Die Auftraggeberin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm und führt für diese kommunale Bauvorhaben durch. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenraum für die rollstuhlgerechte Erweiterung des Jugendgästehauses „Haus Sylverberg". Die Grundlagenermittlung und Vorplanung für dieses Vorhaben sind bereits weitgehend abgeschlossen. Beauftragt werden sollen neben Restleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 in erster Linie die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 3, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Referenznummer: 5548/19
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm und führt für diese kommunale Bauvorhaben durch. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenraum für die rollstuhlgerechte Erweiterung des Jugendgästehauses „Haus Sylverberg". Die Grundlagenermittlung und Vorplanung für dieses Vorhaben sind bereits weitgehend abgeschlossen. Beauftragt werden sollen neben Restleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 in erster Linie die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 3, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Die Auftraggeberin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm und führt für diese kommunale Bauvorhaben durch. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenraum für die rollstuhlgerechte Erweiterung des Jugendgästehauses „Haus Sylverberg". Die Grundlagenermittlung und Vorplanung für dieses Vorhaben sind bereits weitgehend abgeschlossen. Beauftragt werden sollen neben Restleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 in erster Linie die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 3, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das im Eigentum der Stadt Hamm stehende Jugendgästehaus „Sylverberg" stammt aus dem 19. Jahrhundert und steht mit der Außenfassade unter Denkmalschutz. Das Haupthaus besteht aus 2 Etagen. Der Betreiber des Hauses, ein Trägerverein, hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Eichhorst und Schade Architekten PartGmbB aus Hamm ein Zukunftskonzept für das Haus entwickelt, wonach das Gebäude im Bestand umgebaut und um einen rollstuhl- und behindertengerechten Anbau erweitert werden soll.
Das im Eigentum der Stadt Hamm stehende Jugendgästehaus „Sylverberg" stammt aus dem 19. Jahrhundert und steht mit der Außenfassade unter Denkmalschutz. Das Haupthaus besteht aus 2 Etagen. Der Betreiber des Hauses, ein Trägerverein, hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Eichhorst und Schade Architekten PartGmbB aus Hamm ein Zukunftskonzept für das Haus entwickelt, wonach das Gebäude im Bestand umgebaut und um einen rollstuhl- und behindertengerechten Anbau erweitert werden soll.
Der Rat der Stadt Hamm hat daraufhin beschlossen, das Eigentum am Jugendgästehaus Sylverberg auf die Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm, zu übertragen und diese mit dem Anbau und Umbau zu betrauen.
Der Rat der Stadt Hamm hat daraufhin beschlossen, das Eigentum am Jugendgästehaus Sylverberg auf die Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm, zu übertragen und diese mit dem Anbau und Umbau zu betrauen.
Im Zuge des Bauvorhabens soll zunächst der Anbau errichtet werden, bevor das denkmalgeschützte Haupthaus anschließend umgebaut wird. Ziel ist u. a. die Schaffung von 30 neuen rollstuhl- und behindertengerechte Schlafplätzen. Alle Schlafräume sollen mit eigenem, rollstuhlgerechtem Bad und WC ausgestattet werden. Zudem soll generell die vorhandene Situation der sanitären Anlagen im Haupthaus verbessert und umgeplant werden.
Im Zuge des Bauvorhabens soll zunächst der Anbau errichtet werden, bevor das denkmalgeschützte Haupthaus anschließend umgebaut wird. Ziel ist u. a. die Schaffung von 30 neuen rollstuhl- und behindertengerechte Schlafplätzen. Alle Schlafräume sollen mit eigenem, rollstuhlgerechtem Bad und WC ausgestattet werden. Zudem soll generell die vorhandene Situation der sanitären Anlagen im Haupthaus verbessert und umgeplant werden.
Insgesamt sollen künftig 80 statt bisher 53 Betten zur Verfügung stehen. Weiterhin muss ein behindertengerechter Eingangsbereich geschaffen werden. Außerdem sollen Seminar- und Aufenthaltsräume sowie die Küche in den Neubau untergebracht werden, um den aktuellen Vorschriften im gesundheitsrechtlichen Bereich für Großküchen zu entsprechen. Ein Vorbescheid des Bauordnungsamtes der Stadt Hamm liegt vor.
Insgesamt sollen künftig 80 statt bisher 53 Betten zur Verfügung stehen. Weiterhin muss ein behindertengerechter Eingangsbereich geschaffen werden. Außerdem sollen Seminar- und Aufenthaltsräume sowie die Küche in den Neubau untergebracht werden, um den aktuellen Vorschriften im gesundheitsrechtlichen Bereich für Großküchen zu entsprechen. Ein Vorbescheid des Bauordnungsamtes der Stadt Hamm liegt vor.
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI mit dem in Abschnitt II.1.4) beschriebenen Umfang. Zur stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen siehe Abschnitt II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 8 Jahre; Stichtag: 1.9.2012) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für die Erweiterung, den Umbau oder eine sonstige Baumaßnahme im Bestand, bei denen das Objekt mindestens der Honorarzone III gem. HOAI entsprach und sich die Baukosten in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 8 Jahre; Stichtag: 1.9.2012) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für die Erweiterung, den Umbau oder eine sonstige Baumaßnahme im Bestand, bei denen das Objekt mindestens der Honorarzone III gem. HOAI entsprach und sich die Baukosten in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell,
3. Angabe der Anzahl aller sonstigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 8 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschn. III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 15 %),
1.2. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war u.a. ein Beherbergungs- oder Unterkunftsgebäude für mindestens 75 Personen (Gewicht 25 %),
1.3. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war u.a. die rollstuhlgerechte Herrichtung des Gebäudes (Gewicht 15 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 15 %),
1.5. zusätzlich zu 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 5 %),
1.6. zusätzlich zu 1.1: das Vorhaben betraf ein denkmalgeschütztes Gebäude (Gewicht 5 %),
1.7. zusätzlich zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 6 %),
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDZF0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 164-398822 (2020-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm und führt für diese kommunale Bauvorhaben durch. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenraum für die rollstuhlgerechte Erweiterung des Jugendgästehauses „Haus Sylverberg“. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung für dieses Vorhaben sind bereits weitgehend abgeschlossen. Beauftragt werden sollen neben Restleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 in erster Linie die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 3, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11)).
Die Auftraggeberin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm und führt für diese kommunale Bauvorhaben durch. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenraum für die rollstuhlgerechte Erweiterung des Jugendgästehauses „Haus Sylverberg“. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung für dieses Vorhaben sind bereits weitgehend abgeschlossen. Beauftragt werden sollen neben Restleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 in erster Linie die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 3, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11)).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das im Eigentum der Stadt Hamm stehende Jugendgästehaus „Sylverberg“ stammt aus dem 19. Jahrhundert und steht mit der Außenfassade unter Denkmalschutz. Das Haupthaus besteht aus 2 Etagen. Der Betreiber des Hauses, ein Trägerverein, hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Eichhorst und Schade Architekten PartGmbB aus Hamm ein Zukunftskonzept für das Haus entwickelt, wonach das Gebäude im Bestand umgebaut und um einen rollstuhl- und behindertengerechten Anbau erweitert werden soll.
Das im Eigentum der Stadt Hamm stehende Jugendgästehaus „Sylverberg“ stammt aus dem 19. Jahrhundert und steht mit der Außenfassade unter Denkmalschutz. Das Haupthaus besteht aus 2 Etagen. Der Betreiber des Hauses, ein Trägerverein, hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Eichhorst und Schade Architekten PartGmbB aus Hamm ein Zukunftskonzept für das Haus entwickelt, wonach das Gebäude im Bestand umgebaut und um einen rollstuhl- und behindertengerechten Anbau erweitert werden soll.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16
Preis (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-28 📅
Name: Eichhorst + Schade Architekten PartGmbB
Postanschrift: Anhalter Straße 2
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59073
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.