Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele – Borken/Coesfeld), RE44 (Kamp-Lintfort Mitte – Bottrop), RB31 (Xanten – Duisburg), RB36 (Oberhausen – Duisburg-Ruhrort) und RB43 (Dortmund – Dorsten) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
“Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele –...”
Kurze Beschreibung
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele – Borken/Coesfeld), RE44 (Kamp-Lintfort Mitte – Bottrop), RB31 (Xanten – Duisburg), RB36 (Oberhausen – Duisburg-Ruhrort) und RB43 (Dortmund – Dorsten) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Datum des Beginns: 2025-12-14 📅
Datum des Endes: 2040-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-553663
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 246-516393
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
“1) zu IV.1.1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art.5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.”
Quelle: OJS 2020/S 225-553663 (2020-11-13)
Ergänzende Angaben (2020-12-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“In der ursprünglichen Bekanntmachung liegt ein redaktioneller Fehler vor. Daher wurden die beiden ersten Spiegelstriche unter Ziff. III.1.3) zusammengefasst...”
In der ursprünglichen Bekanntmachung liegt ein redaktioneller Fehler vor. Daher wurden die beiden ersten Spiegelstriche unter Ziff. III.1.3) zusammengefasst und neu formuliert.
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Quelle: OJS 2020/S 240-594390 (2020-12-04)