Die Stadt Oldenburg möchte einen Neubau für das Stadtmuseum Oldenburg realisieren. Der Neubau wird die 1968 entstandene Neue Galerie ersetzen und sich somit nahtlos in die Lücke zwischen Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen einfügen. Das für den Neubau des Stadtmuseums vorgesehene vergrößerte Foyer mit Kasse, Shop und Café dient sowohl dem Stadtmuseum als auch dem Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen. Die Dauerausstellungsfläche von insg. 800 qm auf 2 Ebenen stellt eine Verdoppelung der bisherigen Ausstellungsflächen für die ständige stadtgeschichtliche Ausstellung dar. Daneben wird es eine 400 qm große Sonderausstellungsfläche geben. Im Staffelgeschoss werden 2 museumspädagogische Räume für Vermittlungsprogramme zur Verfügung gestellt. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Gestaltung für die neue Dauerausstellung, die erste Sonderausstellung und das Foyer des Stadtmuseums Oldenburg übernimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Museumsausstellungen
Referenznummer: 2020OL000148
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Oldenburg möchte einen Neubau für das Stadtmuseum Oldenburg realisieren. Der Neubau wird die 1968 entstandene Neue Galerie ersetzen und sich somit nahtlos in die Lücke zwischen Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen einfügen. Das für den Neubau des Stadtmuseums vorgesehene vergrößerte Foyer mit Kasse, Shop und Café dient sowohl dem Stadtmuseum als auch dem Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen. Die Dauerausstellungsfläche von insg. 800 qm auf 2 Ebenen stellt eine Verdoppelung der bisherigen Ausstellungsflächen für die ständige stadtgeschichtliche Ausstellung dar. Daneben wird es eine 400 qm große Sonderausstellungsfläche geben. Im Staffelgeschoss werden 2 museumspädagogische Räume für Vermittlungsprogramme zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Gestaltung für die neue Dauerausstellung, die erste Sonderausstellung und das Foyer des Stadtmuseums Oldenburg übernimmt.
Die Stadt Oldenburg möchte einen Neubau für das Stadtmuseum Oldenburg realisieren. Der Neubau wird die 1968 entstandene Neue Galerie ersetzen und sich somit nahtlos in die Lücke zwischen Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen einfügen. Das für den Neubau des Stadtmuseums vorgesehene vergrößerte Foyer mit Kasse, Shop und Café dient sowohl dem Stadtmuseum als auch dem Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen. Die Dauerausstellungsfläche von insg. 800 qm auf 2 Ebenen stellt eine Verdoppelung der bisherigen Ausstellungsflächen für die ständige stadtgeschichtliche Ausstellung dar. Daneben wird es eine 400 qm große Sonderausstellungsfläche geben. Im Staffelgeschoss werden 2 museumspädagogische Räume für Vermittlungsprogramme zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Gestaltung für die neue Dauerausstellung, die erste Sonderausstellung und das Foyer des Stadtmuseums Oldenburg übernimmt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Museumsausstellungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Museumsausstellungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Stadt Oldenburg möchte einen Neubau für das Stadtmuseum Oldenburg realisieren. Der Neubau wird die 1968 entstandene Neue Galerie ersetzen und sich somit nahtlos in die Lücke zwischen Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen einfügen. Das für den Neubau des Stadtmuseums vorgesehene vergrößerte Foyer mit Kasse, Shop und Café dient sowohl dem Stadtmuseum als auch dem Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen. Die Dauerausstellungsfläche von insg. 800 qm auf 2 Ebenen stellt eine Verdoppelung der bisherigen Ausstellungsflächen für die ständige stadtgeschichtliche Ausstellung dar. Daneben wird es eine 400 qm große Sonderausstellungsfläche geben. Im Staffelgeschoss werden 2 museumspädagogische Räume für Vermittlungsprogramme zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Oldenburg möchte einen Neubau für das Stadtmuseum Oldenburg realisieren. Der Neubau wird die 1968 entstandene Neue Galerie ersetzen und sich somit nahtlos in die Lücke zwischen Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen einfügen. Das für den Neubau des Stadtmuseums vorgesehene vergrößerte Foyer mit Kasse, Shop und Café dient sowohl dem Stadtmuseum als auch dem Horst-Janssen-Museum und den historischen Villen. Die Dauerausstellungsfläche von insg. 800 qm auf 2 Ebenen stellt eine Verdoppelung der bisherigen Ausstellungsflächen für die ständige stadtgeschichtliche Ausstellung dar. Daneben wird es eine 400 qm große Sonderausstellungsfläche geben. Im Staffelgeschoss werden 2 museumspädagogische Räume für Vermittlungsprogramme zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Gestaltung für die neue Dauerausstellung, die erste Sonderausstellung und das Foyer des Stadtmuseums Oldenburg übernimmt.
Die Angebotswertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Leistungspunkte werden bezüglich Qualität des Konzeptes (70 %) und eingesetztem Personal (30 %) vergeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insbes. das Leistungsspektrum und die Arbeitsweise/Philosophie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Jahresumsatz (gesamt und Tätigkeitsbereich des Auftrages) aus den Jahre 2017-2019, Mindestgesamtjahresumfang 500 000 EUR;
— Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (je Schadensfall min. 1,5 Mio. EUR Personenschäden bzw. 3 Mio Euro Sach- und Vermögensschäden).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage 3 vergleichbarer Referenzen;
— Mitarbeiteranzahl (Mindestanforderung 4 Mitarbeiter in Bezug auf den Tätigkeitsbereich).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Unternehmensprofil, 3 vergleichbare Referenzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-07-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Oldenburg (Oldb), Vergabestelle
Postanschrift: Industriestr. 1a
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Telefon: +49 4412352579📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de📧
Internetadresse: www.oldenburg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 095-227418 (2020-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge