Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Notfallkrankentransportwagen
2020-421
Produkte/Dienstleistungen: Notfalleinsatzfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von zwei Notfallkrankentransportwagen für die Berliner Feuerwehr.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von zwei Notfallkrankentransportwagen für die Berliner Feuerwehr.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-30 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 mit dem Entscheidungskriterium Preis und einem Schwankungsbereich von 10 %.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste vergleichbare Aufträge; mit dem Angebot muss ein gültiger Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle beigefügt werden, dass der Betrieb für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste vergleichbare Aufträge; mit dem Angebot muss ein gültiger Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle beigefügt werden, dass der Betrieb für den Geltungsbereich Entwicklung, Vertrieb, Fertigung und Service ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 eingeführt hat;
Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe (optional);
Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer (optional);
Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft (optional).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU;
Wirt-214 BVB_Mindeststundenentgelt;
Wirt-2141 BVB_Frauenförderung.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-04
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-04
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Zeitpunkt nicht bekannt.
Zusätzliche Informationen
“Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschliesslich elektronisch über die Vergabeplattform Berlin und der damit in Verbindung...”
Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschliesslich elektronisch über die Vergabeplattform Berlin und der damit in Verbindung stehenden zentralen Auftragsplattform iTWOtender.
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Suchbegriff: Berliner Feuerwehr
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3038710527📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Fax: +49 30387995599 📠
Quelle: OJS 2020/S 195-470990 (2020-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 2 Notfallkrankentransportwagen für die Berliner Feuerwehr.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 248 500 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von 2 Notfallkrankentransportwagen für die Berliner Feuerwehr.
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 195-470990
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-421
Titel: Notfallkrankentransportwagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH
Postanschrift: Lingener Str. 1
Postort: Wietmarschen
Postleitzahl: 49835
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Grafschaft Bentheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 248 500 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).