Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2017 bis 2019 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Die Vergabestelle weist nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV darauf hin, dass auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 500, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2. Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren von 2017 bis 2019, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV darauf hin, dass auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte, die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung der Referenzprojekte ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Für die maximale Bewertung sollte jedes der drei Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt;
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung des Bestands in mehreren Abschnitten realisiert;
— Der technische Anspruch des Referenzprojekts ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme (Neugestaltung der Freianlagen eines Schulgeländes) vergleichbar oder höherwertig, entspricht also mindestens Honorarzone III gemäß § 40 HOAI;
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 500) ≥ 1,5 Mio. EUR brutto);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 (gem. § 39 HOAI) erbracht.
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung);
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Leistungszeit;
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 500, DIN 276) brutto;
— beauftragte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziffer III.1.3) wird nur erreicht, wenn alle drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema zu entnehmen, das den Bewerbern über die unter Ziffer I.3) benannte Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird.
3. Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
4. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.