Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung von Werbeflächen auf allen Verkehrsmitteln (VKM) im Linienverkehr der RSAG. Fahrzeuge des Betriebsdienstes, des technischen und logistischen Bereiches sind nicht Inhalt der Ausschreibung. Der Zuschlag wird erteilt als exklusives Recht auf die Vermarktung der Werbeflächen auf den VKM. Die RSAG bietet zum 1.6.2020 folgenden Fahrzeugbestand als Werbefläche: — 40 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N1, — 13 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N2, — 5 Gelenkbusse (20 m), — 47 Gelenkbusse (18 m), — 16 Normalbusse (12 m). Die 40 Straßenbahnen des Typs 6N1 werden in ca. 5 Jahren durch neue, moderne Niederflurstraßenbahnen ersetzt. Zu Maßen und Ausstattung der neuen Bahnen kann gegenwärtig noch keine Aussage gemacht werden. Auf den Straßenbahnlinien besteht zu 100 % Barrierefreiheit und es sind durchgängig Niederflurbusse im Einsatz. Es werden Werbeflächen im Außenbereich von Bus und Straßenbahn angeboten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbedienste
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung von Werbeflächen auf allen Verkehrsmitteln (VKM) im Linienverkehr der RSAG. Fahrzeuge des Betriebsdienstes, des technischen und logistischen Bereiches sind nicht Inhalt der Ausschreibung.
Der Zuschlag wird erteilt als exklusives Recht auf die Vermarktung der Werbeflächen auf den VKM.
Die RSAG bietet zum 1.6.2020 folgenden Fahrzeugbestand als Werbefläche:
— 40 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N1,
— 13 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N2,
— 5 Gelenkbusse (20 m),
— 47 Gelenkbusse (18 m),
— 16 Normalbusse (12 m).
Die 40 Straßenbahnen des Typs 6N1 werden in ca. 5 Jahren durch neue, moderne Niederflurstraßenbahnen ersetzt. Zu Maßen und Ausstattung der neuen Bahnen kann gegenwärtig noch keine Aussage gemacht werden.
Auf den Straßenbahnlinien besteht zu 100 % Barrierefreiheit und es sind durchgängig Niederflurbusse im Einsatz.
Es werden Werbeflächen im Außenbereich von Bus und Straßenbahn angeboten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung von Werbeflächen auf allen Verkehrsmitteln (VKM) im Linienverkehr der RSAG. Fahrzeuge des Betriebsdienstes, des technischen und logistischen Bereiches sind nicht Inhalt der Ausschreibung.
Der Zuschlag wird erteilt als exklusives Recht auf die Vermarktung der Werbeflächen auf den VKM.
Die RSAG bietet zum 1.6.2020 folgenden Fahrzeugbestand als Werbefläche:
— 40 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N1,
— 13 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N2,
— 5 Gelenkbusse (20 m),
— 47 Gelenkbusse (18 m),
— 16 Normalbusse (12 m).
Die 40 Straßenbahnen des Typs 6N1 werden in ca. 5 Jahren durch neue, moderne Niederflurstraßenbahnen ersetzt. Zu Maßen und Ausstattung der neuen Bahnen kann gegenwärtig noch keine Aussage gemacht werden.
Auf den Straßenbahnlinien besteht zu 100 % Barrierefreiheit und es sind durchgängig Niederflurbusse im Einsatz.
Es werden Werbeflächen im Außenbereich von Bus und Straßenbahn angeboten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rostocker Straßenbahn AG
Postanschrift: Hamburger Str. 115
Postleitzahl: 18069
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rsag-online.de🌏
E-Mail: info@rsag-online.de📧
Telefon: +49 381 / 802-0📞
Fax: +49 381 / 802-2000 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E66466224🌏
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung von Werbeflächen auf allen Verkehrsmitteln (VKM) im Linienverkehr der RSAG. Fahrzeuge des Betriebsdienstes, des technischen und logistischen Bereiches sind nicht Inhalt der Ausschreibung.
Der Zuschlag wird erteilt als exklusives Recht auf die Vermarktung der Werbeflächen auf den VKM.
Die RSAG bietet zum 1.6.2020 folgenden Fahrzeugbestand als Werbefläche:
— 40 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N1,
— 13 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N2,
— 5 Gelenkbusse (20 m),
— 47 Gelenkbusse (18 m),
— 16 Normalbusse (12 m).
Die 40 Straßenbahnen des Typs 6N1 werden in ca. 5 Jahren durch neue, moderne Niederflurstraßenbahnen ersetzt. Zu Maßen und Ausstattung der neuen Bahnen kann gegenwärtig noch keine Aussage gemacht werden.
Auf den Straßenbahnlinien besteht zu 100 % Barrierefreiheit und es sind durchgängig Niederflurbusse im Einsatz.
Es werden Werbeflächen im Außenbereich von Bus und Straßenbahn angeboten.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadgebiet Rostock
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten);
2) Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Tel.- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensstandort, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung;
3) Erklärung, dass keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen werden und die Wirksamkeit unternehmenseigener allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) keine Wirkung erlangt;
4) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO;
5) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- u./oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6) Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue Angaben über die Rechtsform und den Sitz ihres Unternehmens/ihrer Unternehmen zu machen:
— wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmen berufen möchten, sind diese als Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmen berufen möchten, sind diese als Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
— Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als Bewerbergemeinschaft auftreten und sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
7) Der Bewerber/die Mitglieder haben folgende Nachweise zu erbringen:
— vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung ausreichend),
— Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
Nachweis, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
— Nachweis über Sach- und Vermögensschadensversicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht beantragt worden ist,
— Nachweis der Krankenkasse, dass die SV-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden,
— Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren Auskunftei,
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Nachweis zur Berufsgenossenschaft.
8) Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend).
— Angaben zur Serviceniederlassung vor Ort.
9) Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer:
— Referenzen über vergleichbare Leistungen in den vergangenen Jahren mit Nennung des Auftraggebers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung/Konzept der Leistungserbringung für die auftragsgegenständliche Leistung.
Weitergehende Unterlagen werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die geforderten Nachweise/Erklärungen u. dgl. sind dem Teilnahmeantrag in der nummerischen Reihenfolge beizufügen. Bei fehlenden bzw. nicht vollständig eingereichten Unterlagen kann ein Ausschluss aus der Wertung der Teilnahmeanträge erfolgen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen und zur Zahlung von Mindestentgelten(Mindestlohn) gemäß Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, beider unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 160 f. GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 15 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, beider unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 160 f. GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 15 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden.
Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 016-035005 (2020-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2004/M
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung von Werbeflächen auf allen Verkehrsmitteln (VKM) im Linienverkehr der RSAG. Fahrzeuge des Betriebsdienstes, des technischen und logistischen Bereiches sind nicht Inhalt der Ausschreibung.
Der Zuschlag wird erteilt als exklusives Recht auf die Vermarktung der Werbeflächen auf den VKM.
Die RSAG bietet zum 1. Juni 2020 folgenden Fahrzeugbestand als Werbefläche:
— 40 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N1;
— 13 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N2;
— 5 Gelenkbusse (20 m);
— 47 Gelenkbusse (18 m);
— 16 Normalbusse (12 m).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung von Werbeflächen auf allen Verkehrsmitteln (VKM) im Linienverkehr der RSAG. Fahrzeuge des Betriebsdienstes, des technischen und logistischen Bereiches sind nicht Inhalt der Ausschreibung.
Der Zuschlag wird erteilt als exklusives Recht auf die Vermarktung der Werbeflächen auf den VKM.
Die RSAG bietet zum 1. Juni 2020 folgenden Fahrzeugbestand als Werbefläche:
— 40 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N1;
— 13 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N2;
— 5 Gelenkbusse (20 m);
— 47 Gelenkbusse (18 m);
— 16 Normalbusse (12 m).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Hamburger Straße 115
Kontakt
E-Mail: m.neuwardt@rsag-online.de📧
Telefon: +49 3818021297📞
Fax: +49 3818022261 📠
Die RSAG bietet zum 1. Juni 2020 folgenden Fahrzeugbestand als Werbefläche:
— 40 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N1;
— 13 Niederflurstraßenbahnen Typ 6N2;
— 5 Gelenkbusse (20 m);
— 47 Gelenkbusse (18 m);
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung von Werbeflächen auf allen Verkehrsmitteln (VKM) imLinienverkehr der RSAG. Fahrzeuge des Betriebsdienstes, des technischen und logistischen Bereiches sindnicht Inhalt der Ausschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes- Stelling- Straße 14,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 107 f. GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 14 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden. Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 107 f. GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 14 Kalendertagen, gegenüber der RSAG gerügt werden. Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.