bewerber darzulegen, dass er über die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen und freien technischen und infrastrukturellen Ausrüstungen und Ressourcen verfügt (insbesondere Anzahl der Mitarbeiter in Entwicklung und Fertigung, Entwicklungs- und Produktionsstandorte, etc.), um die qualitätsgerechte und pünktliche Auftragserledigung sicherzustellen.
Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 1-5 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-03
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-11-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-28 📅
“Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom...”
Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber ausschließlich über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen. Die in Ziffer IV. 2.2 aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm ggf. zustehenden Ausschlussermessens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden. Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes: Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen. Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittelseiner vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Verpflichtungserklärung“) zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z. B. PDF) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlagdarf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 195-472834 (2020-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Europa-Allee 70 - 76
Postleitzahl: 60486
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von bis zu 200 elektrischen Triebzügen, davon maximal 90 Triebzüge optional, für die S-Bahn München”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 195-472834
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Neue S-Bahn München
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-30 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Mobility GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 151-480976 (2023-08-03)