Oberhafentunnel- Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung

Sondervermögen Stadt und Hafen, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH

Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Bauüberwachung Bahn für den Zugangstunnel zwischen U-Bahnhaltestelle und Oberhafenquartier.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-24.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: 2020001725
Kurze Beschreibung:
“Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Bauüberwachung Bahn für den Zugangstunnel zwischen U-Bahnhaltestelle und Oberhafenquartier.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustellenüberwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sondervermögen Stadt und Hafen, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH
Postanschrift: Osakaallee 11
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hafencity.com 🌏
E-Mail: info@hafencity.com 📧
Telefon: +49 403747260 📞
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Ee1wVtaWfoo%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 122-299451
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen

“Es liegt in der Verantwortung der/s Bewerber/s die beantworteten Fragen im Bieterportal bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist regelmäßig einzusehen. Fragen und...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 122-299451 (2020-06-24)