Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— § 44 (1) Nr. 2 VgV:
Nachweis des Eintrags des Unternehmens in einem Berufs- oder Handelsregister
— § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR gegeben ist.
Entweder durch eine Bestätigung einer bereits abgeschlossenen Versicherung oder durch die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen mit dem Bewerber/dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgeschlossen wird.
— § 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Im Durchschnitt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betrachtet, mindestens folgenden Jahresumsatzvorweisen können: 300 000 EUR netto.
— § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens 3 Referenzen nachweisen
Mindestens ein vergleichbares Projekt wie vor u.a. im LV beschrieben und wobei eine Referenz vom Projektleiter sein muss. Der Bewerber muss für mindestens eine der genannten Referenzen alle Leistungsphasen bis auf die LPH 4 und 9,der Objektplanung erbracht haben, wobei die letzte erbrachte Leistungsphase innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre abgeschlossen sein muss.
— § 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Architekt/Ingenieur. Hierfür ist ein Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten-/Ingenieurkammer dem Teilnehmerantrag beizulegen
— § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 4 Personen beschäftigen.
Siehe — Eigenerklärung zur Eignung Angaben sind einzutragen
— § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
AVA- und CAD-Software; Bauzeitenplanung;
— § 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens darstellen:
Nachweis über bürointerne Qualitätssicherung
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.