Der Bahnhof Nördlingen liegt in km 70,14 der eingleisigen, elektrifizierten Hauptbahn Augsburg – Donauwörth – Nördlingen (Str. 5300). Die Verkehrsstation ist umfassend den modernen Bedürfnissen der Reisenden anzupassen. Hierbei soll der Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) erneuert und der Mittelbahnsteig barrierefrei ausgebaut werden. Mit dem Hintergrund unterschiedlicher Projektfinanzierungen wird die Baumaßnahme in den 2 genannten Projekten getrennt geplant. Daher existieren 2 Lose, die aufgrund der engen Verzahnung jedoch gemeinsam vergeben werden müssen. Zu den in den Projekten enthaltenen Maßnahmen gehören der Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer, der Rückbau sowie barrierefreie Neubau der Bahnsteige mit je einer Höhe von 76 cm über SO und einer Länge von 140 m und der Rück- und Neubau einer Personenunterführung im südlichen Teil des Bahnhofs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bahnhöfen
Referenznummer: 20FEI47069
Kurze Beschreibung:
Der Bahnhof Nördlingen liegt in km 70,14 der eingleisigen, elektrifizierten Hauptbahn Augsburg – Donauwörth – Nördlingen (Str. 5300). Die Verkehrsstation ist umfassend den modernen Bedürfnissen der Reisenden anzupassen. Hierbei soll der Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) erneuert und der Mittelbahnsteig barrierefrei ausgebaut werden. Mit dem Hintergrund unterschiedlicher Projektfinanzierungen wird die Baumaßnahme in den 2 genannten Projekten getrennt geplant. Daher existieren 2 Lose, die aufgrund der engen Verzahnung jedoch gemeinsam vergeben werden müssen. Zu den in den Projekten enthaltenen Maßnahmen gehören der Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer, der Rückbau sowie barrierefreie Neubau der Bahnsteige mit je einer Höhe von 76 cm über SO und einer Länge von 140 m und der Rück- und Neubau einer Personenunterführung im südlichen Teil des Bahnhofs.
Der Bahnhof Nördlingen liegt in km 70,14 der eingleisigen, elektrifizierten Hauptbahn Augsburg – Donauwörth – Nördlingen (Str. 5300). Die Verkehrsstation ist umfassend den modernen Bedürfnissen der Reisenden anzupassen. Hierbei soll der Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) erneuert und der Mittelbahnsteig barrierefrei ausgebaut werden. Mit dem Hintergrund unterschiedlicher Projektfinanzierungen wird die Baumaßnahme in den 2 genannten Projekten getrennt geplant. Daher existieren 2 Lose, die aufgrund der engen Verzahnung jedoch gemeinsam vergeben werden müssen. Zu den in den Projekten enthaltenen Maßnahmen gehören der Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer, der Rückbau sowie barrierefreie Neubau der Bahnsteige mit je einer Höhe von 76 cm über SO und einer Länge von 140 m und der Rück- und Neubau einer Personenunterführung im südlichen Teil des Bahnhofs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bahnhöfen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Bahnhöfen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostalbkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-14 📅
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-602773
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering&Consulting München. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering&Consulting München. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Hausbahnsteig
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1 – Hausbahnsteig.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Mittelbahnsteig
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2 – Mittelbahnsteig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
— Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme,
— Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter:
— Gleise; Strecken III; Regionalverkehr 50-120 km/h Allgemeiner Erd- und Tiefbau:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering&Consulting München. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. DB Engineering&Consulting München. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 243-602773 (2020-12-09)
Ergänzende Angaben (2021-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bahnhof Nördlingen liegt in km 70,14 der eingleisigen, elektrifizierten Hauptbahn Augsburg – Donauwörth – Nördlingen (Str. 5300). Die Verkehrsstation ist umfassend den modernen Bedürfnissen der Reisenden anzupassen. Hierbei soll der Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) erneuert und der Mittelbahnsteig barrierefrei ausgebaut werden. Mit dem Hintergrund unterschiedlicher Projektfinanzierungen wird die Baumaßnahme in den zwei genannten Projekten getrennt geplant. Daher existieren zwei Lose, die aufgrund der engen Verzahnung jedoch gemeinsam vergeben werden müssen. Zu den in den Projekten enthaltenen Maßnahmen gehören der Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer, der Rückbau sowie barrierefreie Neubau der Bahnsteige mit je einer Höhe von 76 cm über SO und einer Länge von 140 m und der Rück- und Neubau einer Personenunterführung im südlichen Teil des Bahnhofs.
Der Bahnhof Nördlingen liegt in km 70,14 der eingleisigen, elektrifizierten Hauptbahn Augsburg – Donauwörth – Nördlingen (Str. 5300). Die Verkehrsstation ist umfassend den modernen Bedürfnissen der Reisenden anzupassen. Hierbei soll der Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) erneuert und der Mittelbahnsteig barrierefrei ausgebaut werden. Mit dem Hintergrund unterschiedlicher Projektfinanzierungen wird die Baumaßnahme in den zwei genannten Projekten getrennt geplant. Daher existieren zwei Lose, die aufgrund der engen Verzahnung jedoch gemeinsam vergeben werden müssen. Zu den in den Projekten enthaltenen Maßnahmen gehören der Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer, der Rückbau sowie barrierefreie Neubau der Bahnsteige mit je einer Höhe von 76 cm über SO und einer Länge von 140 m und der Rück- und Neubau einer Personenunterführung im südlichen Teil des Bahnhofs.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-12 📅
Name: Franz Kassecker GmbH
Postort: Waldsassen
Land: Deutschland 🇩🇪 Tirschenreuth
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 074-189750 (2021-04-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 1 - Hausbahnsteig
Quelle: OJS 2021/S 235-615939 (2021-11-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-30) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-615940
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 2 - Mittelbahnsteig
Quelle: OJS 2021/S 235-615940 (2021-11-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-30) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-615942
Quelle: OJS 2021/S 235-615942 (2021-11-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: karin.k.bringmann@deutschebahn.com📧
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3464805.12 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-27) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 124-390292
Quelle: OJS 2023/S 124-390292 (2023-06-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-27) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 124-394953
Quelle: OJS 2023/S 124-394953 (2023-06-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-26) Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: julian.luettger@deutschebahn.com📧
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-26) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-463239
Quelle: OJS 2023/S 145-463239 (2023-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nördlingen, Erneuerung Außenbahnsteig Gl. 4 und barrierefreier Ausbau Mittelbahnsteig Gl. 5/7 (2 Lose)
Referenznummer: 20FEI47069
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bahnhöfen📦 Beschreibung
Interne Kennung: f7b72a2f-bd27-4ff4-a95b-1931bac8ce3a
Titel: Los 1 - Hausbahnsteig
Beschreibung der Beschaffung: Los 1 - Hausbahnsteig
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Ostalbkreis
🏙️
Postleitzahl: 73469
Stadt: Nördlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Franz Kassecker GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021729909 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Franz Kassecker GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 61786314-9cd5-41f2-b3fe-5a4bfbf17ff2
Postanschrift: Egerer Straße 36
Postleitzahl: 95652
Postort: Waldsassen
Region: Tirschenreuth
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Nationale Registrierungsnummer: 1691faa3-330c-4d76-a952-fba98f1e87c3
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-s-b
E-Mail: roland.b.mueller@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 8913085512📞
Fax: +49 69260913730 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ11: Ohne Fahrdienstleiter-Besetzung war ein Lotsenführer mit Ortskenntnissen notwenidg. Aufgrund des genannten technischen
Grunds wurde die Anordnung der zusätzlichen Leistungen an den Bau-AN gestellt. Ansonsten wäre der Terminplan des Projekts
stark gefährdet gewesen.
LÄ12: Ein AN-Wechsel war nicht möglich, da die Entsorgung aufgrund des begrenzten BE-Raums nicht längerfristig lagern konnte
und die Entsorgung zeitnah erfolgen musste. Der Bau-AN war hier bereits ortskundig und hatte entsprechende Fahrzeuge vor
Ort..
LÄ13: Der Abzug und die Wiederaufnahme der BE musste zur Vermeidung von Mehrkosten erfolgen, da eine 3-monatige Präsenz
mit deutlich höheren Betriebskosten verbunden wäre...
LÄ14: Aufgrund der Lieferzeiten des Pumpenschrankes wurde die Verkehrsfläche am Standort fertiggestellt. Nach Lieferung des
Schrankes musste das Pflaster wieder ausgebaut und nach Enbau des Schrankes wieder gepflastert. Füßgängerüberweg über
Gleis 7-9 ausgebaut und am Bahnsteigende wieder eingebaut.
LÄ15: Ein AN-Wechsel war aufgrund des beengten Arbeitsraums und der BE-Fläche nicht möglich.
LÄ11: Ohne Fahrdienstleiter-Besetzung war ein Lotsenführer mit Ortskenntnissen notwenidg. Aufgrund des genannten technischen
Grunds wurde die Anordnung der zusätzlichen Leistungen an den Bau-AN gestellt. Ansonsten wäre der Terminplan des Projekts
stark gefährdet gewesen.
LÄ12: Ein AN-Wechsel war nicht möglich, da die Entsorgung aufgrund des begrenzten BE-Raums nicht längerfristig lagern konnte
und die Entsorgung zeitnah erfolgen musste. Der Bau-AN war hier bereits ortskundig und hatte entsprechende Fahrzeuge vor
Ort..
LÄ13: Der Abzug und die Wiederaufnahme der BE musste zur Vermeidung von Mehrkosten erfolgen, da eine 3-monatige Präsenz
mit deutlich höheren Betriebskosten verbunden wäre...
LÄ14: Aufgrund der Lieferzeiten des Pumpenschrankes wurde die Verkehrsfläche am Standort fertiggestellt. Nach Lieferung des
Schrankes musste das Pflaster wieder ausgebaut und nach Enbau des Schrankes wieder gepflastert. Füßgängerüberweg über
Gleis 7-9 ausgebaut und am Bahnsteigende wieder eingebaut.
LÄ15: Ein AN-Wechsel war aufgrund des beengten Arbeitsraums und der BE-Fläche nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ11: Termine für Hilfsbrückenarbeiten mussten geändert werden. Dadurch war eine kurzfristiger Einkauf einer
örtlichen Firma notwendig, die den Einsatz der Maschinen gewährleistet hat. Diese Geräte mussten per
Lotsenfahrt von einem privaten Logistiker von Gunzenhausen abgeholt und wierder zurückgebracht werden.
Diese Leistung war nicht ausgeschrieben..
LÄ12: Unerwarteter gefährlicher Abfall, der kurzfristig entsorgt werden musste. Aufgrund des Parameters
Phenolindex ist dieses Material als „> DKIII“ zu deklarieren. Diese Position war nicht ausgeschrieben..
LÄ13: Die Baumaßnahme musste zwischen dem 05.04.2022 und 10.07.2022 aufgrund ausgefallenen Sperrpausen
größtenteils gestoppt werden. In dieser Zeit konnte die Fa. Kassecker die Arbeiten nicht wie geplant
fortführen. Die Projektleitung von DB S&S AG hat für den genanten Zeitraum den Abzug und die
Wiederaufnahme der Baustelleeinrichtung zuvor angeordnet..
LÄ14: Verzögerung Lieferung der Pumpenanlageschrank und Wiedereinbau der Fußgängerüberweg am
Bahnsteigende.
LÄ15: nicht ausgeschrieben HLV Positionen.
LÄ11: Termine für Hilfsbrückenarbeiten mussten geändert werden. Dadurch war eine kurzfristiger Einkauf einer
örtlichen Firma notwendig, die den Einsatz der Maschinen gewährleistet hat. Diese Geräte mussten per
Lotsenfahrt von einem privaten Logistiker von Gunzenhausen abgeholt und wierder zurückgebracht werden.
Diese Leistung war nicht ausgeschrieben..
LÄ12: Unerwarteter gefährlicher Abfall, der kurzfristig entsorgt werden musste. Aufgrund des Parameters
Phenolindex ist dieses Material als „> DKIII“ zu deklarieren. Diese Position war nicht ausgeschrieben..
LÄ13: Die Baumaßnahme musste zwischen dem 05.04.2022 und 10.07.2022 aufgrund ausgefallenen Sperrpausen
größtenteils gestoppt werden. In dieser Zeit konnte die Fa. Kassecker die Arbeiten nicht wie geplant
fortführen. Die Projektleitung von DB S&S AG hat für den genanten Zeitraum den Abzug und die
Wiederaufnahme der Baustelleeinrichtung zuvor angeordnet..
LÄ14: Verzögerung Lieferung der Pumpenanlageschrank und Wiedereinbau der Fußgängerüberweg am
Bahnsteigende.
LÄ15: nicht ausgeschrieben HLV Positionen.
Quelle: OJS 2025/S 019-058865 (2025-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ04: Der Abzug und die Wiederaufnahme der BE musste zur Vermeidung von Mehrkosten erfolgen, da eine 3-monatige Präsenz
mit deutlich höheren Betriebskosten verbunden wäre.
LÄ05: Aufgrund der genannten wirtschaftlichen und technischen Gründen wurde die Anordnung der zusätzlichen Leistungen an den
Bau-AN gestellt.
LÄ04: Der Abzug und die Wiederaufnahme der BE musste zur Vermeidung von Mehrkosten erfolgen, da eine 3-monatige Präsenz
mit deutlich höheren Betriebskosten verbunden wäre.
LÄ05: Aufgrund der genannten wirtschaftlichen und technischen Gründen wurde die Anordnung der zusätzlichen Leistungen an den
Bau-AN gestellt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ04: Die Baumaßnahme musste zwischen dem 05.04.2022 und 10.07.2022 aufgrund ausgefallenen Sperrpausen
größtenteils gestoppt werden. In dieser Zeit konnte die Fa. Kassecker die Arbeiten nicht wie geplant
fortführen. Die Projektleitung von DB S&S AG hat für den genanten Zeitraum den Abzug und die
Wiederaufnahme der Baustelleeinrichtung zuvor angeordnet.
LÄ05: Wiederherstellung der Fassade an den Stellen, an denen sich die Ankerpunkte des abgebauten Daches
befanden.
LÄ04: Die Baumaßnahme musste zwischen dem 05.04.2022 und 10.07.2022 aufgrund ausgefallenen Sperrpausen
größtenteils gestoppt werden. In dieser Zeit konnte die Fa. Kassecker die Arbeiten nicht wie geplant
fortführen. Die Projektleitung von DB S&S AG hat für den genanten Zeitraum den Abzug und die
Wiederaufnahme der Baustelleeinrichtung zuvor angeordnet.
LÄ05: Wiederherstellung der Fassade an den Stellen, an denen sich die Ankerpunkte des abgebauten Daches
befanden.