Notebooks

NBank

Es sollen Notebooks, Monitore, Tastaturen, Mäuse beschafft werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung als Anlage 01 verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: RE 2020.31
Kurze Beschreibung:
Es sollen Notebooks, Monitore, Tastaturen, Mäuse beschafft werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung als Anlage 01 verwiesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: NBank
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.nbank.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@nbank.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y64DGYB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y64DGYB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 218-534630
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64DGYB

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 30 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Aktueller Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Anlage 03,
— Eigenerklärung zu Referenzen – Anlage 04.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Verpflichtungserklärung zum Datenschutz – Anlage 05.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.nbank.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y64DGYB/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4).
Quelle: OJS 2020/S 218-534630 (2020-11-04)