Neutrale Funkstreifenwagen

Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 – Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen

Kauf von insgesamt 7 neutralen Funkstreifenwagen verschiedener Fabrikate für die Thüringer Polizei.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-12 Auftragsbekanntmachung
2020-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Referenznummer: 24.55-2912-076-2020
Kurze Beschreibung:
Kauf von insgesamt 7 neutralen Funkstreifenwagen verschiedener Fabrikate für die Thüringer Polizei.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Polizeifahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Polizei, LAndespolizeidirektion, SG 24 – Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Postanschrift: Kranichfelder Straße 1
Postleitzahl: 99097
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringen.de 🌏
E-Mail: sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361-3412802 📞
Fax: +49 361-3412809 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327702 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327702 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-13 📅
Datum des Beginns: 2020-07-10 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 093-221651
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: VW Passat Alltrack
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kauf eines VW Passat Alltrack gemäß Leistungsbeschreibung für die Thüringer Polizei.
Bezeichnung des Loses: Skoda Superb
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Kauf von 2 Skoda Superb gemäß Leistungsbeschreibung für die THüringer Polizei.
Bezeichnung des Loses: MB Vito Mixo
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Kauf von 2 MB Vito Mixo gemäß Leistungsbeschreibung für die Thüringer Polizei.
Bezeichnung des Loses: BMW X5 xDrive
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Kauf eines BMW X5 xDrive gemäß Leistungsbeschreibung für die Thüringer Polizei.
Bezeichnung des Loses: VW Amarok V6
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Kauf eines VW Amarok V6 gemäß Leistungsbeschreibung für die Thüringer Polizei.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bietererklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG,
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
4. Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei,
5. Vertraulichkeitserklärung (Vordruck).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327702 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-37739354 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
Mehr anzeigen
Eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
Quelle: OJS 2020/S 093-221651 (2020-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 177-425557
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 093-221651
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.1.7 in dieser Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.1.7 in dieser Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck
"1" Euro angesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
„1" Euro angesetzt, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-10 📅
Name: BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH
Postort: Ilmenau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ilm-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Haberl Electronic GmbH & Co. KG
Postort: Arnstorf
Land: Bayern 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 177-425557 (2020-09-08)