Seit 1994 wird die vom KRZN entwickelte Bibliotheksmanagement-Software BBV betrieben und von den Verbandsmitgliedern genutzt. Parallel dazu betreibt die Stadt Bottrop seit 2001 die Bibliotheksmanagement-Software BIBDIA.
Zur Verbesserung und Modernisierung der Rahmenbedingungen bzw. der Softwarelandschaft beabsichtigt das KRZN nun, seinen Anwendern eine komplette Umgebung im Bereich Bibliotheksmanagement auf Basis eines am Markt befindlichen Standard-Produkts anzubieten. Der Betrieb der Software erfolgt zentral im KRZN. Die benötigten Datenbank- und Applikations-Server haben dabei ihren Standort im KRZN.
Zum Bezug und zur Einführung der neuen Standard-Software plant das KRZN aus diesem Grund den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertag) mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1, Abs. 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 48 Monaten (§ 21 Abs. 6 VgV), mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers KRZN ausübbaren Vertragsverlängerungsoption um zweimal jeweils ein weiteres Jahr, für das KRZN und für die abrufberechtigten Kommunen in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A, EVB-IT Pflegevertrags S und EVB-IT Dienstvertrags.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neues Bibliotheksmanagement
X-KRZN-2020-0012
Produkte/Dienstleistungen: Bibliothekensoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Seit 1994 wird die vom KRZN entwickelte Bibliotheksmanagement-Software BBV betrieben und von den Verbandsmitgliedern genutzt. Parallel dazu betreibt die...”
Kurze Beschreibung
Seit 1994 wird die vom KRZN entwickelte Bibliotheksmanagement-Software BBV betrieben und von den Verbandsmitgliedern genutzt. Parallel dazu betreibt die Stadt Bottrop seit 2001 die Bibliotheksmanagement-Software BIBDIA.
Zur Verbesserung und Modernisierung der Rahmenbedingungen bzw. der Softwarelandschaft beabsichtigt das KRZN nun, seinen Anwendern eine komplette Umgebung im Bereich Bibliotheksmanagement auf Basis eines am Markt befindlichen Standard-Produkts anzubieten. Der Betrieb der Software erfolgt zentral im KRZN. Die benötigten Datenbank- und Applikations-Server haben dabei ihren Standort im KRZN.
Zum Bezug und zur Einführung der neuen Standard-Software plant das KRZN aus diesem Grund den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertag) mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1, Abs. 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 48 Monaten (§ 21 Abs. 6 VgV), mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers KRZN ausübbaren Vertragsverlängerungsoption um zweimal jeweils ein weiteres Jahr, für das KRZN und für die abrufberechtigten Kommunen in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A, EVB-IT Pflegevertrags S und EVB-IT Dienstvertrags.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bibliothekensoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung eines Bibliothekmanagementsystems einschließlich Service-/Pflegeleistungen” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das einseitig ausübbare Recht, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (d. h. eine Gesamtlaufzeit von 5 bzw. 6...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das einseitig ausübbare Recht, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (d. h. eine Gesamtlaufzeit von 5 bzw. 6 Jahre) zu verlängern (Verlängerungsoption).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat das einseitig ausübbare Recht, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Gesamtumsatz bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Mindestjahresumsatz (mindestens durchschnittlich 1,5 Millionen EUR)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Gesamtumsatz bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Mindestjahresumsatz (mindestens durchschnittlich 1,5 Millionen EUR) in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Bibliotheksmanagementsystem) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags „Bibliotheksmanagementsystem“ in Höhe von durchschnittlich 1,5 Millionen EUR pro Jahr innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen (Mindestanforderung).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
“III.1.2) Nr. (1) in Bezug auf den Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bei den nachfolgend unter (1) und (2) geforderten Referenzen sind unter dem Begriff der „öffentlichen Bibliothek“ öffentlich zugängliche Bibliotheken im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bei den nachfolgend unter (1) und (2) geforderten Referenzen sind unter dem Begriff der „öffentlichen Bibliothek“ öffentlich zugängliche Bibliotheken im deutschsprachigen Raum mit einem Angebot an Beständen und Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung zu verstehen (keine wissenschaftlichen Bibliotheken, d. h. insbesondere keine Universitäts-/Hochschul-/Fachhochschul- oder Institutsbibliotheken oder vergleichbare nicht öffentlich zugängliche Bibliotheken).
(1) Darstellung mindestens einer Referenz über die in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung eines Bibliothekmanagementsystems inkl. entsprechender Installations-, Customizing- und Datenmigrationsleistungen (u. a. Anbindung von Peripheriegeräten (zumindest Selbstverbuchungsautomaten inkl. RFID und Bezahlautomaten)) sowie Service- und Schulungsleistungen für eine öffentliche Bibliothek einer Stadt mit mehr als 100 000 Einwohnern (Einwohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz) (Mindestanforderung).
(2) Darstellung mindestens einer weiteren Referenz über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung eines Bibliothekmanagementsystems inkl. entsprechender Installations-, Customizing- und Datenmigrationsleistungen (u.a. Anbindung von Peripheriegeräten (zumindest Selbstverbuchungsautomaten inkl. RFID und Bezahlautomaten)) sowie Service- und Schulungsleistungen für eine öffentliche Bibliothek einer Stadt mit weniger als 50 000 Einwohnern (Einwohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz) (Mindestanforderung).
(3) Angabe der Anzahl von:
— Software-Entwicklern (Bibliotheksmanagement) (Mindestanzahl: 3, Mindestanforderung);
— Service-/Support-Mitarbeitern (Mindestanzahl: 2, Mindestanforderung);
— Schulungs-Mitarbeitern (Mindestanzahl: 2, Mindestanforderung);
— Projektmanagern (Mindestanzahl: 1, Mindestanforderung)
inkl. Beifügung jeweils entsprechender (anonymisierter) Mitarbeiterprofile mit der Angabe der jeweiligen beruflichen Befähigung und Qualifizierung (insb. Ausbildung, Berufserfahrung in Jahren) der Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen Softwareentwicklung (Bibliotheksmanagement), Service/Support, Schulung, Projektmanagement sowie der jeweiligen Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau „C2“) (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): III.1.3) Nr. (1), Nr. (2) und Nr. (3).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es finden bei der Ausführung des Auftrags die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es finden bei der Ausführung des Auftrags die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-02
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“(1) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens...”
(1) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland über Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“