Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben. Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen: — Planungsleistungen (Architektur, Statik, Fachplanungen usw.); — Bauleistungen für die Errichtung der Unternehmenszentrale nebst Außenanlagen; — Bauzwischenfinanzierung; — Betriebsleistungen (lfd. Instandhaltung und Instandsetzung, Bedienung, Wartung, Inspektion technischer Anlagen, Energiemanagement).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 600072
Kurze Beschreibung:
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
— Planungsleistungen (Architektur, Statik, Fachplanungen usw.);
— Bauleistungen für die Errichtung der Unternehmenszentrale nebst Außenanlagen;
— Bauzwischenfinanzierung;
— Betriebsleistungen (lfd. Instandhaltung und Instandsetzung, Bedienung, Wartung, Inspektion technischer Anlagen, Energiemanagement).
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Datum des Beginns: 2021-01-25 📅
Datum des Endes: 2051-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-149351
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V – Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Verdingungsunterlagen als Anlage 0.5 bei.
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V – Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Verdingungsunterlagen als Anlage 0.5 bei.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der AN hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der AN hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Die Leistungen beinhalten den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem unternehmenseigenen Grundstück an der Bromberger Straße 39-41. Neben Büroflächen soll der Neubau mit einer Betriebsrestaurant, Kaffeebar und Konferenzflächen ausgestattet werden.
Insgesamt sind sämtliche Leistungen für ein schlüssel- und betriebsfertiges Gebäude zu erbringen, einschließlich der sich aus dem Planungsrecht ergebenden Auflagen. Dies beinhaltet alle Planungs-, Koordinations- und SiGeKo- Leistungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination), inklusive aller notwendigen Anträge, Genehmigungen, gegebenenfalls notwendigen Befreiungen, Gutachten, Prüfstatik etc. sowie die aus den vorgenannten Maßnahmen resultierenden Kosten, Gebühren und Aufwendungen. Der AN hat sämtliche für die Planung und den Bau des Gebäudes erforderlichen Genehmigungen eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu beantragen und einzuholen.
Insgesamt sind sämtliche Leistungen für ein schlüssel- und betriebsfertiges Gebäude zu erbringen, einschließlich der sich aus dem Planungsrecht ergebenden Auflagen. Dies beinhaltet alle Planungs-, Koordinations- und SiGeKo- Leistungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination), inklusive aller notwendigen Anträge, Genehmigungen, gegebenenfalls notwendigen Befreiungen, Gutachten, Prüfstatik etc. sowie die aus den vorgenannten Maßnahmen resultierenden Kosten, Gebühren und Aufwendungen. Der AN hat sämtliche für die Planung und den Bau des Gebäudes erforderlichen Genehmigungen eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu beantragen und einzuholen.
Das Projektgrundstück ist derzeit unbebaut. Auf einem Teil des Baufeldes befinden sich aktuell Stellplätze. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Inaugenscheinnahme vor Ort und aus den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen zur Bestandsdokumentation.
Das Projektgrundstück ist derzeit unbebaut. Auf einem Teil des Baufeldes befinden sich aktuell Stellplätze. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Inaugenscheinnahme vor Ort und aus den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen zur Bestandsdokumentation.
Beschreibung der Verlängerungen: Die Art der Verlängerung ist in den Verdingungsunterlagen dargestellt..
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V – Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V – Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Verdingungsunterlagen als Anlage 0.5 bei.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
Bromberger Str./Carnaper Str.
42281 Wuppertal
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug, nicht älter als 6 Monate, aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister oder aus anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung nach den Normen des Sitzes des Bewerbers gesetzlich vorgeschrieben ist.
2. Benennung der vorgesehenen Planungsbüros für Gebäudekonstruktion und technische Gebäudeausrüstung (vgl. Bewerberformular Übersicht Projektbeteiligte) sowie Nachweis des planenden Architekten, die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden.
2. Benennung der vorgesehenen Planungsbüros für Gebäudekonstruktion und technische Gebäudeausrüstung (vgl. Bewerberformular Übersicht Projektbeteiligte) sowie Nachweis des planenden Architekten, die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
3. Unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes zugelassenen Kreditinstituts (Letter of Intent / LOI), dass es für den Fall der Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase und die Finanzierung für die Bauphase stellen wird; dies kann auch durch verschiedene Kreditinstitute erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes zugelassenen Kreditinstituts (Letter of Intent / LOI), dass es für den Fall der Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase und die Finanzierung für die Bauphase stellen wird; dies kann auch durch verschiedene Kreditinstitute erfolgen.
4. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden 15 Mio. EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden 15 Mio. EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
5. Durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) für die Bereiche Planung, Bau und Instandhaltung. Der Jahresumsatz (netto) wird aus dem Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre errechnet. Je nach durchschnittlichem Jahresumsatz erfolgt eine unterschiedliche Gewichtung gemäß Bewertungsmatrix.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) für die Bereiche Planung, Bau und Instandhaltung. Der Jahresumsatz (netto) wird aus dem Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre errechnet. Je nach durchschnittlichem Jahresumsatz erfolgt eine unterschiedliche Gewichtung gemäß Bewertungsmatrix.
Mindeststandards:
Als Mindestbedingung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 30 Mio. EUR (netto) gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage der Bewerberinformation.
1. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage der Bewerberinformation.
2. Die Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch Ausführung von Leistungen durch den Bewerber und/oder dessen verbindlich benannte(n) Nachunternehmer, die mit der zu vergebenden Leistung oder Teilen davon vergleichbar sind. Bei Mitgliedern einer Bewerber-gemeinschaft oder Nachunternehmern genügt für jeden von ihnen der Nachweis für das von ihm zu erbringende Leistungselement bzw. jede von ihm zu erbringende Teilleistung.
2. Die Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch Ausführung von Leistungen durch den Bewerber und/oder dessen verbindlich benannte(n) Nachunternehmer, die mit der zu vergebenden Leistung oder Teilen davon vergleichbar sind. Bei Mitgliedern einer Bewerber-gemeinschaft oder Nachunternehmern genügt für jeden von ihnen der Nachweis für das von ihm zu erbringende Leistungselement bzw. jede von ihm zu erbringende Teilleistung.
3. Der Bewerber hat pro Leistungselement (1. Technische Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen gemäß KGR 300 der DIN 276, 2. Technische Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen gemäß KGR 400 der DIN 276, 3. Technische Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen gemäß KGR 600 der DIN 276, 4. Technische Leistungsfähigkeit für Bauleistungen, 5. Technische Leistungsfähigkeit für Instandhaltungsleistungen, 6. Technische Leistungsfähigkeit für Kooperation Planungs- und Bauleistungen) mindestens 1 Referenz einzureichen.
3. Der Bewerber hat pro Leistungselement (1. Technische Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen gemäß KGR 300 der DIN 276, 2. Technische Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen gemäß KGR 400 der DIN 276, 3. Technische Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen gemäß KGR 600 der DIN 276, 4. Technische Leistungsfähigkeit für Bauleistungen, 5. Technische Leistungsfähigkeit für Instandhaltungsleistungen, 6. Technische Leistungsfähigkeit für Kooperation Planungs- und Bauleistungen) mindestens 1 Referenz einzureichen.
Dem Bewerber steht die Anzahl der einzureichenden Referenzen frei. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, jeweils die 5 Referenzen, die den jeweiligen Leistungsbereich nach Maßgabe der Wertungsmatrix am besten abdecken, je Leistungsbereich zu werten. Mindestens eine Referenz je Leistungsbereich muss über die je Leistungsbereich festgelegten Mindestbedingungen verfügen. Referenzen, die vom Bewerber keiner Leistungsart a) bis c) zugeordnet werden, bleiben unbeachtet. Der Bewerber hat für die Darstellung der Referenzen die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Dem Bewerber steht die Anzahl der einzureichenden Referenzen frei. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, jeweils die 5 Referenzen, die den jeweiligen Leistungsbereich nach Maßgabe der Wertungsmatrix am besten abdecken, je Leistungsbereich zu werten. Mindestens eine Referenz je Leistungsbereich muss über die je Leistungsbereich festgelegten Mindestbedingungen verfügen. Referenzen, die vom Bewerber keiner Leistungsart a) bis c) zugeordnet werden, bleiben unbeachtet. Der Bewerber hat für die Darstellung der Referenzen die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Abweichend von der Vorgabe im vorstehenden Absatz, für jedes Leistungselement mindestens eine Referenz einzureichen, wird der Teilnahmeantrag auch dann gewertet, wenn für das Leistungselement „Technische Leistungsfähigkeit für Kooperation Planungs- und Bauleistungen“ keine Referenz eingereicht wird.
Abweichend von der Vorgabe im vorstehenden Absatz, für jedes Leistungselement mindestens eine Referenz einzureichen, wird der Teilnahmeantrag auch dann gewertet, wenn für das Leistungselement „Technische Leistungsfähigkeit für Kooperation Planungs- und Bauleistungen“ keine Referenz eingereicht wird.
4. Die einzelnen Wertungskriterien je Leistungsbereich werden nachfolgend näher erläutert:
Technische Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen:
4.1 Planung Baukonstruktion KGR 300:
— es werden nur Referenzen gewertet, deren Planung der Leistungsphase 5 nach dem 1.1.2010 abgeschlossen worden ist, bei denen die Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß HOAI bearbeitet worden sind, und bei denen es sich um einen Neubau gehandelt hat und die BGF mindestens 5 000 m
— es werden nur Referenzen gewertet, deren Planung der Leistungsphase 5 nach dem 1.1.2010 abgeschlossen worden ist, bei denen die Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß HOAI bearbeitet worden sind, und bei denen es sich um einen Neubau gehandelt hat und die BGF mindestens 5 000 m
— in der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um ein öffentliches Verwaltungsgebäude, das entweder von oder für die öffentliche Hand errichtet wurde oder durch diese genutzt wird, oder einem sonstigen Verwaltungs-, Bank-, Versicherungs- und Schulgebäude gehandelt hat;
— in der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um ein öffentliches Verwaltungsgebäude, das entweder von oder für die öffentliche Hand errichtet wurde oder durch diese genutzt wird, oder einem sonstigen Verwaltungs-, Bank-, Versicherungs- und Schulgebäude gehandelt hat;
— in der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um ein sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn- und Industriebauten gehandelt hat;
— je nach Kategorie erfolgt eine unterschiedliche Gewichtung gemäß Bewertungsmatrix;
— Mindestbedingung: Es muss mindestens eine wertbare Referenz der Kategorie 1 („öffentliches Verwaltungsgebäude, das entweder von oder für die öffentliche Hand errichtet wurde oder durch diese genutzt wird, oder einem sonstigen Verwaltungs-, Bank-, Versicherungs- und Schulgebäude“) oder 2 „sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn- und Industriebauten“ abgegeben werden (Mind. HOAI-Leistungsphase 3 bis 5, Neubau, Planung Lph 5 abgeschlossen nach dem 1.1.2010).
— Mindestbedingung: Es muss mindestens eine wertbare Referenz der Kategorie 1 („öffentliches Verwaltungsgebäude, das entweder von oder für die öffentliche Hand errichtet wurde oder durch diese genutzt wird, oder einem sonstigen Verwaltungs-, Bank-, Versicherungs- und Schulgebäude“) oder 2 „sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn- und Industriebauten“ abgegeben werden (Mind. HOAI-Leistungsphase 3 bis 5, Neubau, Planung Lph 5 abgeschlossen nach dem 1.1.2010).
4.2 Planung TGA KGR 400 (HLS):
4.3 Planung TGA KGR 400 (ELT):
Technische Leistungsfähigkeit für Bauleistungen.
4.4 Baumaßnahmen nach Objektarten:
— es werden nur Referenzen gewertet, deren Bau nach dem 1.1.2010 abgeschlossen worden ist und bei denen es sich um einen Neubau gehandelt hat und die BGF mindestens 5 000 m
— Mindestbedingung: Es muss mindestens eine wertbare Referenz der Kategorie 1 („öffentliches Verwaltungsgebäude, das entweder von oder für die öffentliche Hand errichtet wurde oder durch diese genutzt wird, oder einem sonstigen Verwaltungs-, Bank-, Versicherungs- und Schulgebäude“) oder 2 „sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn- und Industriebauten“ abgegeben werden (Neubau, 5 000 m
— Mindestbedingung: Es muss mindestens eine wertbare Referenz der Kategorie 1 („öffentliches Verwaltungsgebäude, das entweder von oder für die öffentliche Hand errichtet wurde oder durch diese genutzt wird, oder einem sonstigen Verwaltungs-, Bank-, Versicherungs- und Schulgebäude“) oder 2 „sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn- und Industriebauten“ abgegeben werden (Neubau, 5 000 m
Technische Leistungsfähigkeit für Instandhaltungsleistungen.
4.5 Instandhaltungsleistungen:
— es werden nur Referenzen gewertet, deren Auftrag nach dem 1.1.2010 begonnen hat, und deren Beauftragung für mindestens 5 Jahre gilt;
— Mindestbedingung: Es muss mindestens eine wertbare Referenz der Kategorie 1 („öffentliches Verwaltungsgebäude, das entweder von oder für die öffentliche Hand errichtet wurde oder durch diese genutzt wird, oder einem sonstigen Verwaltungs-, Bank-, Versicherungs- und Schulgebäude“) oder 2 „sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn- und Industriebauten“ abgegeben werden (Mind. Auftrag begonnen nach dem 1.1.2010, Beauftragung für mindestens 5 Jahre)
— Mindestbedingung: Es muss mindestens eine wertbare Referenz der Kategorie 1 („öffentliches Verwaltungsgebäude, das entweder von oder für die öffentliche Hand errichtet wurde oder durch diese genutzt wird, oder einem sonstigen Verwaltungs-, Bank-, Versicherungs- und Schulgebäude“) oder 2 „sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn- und Industriebauten“ abgegeben werden (Mind. Auftrag begonnen nach dem 1.1.2010, Beauftragung für mindestens 5 Jahre)
Technische Leistungsfähigkeit für Kooperation Planungs- und Bauleistungen.
4.6 Kooperation Planungs- und Bauleistungen:
— er werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um vergleichbare Projektstrukturen gehandelt hat und die BGF mind. 5 000 m
— in der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Planung und Bau zusammen einen Zuschlag in einer vergleichbaren Projektstruktur erhalten haben;
— in der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Planung und Bau jeweils einmal einen Zuschlag in einer vergleichbaren Projektstruktur erhalten haben. Die Unternehmen müssen nicht zusammen in einem Projekt den Zuschlag erhalten haben;
— in der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Planung und Bau jeweils einmal einen Zuschlag in einer vergleichbaren Projektstruktur erhalten haben. Die Unternehmen müssen nicht zusammen in einem Projekt den Zuschlag erhalten haben;
— das Kriterium stellt keine Mindestbedingung dar.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden gemäß Anlage 0.3 „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ bewertet. Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der Wertung und der hierauf basierenden Wertungsreihenfolge die 4 geeignetsten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die Leistungsbereiche zur Umsetzung des Projektes gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung der Teilnahmeanträge ein:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden gemäß Anlage 0.3 „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ bewertet. Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der Wertung und der hierauf basierenden Wertungsreihenfolge die 4 geeignetsten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die Leistungsbereiche zur Umsetzung des Projektes gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung der Teilnahmeanträge ein:
— I. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 20 %;
— II. Technische Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen: 30 %;
— III. Technische Leistungsfähigkeit für Bauleistungen: 20 %;
— IV. Technische Leistungsfähigkeit für Instandhaltung: 25 %;
— V. Technische Leistungsfähigkeit für Kooperation Planungs- und Bauleistungen: 5 %.
Weitere Einzelheiten enthalten die Formblätter und die Bewertungsmatrix (Anlagen 0.3 und 0.4 zu den Verdingungsunterlagen). Dem Bewerber steht die Anzahl der einzureichenden Referenzen frei. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, jeweils nur 5 vergleichbarere Referenzen je Leistungsbereich zu werten. Ein Referenzprojekt kann gleichzeitig für mehrere Leistungsbereiche verwendet werden, wobei jede eingereichte Referenz zwingend und eindeutig dahingehend gekennzeichnet sein muss, zu welchem Bewertungskriterium oder ggfs. welchen Bewertungskriterien die Referenz zuzuordnen ist. Als Mindestbedingung ist für jeden Leistungsbereich eine vergleichbare Referenz einzureichen. Dies gilt nicht für den Leistungsbereich „1.5.1 Kooperation Planungs-, Bau- und Betriebsleistungen“.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Weitere Einzelheiten enthalten die Formblätter und die Bewertungsmatrix (Anlagen 0.3 und 0.4 zu den Verdingungsunterlagen). Dem Bewerber steht die Anzahl der einzureichenden Referenzen frei. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, jeweils nur 5 vergleichbarere Referenzen je Leistungsbereich zu werten. Ein Referenzprojekt kann gleichzeitig für mehrere Leistungsbereiche verwendet werden, wobei jede eingereichte Referenz zwingend und eindeutig dahingehend gekennzeichnet sein muss, zu welchem Bewertungskriterium oder ggfs. welchen Bewertungskriterien die Referenz zuzuordnen ist. Als Mindestbedingung ist für jeden Leistungsbereich eine vergleichbare Referenz einzureichen. Dies gilt nicht für den Leistungsbereich „1.5.1 Kooperation Planungs-, Bau- und Betriebsleistungen“.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Bankbürgschaft gemäß dem vom Auftraggeber den Verdingungsunterlagen beigefügten Muster zur Sicherung aller vertraglich geschuldeten Ansprüche in Höhe von 5 % der Gesamtinvestitionskosten (brutto) zu stellen. Die Bürgschaft wird nach Baufertigstellung im Umfang von 10 % der anfänglichen Bauleistungen zurückgegeben.
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Bankbürgschaft gemäß dem vom Auftraggeber den Verdingungsunterlagen beigefügten Muster zur Sicherung aller vertraglich geschuldeten Ansprüche in Höhe von 5 % der Gesamtinvestitionskosten (brutto) zu stellen. Die Bürgschaft wird nach Baufertigstellung im Umfang von 10 % der anfänglichen Bauleistungen zurückgegeben.
Der Auftragnehmer hat nach Abschluss der anfänglichen Bauleistungen zur Besicherung der Gewährleistungsansprüche eine weitere Bankbürgschaft gemäß dem vom Auftraggeber den Verdingungsunterlagen beigefügten Muster in Höhe von 5 % der Netto-Gesamtinvestitionskosten zu stellen. Die Gewährleistungsbürgschaft wird nach Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist (10 Jahre nach Abnahme) zurückgegeben.
Der Auftragnehmer hat nach Abschluss der anfänglichen Bauleistungen zur Besicherung der Gewährleistungsansprüche eine weitere Bankbürgschaft gemäß dem vom Auftraggeber den Verdingungsunterlagen beigefügten Muster in Höhe von 5 % der Netto-Gesamtinvestitionskosten zu stellen. Die Gewährleistungsbürgschaft wird nach Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist (10 Jahre nach Abnahme) zurückgegeben.
Sollte bei den jährlichen Begehungen ein Sanierungsbedarf festgestellt werden, der nicht dem normalen Verschleiß entspricht, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheit in doppelter Höhe der vom Gutachter veranschlagten Sanierungskosten zu stellen. Die Sicherheit ist nach Feststellung der Beseitigung des Sanierungsbedarfs zurückzuzahlen.
Sollte bei den jährlichen Begehungen ein Sanierungsbedarf festgestellt werden, der nicht dem normalen Verschleiß entspricht, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheit in doppelter Höhe der vom Gutachter veranschlagten Sanierungskosten zu stellen. Die Sicherheit ist nach Feststellung der Beseitigung des Sanierungsbedarfs zurückzuzahlen.
In den letzten 5 Jahren vor Vertragsende hat der Auftragnehmer jährlich eine Sicherheit in Höhe von maximal 20 % des Jahresbetriebsentgelts zu stellen, so dass der Auftraggeber über eine Sicherheit in Höhe eines Jahresbetriebsentgelts für eventuell bestehende Mängel des Mietobjektes bei Vertragsende verfügen kann.
In den letzten 5 Jahren vor Vertragsende hat der Auftragnehmer jährlich eine Sicherheit in Höhe von maximal 20 % des Jahresbetriebsentgelts zu stellen, so dass der Auftraggeber über eine Sicherheit in Höhe eines Jahresbetriebsentgelts für eventuell bestehende Mängel des Mietobjektes bei Vertragsende verfügen kann.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Das Entgelt für die anfänglichen Bauleistungen des Auftragnehmers wird nach der vollständigen Abnahme des jeweiligen Gebäudes vom Auftraggeber vollständig bezahlt. Die Entgelte für die Betriebsleistungen werden monatlich nachschüssig bezahlt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn dem Auftraggeber mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, übergeben wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn dem Auftraggeber mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, übergeben wird.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsmuster, die mit den Verdingungsunterlagen beigefügt sind..
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle objektiven Kriterien zur Begrenzung der Zahl von Bewerbern können der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in der Anlage zur Allgemeinen Verdingungsunterlage entnommen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-15 📅
Für den Download/Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei dem Vergabemarkt Rheinland kostenfrei registrieren. Ein Abonnement ist damit nicht verbunden. Das Angebot ist ausschließlich digital über den Vergabemarkt Rheinland abzugeben. Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform.
Für den Download/Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei dem Vergabemarkt Rheinland kostenfrei registrieren. Ein Abonnement ist damit nicht verbunden. Das Angebot ist ausschließlich digital über den Vergabemarkt Rheinland abzugeben. Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform.
Die mit dem verbindlichen Angebot der zweiten Angebotsrunde einzureichende Urkalkulation und die bei beiden Angebotsrunden auf ausgedruckte Planunterlagen sind postalisch abzugeben.
Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über den Vergabemarktplatz Rheinland erfolgen.
Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDGYPUU.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 062-149351 (2020-03-25)
Ergänzende Angaben (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
— Planungsleistungen (Architektur, Statik, Fachplanungen usw.),
— Bauleistungen für die Errichtung der Unternehmenszentrale nebst Außenanlagen,
— Bauzwischenfinanzierung,
— Betriebsleistungen (lfd. Instandhaltung und Instandsetzung, Bedienung, Wartung, Inspektion technischer Anlagen, Energiemanagement).
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V - Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Verdingungsunterlagen als Anlage 0.5 bei.
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V - Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Verdingungsunterlagen als Anlage 0.5 bei.
Objekt Umfang der Beschaffung
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V - Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V - Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.