Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1. Personelle Ausstattung:
1.a) Erklärung gemäß § 46 (3) Nummer 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
1.b) Gemäß §§ 43 (1) und 75 VgV Angabe von Name, Qualifikation und Berufserfahrung nach Beendigung des Studiums der Personen, welche die ausgeschriebene Dienstleistung tatsächlich erbringen sollen:
Es wird gefordert gemäß § 46 (3) Nummer 6 VgV, dass
— der / die verantwortliche Projektleiter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) mindestens die Qualifikation Diplom – Ingenieur Architektur oder vergleichbar, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem Studienabschluss in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung,
— der / die verantwortliche Stellvertreter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) ebenfalls mindestens die Qualifikation Diplom – Ingenieur Architektur oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem Studienabschluss in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung,
— mindestens einer der beschäftigten projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure/Ingenieurinnen (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem Studienabschluss in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung hat.
Der Nachweis der Eintragung (von mindestens einem projektverantwortlichen Architekten / Architektin) bei einer Architektenkammer ist zu erbringen.
2. Mindestens 3 Referenzprojekte sind vorzulegen.
Nachweis von Referenzprojekten gemäß § 46 (3) Nummer 1 VgV. Zugelassen sind Referenzprojekte, für die der Bewerber/das Bewerberbüro die Grundleistungen der Objektplanung mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet hat.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Alle eingereichten Referenzprojekte müssen jeweils nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Zuordnung der Honorarzone III oder höher für die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI;
— Die Fertigstellung der Projekte darf nicht vor dem Jahr 2013 (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) erfolgt sein. Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2013 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2;
— Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens 700 000 EUR (netto) in der Summe für die Kostengruppen 300/400 nach DIN 276-1 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
3. Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
— Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein;
— Mindestens ein Referenzprojekt muss eine Sanierung bei laufendem Betrieb an einem Schul- oder Bildungsgebäude sein.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied (Mitarbeiterreferenzen) für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal 3 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten, und Angabe der vollständig bearbeiteten Projektstufen, sowie der Honorarzone.
Es ist jeweils ein Referenzschreiben des Bauherrn und /oder Auftraggebers erforderlich.
Ist von einem privaten Auftraggeber eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so kann eine Eigenerklärung des Bewerbers anerkannt werden. Für Aufträge, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden, ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erforderlich.
Bietergemeinschaften:
Bewerben sich Bietergemeinschaften, so ist für jedes Mitglied der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis kann über 3 gemeinsame oder auch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln bearbeitete Referenzprojekte erbracht werden. Jedoch muss jedes Referenzprojekt die geforderten Mindeststandards erfüllen. Darüber hinaus gilt es, in der Summe den Nachweis der weiteren Kriterien zu erbringen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards ggf. mehr als 3 Referenzprojekte nachzuweisen. Wenn von einem Mitglied der Bietergemeinschaft nur der Teil der geforderten Kriterien erbracht wurde, so sind die verbleibenden Kriterien bei einem anderen Projekt von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Unterbeauftragung:
Sollten weitere Büros vom Bewerber unterbeauftragt werden und der Bewerber im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Kapazitäten dieser Büros in Anspruch nehmen, so sind auch von den Unterbeauftragten die geforderten Eignungskriterien nach III.1.1, III.1.2 und III.1.3 der Auftragsbekanntmachung nachzuweisen, jedoch lediglich im Rahmen der von ihnen jeweils ergänzend zu erbringenden Leistungen. Auch bei Unterbeauftragten gelten für den Nachweis der Referenzprojekte die geforderten Mindeststandards verpflichtend. Darüber hinaus ist die technische Leistungsfähigkeit durch die weiteren Kriterien für die übertragenen Leistungen nachzuweisen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards auch bei mit einer Eignungsleihe verbundenen Unterbeauftragungen gegebenenfalls mehr als 3 Referenzprojekte vorzustellen.
Die Bewerbung wird in diesem Fall insgesamt (Bieter und Unterbeauftragter) gewertet.
Angaben zu den Bedingungen und Anforderungen bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragten in Anlage 1.