Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-3) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz, entweder zu A), B) oder C) ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier:
A) Referenzen für den NEUBAU eines Wohn- und/oder Pflegeheims für Senioren oder Behinderte Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen.
— Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 2,5 Mio. EUR netto erhält die Referenz 10 Punkte;
— Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 1,5 Mio. EUR netto erhält die Referenz 8 Punkte;
— Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von weniger als 1,5 Mio. EUR netto erhält die Referenz 6 Punkte.
Je Referenz zu A) können max. 10 Punkte vergeben.
B) Alternativ zu Referenzen zu A) können auch Referenzen für den Umbau/die Erweiterung eines Wohn- und/oder Pflegeheims für Senioren oder Behinderte Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen mit einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mind. 1 000 000 EUR (netto) benannt werden.
Je Referenz zu B) werden 8 Punkte vergeben.
C) Alternativ zu Referenzen zu A) oder B) können auch Referenzen für den Neubau eines Hospiz oder Krankenhauses mit einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mind. 1 000 000 EUR (netto) benannt werden.
Je Referenz zu C) werden 6 Punkte vergeben.
Vorzulegen ist mind. 1 Referenz zu A) oder zu B) oder zu C), max. werden insgesamt 3 Referenzen zu A), B) und C) gewertet.
Es müssen nicht zwingend Referenzen sowohl zu A), zu B) und zu C) vorgelegt werden. Die maximale Punktzahl zu (R-1) kann durch die Vorlage von 3 wertbaren Referenzen zu A) erreicht werden.
Es ist nachvollziehbar darzulegen, um welche Art von Wohn- oder Pflegeeinrichtung es sich handelte und ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau/eine Erweiterung handelte. Nicht vergleichbar und daher nicht wertbar sind Wohnhäuser oder z. B. Wohngruppen für Jugendliche.
Insgesamt können somit zu Kriterium (R-1) maximal 30 Punkte erreicht werden.
(R-2) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche (u.a. Kindertagesstätte, Kindergarten, Grundschule).
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 3 Referenzen.
— Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 750 000 EUR netto erhält die Referenz 10 Punkte;
— Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 500 000 EUR netto erhält die Referenz 8 Punkte;
— Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von weniger als 500 000 EUR netto erhält die Referenz 6 Punkte.
Je Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können zu Kriterium (R-2) max. 30 Punkte erzielt werden.
(R-3) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Maßnahmen, die aus Fördergeldern finanziert wurden. Es ist nachvollziehbar darzulegen, dass das Vorhaben aus Fördergeldern finanziert wurde.
Gewertet werden max. 3 Referenzen.
Je Referenz können 3 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können zu Kriterium (R-3) max. 9 Punkte erzielt werden.
Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl von 69 Punkten erreicht werden.