Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oberhausen, Dorferneuerung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Dorferneuerung der Gemeinde Oberhausen Objektplanung Freianlagen, i.S. des § 39, HOAI, LP 3-9 mit Verkehrsanlagen i.S. des § 47, HOAI, LP 3-9.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 200 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Oberhausen, Kreis Neuburg-Schrobenhausen
86697 Oberhausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Dorferneuerung der Gemeinde Oberhausen, Objektplanung Freianlagen, i.S. des § 39, HOAI, LP 3-9, mit Verkehrsanlagen i.S. des § 47, HOAI, LP 3-9;
Optional...”
Beschreibung der Beschaffung
Dorferneuerung der Gemeinde Oberhausen, Objektplanung Freianlagen, i.S. des § 39, HOAI, LP 3-9, mit Verkehrsanlagen i.S. des § 47, HOAI, LP 3-9;
Optional werden folgende besondere Leistungen abgefragt: „Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (qualifizierte Kostenschätzung)“, „Erstellung des Brandschutznachweises“ und „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 3 und LP 4;
— Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7;
— Stufe 3: LP 8 und LP 9.
Angeschlossen an die Schule, Feuerwehr, Kirche mit Friedhof, den neu zu errichtenden Kindergarten mit Mittagsbetreuung und Kreativwerkstatt sowie den geplanten Neubau des Gemeindeamtes entsteht ein großzügiger gut gefasster Dorfplatz.
Im Zentrum der benannten Einrichtungen wird eine attraktive und repräsentative Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität für alle hier zusammengeführten Gemeindemitglieder aus allen Altersgruppen geschaffen.
Verschiedenste die Dorfgemeinschaft stärkende Veranstaltungen können hier stattfinden. Der multifunktionale Platz kann für solche Veranstaltungen abgesperrt und vollkommen verkehrsfrei gehalten werden. Auf dem Platz wird ein Bushalt mit Wendemöglichkeit eingerichtet.
Die ca. 3 m höher gelegenen Zugangsbereiche/Vorplätze von Schule und Kita werden über eine Rampenanlage an den Platz angebunden. Die direkt angrenzenden Freiflächen überwinden den Höhenunterschied durch kombinierte Rasenterrasssen mit Sitzstufen oder baumbestandene Rasenwellen.
Ebenfalls wird der Höhenunterschied zwischen dem an das Untergeschoss des neuen Gemeindeamtes angeschlossenen Teilbereich des Dorfplatzes (Café / Freisitz) und dem Freibereich der Mittagsbetreuung terrassenförmig überwunden. Die so entstehenden „Rathaus–Terrassen“ bieten Platz für verschiedenste Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft z.B. auch als Aufstellfläche für die Blaskapelle Oberhausen.
Das Gemeindeamt erhält zur Hauptstrasse (Kreisstraße ND 31) einen repräsentativen Vorplatz der im westlichen Bereich dem Verlauf der Schulstraße folgend abgetreppt wird.
Die zentrale Freifläche ist über die Schulstraße an die Hauptstraße ND 31 angebunden. Die Schulstraße erhält zwischen Hauptstraße und Platzbereich einen Gehweg; die hier vorhandenen Stellplätze werden neu gestaltet. Zur Benutzung der weiter nach Norden führenden Schulstraße bleibt der Platz in beiden Richtungen überfahrbar. Der nördlich des neu entstehenden Dorfzentrums gelegene Abschnitt der Schulstraße erhält schulseitig einen Gehweg und Längsparker für den Bring- und Holverkehr der Schule.
Um den Dorfplatz vom ruhenden Verkehr freizuhalten, muss ein alternatives Stellplatzangebot geschaffen werden. Hierfür wird nördlich der Turnhalle eine offene Garage so ins Gelände gesetzt dass diese eben/rampenfrei anfahrbar ist. Der hierfür in Anspruch genommene Allwetterplatz wird als Überdeckelung der Garage neu errichtet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Persönliche Referenzen Projektleiter, stellvertr. Projektleiter, Bauleiter und stellvertr. Bauleiter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Planung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Umbaubaumaßnahmen bei laufendem Gemeindebetrieb aus verkehrlicher Sicht und in Bezug auf die Notwendigkeit der Funktion der öffentlichen Gebäude”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf und Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Koordinationskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Bauüberwachung/Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Örtliche Verfügbarkeit
Preis (Gewichtung): Honorar, 20
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VGV” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional werden folgende besondere Leistungen abgefragt: „Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (qualifizierte...”
Beschreibung der Optionen
Optional werden folgende besondere Leistungen abgefragt: „Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (qualifizierte Kostenschätzung)“, „Erstellung des Brandschutznachweises“ und „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 3 und LP 4;
— Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7;
— Stufe 3: LP 8 und LP 9.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Unterlagen können Sie über den o. g. Link kostenfrei herunterladen. Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des...”
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen können Sie über den o. g. Link kostenfrei herunterladen. Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 6 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 6 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlichhaftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 2 000 000 EUR für sonstige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre,
3. Erklärung durchschnittlicher spezifischer Umsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebenen Planungsleistungen beim Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekten, Freianlagenplaner oder bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4 BaukammergesetzBayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1+2.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher Betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (2-fach) ist zu erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-11
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) […]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 245 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dorferneuerung der Gemeinde Oberhausen, Objektplanung Freianlagen, i.S. des § 39, HOAI, LP 3-9, mit Verkehrsanlagen i.S. des § 47, HOAI, LP 3-9;
Optional...”
Beschreibung der Beschaffung
Dorferneuerung der Gemeinde Oberhausen, Objektplanung Freianlagen, i.S. des § 39, HOAI, LP 3-9, mit Verkehrsanlagen i.S. des § 47, HOAI, LP 3-9;
Optional werden folgende besondere Leistungen abgefragt: „Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (qualifizierte Kostenschätzung)“, „Erstellung des Brandschutznachweises“ und „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 3 und LP 4;
— Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7;
— Stufe 3: LP 8 und LP 9 Angeschlossen an die Schule, Feuerwehr, Kirche mit Friedhof, den neu zu errichtenden Kindergarten mit Mittagsbetreuung und Kreativwerkstatt sowie den geplanten Neubau des Gemeindeamtes entsteht ein großzügiger gut gefasster Dorfplatz.
Im Zentrum der benannten Einrichtungen wird eine attraktive und repräsentative Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität für alle hier zusammengeführten Gemeindemitglieder aus allen Altersgruppen geschaffen.
Verschiedenste die Dorfgemeinschaft stärkende Veranstaltungen können hier stattfinden. Der multifunktionale Platz kann für solche Veranstaltungen abgesperrt und vollkommen verkehrsfrei gehalten werden. Auf dem Platz wird ein Bushalt mit Wendemöglichkeit eingerichtet.
Die ca. 3 m höher gelegenen Zugangsbereiche/Vorplätze von Schule und Kita werden über eine Rampenanlage an den Platz angebunden. Die direkt angrenzenden Freiflächen überwinden den Höhenunterschied durch kombinierte Rasenterrasssen mit Sitzstufen oder baumbestandene Rasenwellen.
Ebenfalls wird der Höhenunterschied zwischen dem an das Untergeschoss des neuen Gemeindeamtes angeschlossenen Teilbereich des Dorfplatzes (Café/Freisitz) und dem Freibereich der Mittagsbetreuung terrassenförmig überwunden. Die so entstehenden „Rathaus-Terrassen“ bieten Platz für verschiedenste Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft z. B. auch als Aufstellfläche für die Blaskapelle Oberhausen.
Das Gemeindeamt erhält zur Hauptstrasse (Kreisstraße ND 31) einen repräsentativen Vorplatz der im westlichen Bereich dem Verlauf der Schulstraße folgend abgetreppt wird.
Die zentrale Freifläche ist über die Schulstraße an die Hauptstraße ND 31 angebunden. Die Schulstraße erhält zwischen Hauptstraße und Platzbereich einen Gehweg; die hier vorhandenen Stellplätze werden neu gestaltet. Zur Benutzung der weiter nach Norden führenden Schulstraße bleibt der Platz in beiden Richtungen überfahrbar. Der nördlich des neu entstehenden Dorfzentrums gelegene Abschnitt der Schulstraße erhält schulseitig einen Gehweg und Längsparker für den Bring- und Holverkehr der Schule.
Um den Dorfplatz vom ruhenden Verkehr freizuhalten, muss ein alternatives Stellplatzangebot geschaffen werden. Hierfür wird nördlich der Turnhalle eine offene Garage so ins Gelände gesetzt dass diese eben/rampenfrei anfahrbar ist. Der hierfür in Anspruch genommene Allwetterplatz wird als Überdeckelung der Garage neu errichtet.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 072-172027
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 73200
Titel: Dorferneuerung Oberhausen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wipfler PLAN Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Hohenwarterstraße 124
Postort: Pfaffenhofen
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 245 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) …
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 129-317174 (2020-07-03)