Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele – Borken/Coesfeld), RE44 (Kamp-Lintfort Mitte – Bottrop), RB31 (Xanten – Duisburg), RB36 (Oberhausen – Duisburg-Ruhrort) und RB43 (Dortmund – Dorsten) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Niederrhein-Münsterland-Netz, Teilnetz 2 (Linien RE14, RE44, RB31, RB36, RB43)
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele –...”
Kurze Beschreibung
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele – Borken/Coesfeld), RE44 (Kamp-Lintfort Mitte – Bottrop), RB31 (Xanten – Duisburg), RB36 (Oberhausen – Duisburg-Ruhrort) und RB43 (Dortmund – Dorsten) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
1️⃣
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele –...”
Beschreibung der Beschaffung
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele – Borken/Coesfeld), RE44 (Kamp-Lintfort Mitte – Bottrop), RB31 (Xanten – Duisburg), RB36 (Oberhausen - Duisburg-Ruhrort) und RB43 (Dortmund – Dorsten). Die Betriebsaufnahme erfolgt für die Linien RE44, RB31, RB36 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025, für die Linie RE14 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 und für die Linie RB43 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028. Der Betrieb endet für alle Linien einheitlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 4,0 Mio. ZugKm p.a. nach Betriebsaufnahme aller Linien.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-14 📅
Datum des Endes: 2040-12-09 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Mit demTeilnahmeantrag sind folgende formlose,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Mit demTeilnahmeantrag sind folgende formlose, unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht,dass:
— keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die beruflicheZuverlässigkeit des EVU infrage stellt,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen,
— das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist.
Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall der kommunalen Minderheitsbeteiligung). In Abhängigkeit des jeweils für das oder die EVU maßgeblichen Gemeinwirtschaftsrechts kann dies unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erfordern. Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose, unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass:
— das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz-oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass das EVU über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde verfügt,
— Nachweis, dass das EVU über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Zulassung noch nicht vor, hat das EVU darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
— Formlose unterschriebene Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden,
— Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
Die Abgabe von Angaben durch Bietergemeinschaften ist bei gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder zulässig. Die Bildung einer Bietergemeinschaft muss bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des VV bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber Aufgabenträgern rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigem Adressangaben zu nennen. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig. Bietergemeinschaften haben bei Ihrer Bildung die kartellrechtlichen Vorgaben zu beachten. Sie haben daher mit ihrem Teilnahmeantrag darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Aufgabenträger behalten sich das Recht vor, in dieser Frage weitere Erkundungen, auch bei Dritten, einzuholen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Bieter muss bis spätestens 6 Monate vor Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung vonVerkehrsleistungen nach § 6 Abs. 2 AEG nachweisen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 246-516393
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) zu IV.1.1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art.5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.
2) Für Rückfragen zu...”
1) zu IV.1.1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art.5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.
2) Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht das Vergabeportal unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.daisikomm.de/verfahren/D80020
3) Wir weisen darauf hin, dass neben den Aufgabenträgern zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen und Teilnahmeanträge in Kenntnis gesetzt werden. Diese Dritten sind jedoch von den Aufgabenträgern zur Geheimhaltung verpflichtet worden.
4) Das Teilnetz 1 des Niederrhein-Münsterland-Netzes (Linien RE10, RB41) wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Vergabeverfahren ausgeschrieben.
5) Die Aufgabenträger werden den EVU die für die Durchführung des Betriebsprogramms notwendigen Fahrzeuge (BEMU) dauerhaft betriebsbereit zur Verfügung stellen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 225-553663 (2020-11-13)
Ergänzende Angaben (2020-12-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 225-553663
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“— Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass das EVU über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde verfügt,
—...”
Text
— Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass das EVU über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde verfügt,
— Nachweis, dass das EVU über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Zulassung noch nicht vor, hat das EVU
darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt....”
Text
— Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich eine formlose unterschriebene Eigenerklärung einzureichen, dass er über die für die Genehmigung zum EVU erforderliche Fachkunde verfügt.
“In der ursprünglichen Bekanntmachung liegt ein redaktioneller Fehler vor. Daher wurden die beiden ersten Spiegelstriche unter Ziff. III.1.3) zusammengefasst...”
In der ursprünglichen Bekanntmachung liegt ein redaktioneller Fehler vor. Daher wurden die beiden ersten Spiegelstriche unter Ziff. III.1.3) zusammengefasst und neu formuliert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 240-594390 (2020-12-04)